13. Januar 2021

Lucile-Grahn-Str.: Polizei bremst Grüne aus

Einmal mehr wollte sich die Grünen-Fraktion im Bezirksausschuss mit einer Maßnahme für Rad­fah­rer profilieren, ist aber an berechtigten Gründen der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen gescheitert. Die Durchfahrt für Fahrräder vom Prinzregentenplatz (auf die Fahrbahn Lucile-Grahn-Straße) nach Haidhausen ermöglichen – diesen Antrag, datiert vom September, haben Polizei und  Kreis­verwaltungsreferat (KVR) kategorisch abgelehnt.

Das KVR führt aus: Die konfliktreiche Radverkehrsführung ist bekannt, es konnte je­doch bisher kei­ne zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Vorschlag, eine Radwege­auf­fahrt vom Prinz­­­­regentenplatz auf die Fahrbahn Lucile-Grahn- Straße zu schaffen, um die bisher verbotswidrig über den westlichen Gehweg fahrenden Radfahrer besser führen zu können, wird grundsätzlich be­für­wor­tet. Insbesondere für die Barrierefreiheit (Zugang Aufzug U-Bahn) und Sicherung des Fußver­kehrs könnte diese Maßnahme zu einer deutlichen Verbesserung gegenüber dem Bestand führen.

Von der Polizei und dem Kreisverwaltungsreferat abgelehnt: Ein Radweg quer durch den Parkplatz in der Sackgase der Lucile-Grahn-Straße, der für die Dienstfahrzeuge der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen vorgesehen ist. Foto: hgb

Weiter heißt es: Die Mittel der Verkehrsanordnung sind hier bereits ausgeschöpft. Der Gehweg ist zur Klarstellung bereits mit dem Zeichen „Verbot für den Radverkehr“ ausgewiesen; tatsächlich han­­delt es sich aber um eine genutzte Verbindung für den Radverkehr vom Übergang über die Prinz­­regenten- zur Lucile-Grahn- und Zumpestraße, so dass Radfahrer hier regelmäßig den Geh­weg befahren. Der weitaus häufiger genutzte Weg ist die Verbindung direkt über die Nigerstraße.

Nach einem Ortstermin wurde ein Lösungsvorschlag unterbreitet: Die bei­den Einsatzfahrzeuge an anderer Stelle in Anschluss an die bisherigen Stellplätze unterbringen, um einen Umbau (Absen­kung oder Rampe) für den Radverkehr anlegen zu können. Diese Idee wurde von der Polizei­in­spektion und dem Polizeipräsidium abgelehnt.

Auszüge der Begründung:

[alert-announce]Einsatztaktische Aspekte

Für eine Radwegeauffahrt würden zwei Parkplätze für Polizeieinsatz­fahr­zeuge entfallen, die auf Höhe des Anwesens Lucile-Grahn-Straße 48 kompensiert werden sol­len. Zudem würde der bislang abgeschlos­sene bzw. Sackgassen ähnliche Parkplatzbereich für die Einsatzfahrzeuge für Fahrradfahrer geöffnet, die dann im Zwei­richtungsverkehr an den abgestellten Fahrzeugen vorbeigeführt werden.

Dieser Umstand ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Rücken Polizeidienstkräfte mit den Dienst­fahrzeugen zu eili­gen Einsätzen aus, sind sie vielen Stressfaktoren ausgesetzt. Bereits bei der Einsatzübernahme und während der Ein­satzfahrt müssen sie sich insbesondere mit dem Einsatzgrund, dem Fahrtweg zum Einsatzort und einsatztaktischen Fragen unter Zeitdruck gedanklich auseinandersetzen.

 

Zusätzlich sollen sie bei Beginn und während ihrer Einsatzfahrt Gefährdungen für sich und andere Verkehrsteilnehmer ausschließen. Bei Umsetzung der Maßnahme müssten die Dienstkräfte vermehrt auf Radfahrer achten, die zu jeder Tages- und Nachtzeit, zum Teil schnell und ohne die erforderliche Beleuchtung, den Bereich der Polizeiparkplätze pas­sie­ren, den Fahrtweg der Einsatzfahrzeuge kreuzen oder diesen entgegenkommen. Dieser Umstand wäre mit erheb­li­chem Gefahrenpotential verbunden.

Eine grundsätzliche Nutzung von Blaulicht und Martinshorn beim Ausfahren aus den Polizeiparkplätzen, um die Auf­merk­­samkeit von Fahrradfahrern auf die zu Einsätzen ausrückenden Dienstfahrzeuge zu lenken, kommt aus rechtlichen und aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Anwohner nicht in Frage.

Es gibt Einsätze, in denen es nicht anders möglich ist, als Polizeidienstfahrzeuge, zu kontrollierende Fahrzeu­ge oder Fahrzeuge von zu kontrollierenden Personen zunächst  mitten auf der Fahrbahn im Bereich der Polizeipark­plät­ze abzu­stellen und diese dann erst nach Durchführung weiterer Maßnahmen von dort zu entfernen. In dieser Zeit wür­den die Fahrzeuge den Weg passierender Fahrradfahrer blockieren und unter Umständen Gefahren für diese verursachen.

 

Dienstbetriebliche Aspekte

Würde der Radverkehr auf dem Weg zur Auffahrt und retour auf der Fahrbahn geführt wer­den, müssten die Aufnahmebereiche der Überwachungskameras an den Parkplätzen aus Datenschutzgründen voll­ständig verpixelt werden. Eine Kameraüberwachung zur Eigensicherung der geparkten Dienstfahrzeuge wäre infolge dessen nicht mehr möglich. Die Existenz sämtlicher Parkplätze für Einsatzfahrzeuge stünde dann in Frage.[/alert-announce]