25.01.2021

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Mehrfach von der Stadt in den vergangenen Jahren zugesagt, doch nun – aus rechtlichen Gründen (!) – vom Kommunalreferat / Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Leitung Kristina Frank, zurückgewiesen: Im neuen Wohnquartier Prinz-Eugen-Park an der Cosimastraße, wo nach endgültiger Fertigstellung demnächst rund 4500 Menschen leben, werden drei geplante Unterflurcontainer, also Boxen im Boden für die Glas sowie für Metalle und Kunststoffe, nicht realisiert. Stattdessen wird es wohl Wertstoffinseln mit den herkömmlichen, hässlichen hellbeigen Containern auf dem Boden geben, die allerorten schnell verdrecken.

Beim Eingang der Riem-Arcaden: einer von vier Münchner Standorten für Unterflurcontainer. Boxen im Boden sollten auch im Prinz-Eugen-Park installiert werden, was aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.    Foto: hgb

Laut Schreiben des Referats ist es der Stadt aus Rechtsgründen untersagt, aus den Gebühren für die Müllentsorgung Unterflurcontainer zu finanzieren. Diese sollten ursprünglich im Rahmen der Straßengestaltung noch in diesem Jahr installiert werden. Und das Referat selbst kann die Kosten auch nicht übernehmen.

Die Grünen forderten im Corona-Sondergremium des Bezirksausschusses „eine zeitnahe Lösung, denn sonst haben wir dort ein Müllproblem. „Wir brauchen eine dauerhaft ausreichende, mit den Abstandsregeln konforme Möglichkeit der Wertstoffentsorgung mit oberirdischen Containern.“ Zur Sache soll sich, so der Beschluss der Lokalpolitiker, ein Referatsvertreter im Kommunalparlament erklären. Sollte das Pandemie bedingt nicht möglich sein, ist eine „schriftliche Stellungnahme“ erwünscht.

In der AWM-Antwort heißt es: 

[alert-announce]

„Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) unterliegt die Sammlung und Verwertung von Verpackungen den Dualen Systemen. Bei den entstehenden Kosten handelt es sich nicht um Betriebs bedingte Kosten der AWM, so dass die Stadt für diese Kosten keine Gebühren erheben kann. Der Münchner Gebührenzahler hat einen Anspruch darauf, nur mit Betriebs bedingten Kosten belastet zu werden. „Daher ist die Abdeckung jeglicher, im Rahmen des Dualen Systems entstandener Kosten, somit auch die Kosten für den Einbau und den Betrieb von Unterflurcontainern, über die Abfallgebühr unzulässig.“

Und weiter:

„Die vier Unterflurcontainer-Standorte, die der AWM bisher realisiert hat, wurden aus den Gewinnen der Betrieb gewerblicher Art des AWM finanziert. Diese Überschüsse sind jedoch mit Ablauf des Jahres 2020 aufgebraucht, so dass keine weiteren finanziellen Mittel mehr für weitere Unterflurcontainer zur Verfügung stehen.“[/alert-announce]

Bald auch ein Bild im Prinz-Eugen-Park? Herkömmliche Wertstoffinseln mit den hässlichen hellbeigen Kästen auf dem Boden (im Foto die Delpstraße), die schnell verdrecken und oft beschmiert werden.   Foto: hgb

Gleichwohl ist eine Finanzierung von Unterflurcontainern aus dem Etat des Bezirksausschusses als „städtische Leistung“ möglich. In etwa drei Standorte könnten so in 2021 realisiert werden. Doch dann würde kein Cent mehr für die Unterstützung von Vereinen und Versammlungen zur Verfügung stehen. Und: Die laufenden Kosten von rund 2000 Euro jährlich müsste die Stadt übernehmen, was angesichts der prekären Finanzlage ein Unterfangen ist.