29. April 2021

Erschließungsbeiträge: Warum (erst) jetzt?

Die Stadt hat kurz vor dem Ende der Übergangsfrist zum 1. April offenbar noch Be­schei­­de zur Er­hebung von Erschließungsbeiträgen für bereits vor vielen Jahr(zehnt)en hergestellte Stra­ßen ausgefertigt, die teilweise eine erhebliche finanzielle Herausforderung für die Betroffenen dar­stel­len. Das moniert die CSU-Fraktion im Bezirksausschuss und for­dert die Verwaltung auf, nachfolgende vier Fragen zu beantworten.

  1. Für welche Straßen in Bogenhausen wurden seit Jahresanfang Bescheide zur Erhebung von Erschließungskosten versandt?
  2.  Wann wurden diese Straßen jeweils hergestellt?
  3. Warum ist die Landeshauptstadt erst jetzt und nicht schon in den letzten Jahren und Jahrzehnten ihrer Pflichtaufgabe nicht nachgekommen, die Beiträge zu erheben?
  4. Bewertet es die Stadt als verhältnismäßig, für Straßen, die bereits seit mehreren Jahrzehnten be­stehen, nun Zahlungsbescheide mit teilweise fünfstelligen Summen und einer vierwöchigen Zah­lungs­frist auszustellen?

 

Die Kronstadter Straße wurde – wie auf diesem Foto aus dem Mai 1990 zu erkennen – bereits vor mehr als 30 Jahren hergestellt. Vor kurzem wurden für die Erschließung von der Stadt Gebührenbescheide verschickt. Foto: Antrag

In der Begründung wird argumentiert:

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„Unter den Schreiben sind auch Bescheide für Straßen, die bereits seit vielen Jahrzehnten herge­stellt sind. Für einen Abschnitt der Kronstadter Straße beispielsweise, die seit mehr als drei Jahr­zehnten technisch hergestellt ist, erreichten die Anlieger kürzlich Zahlungsauffor­derun­gen mit dem Zahlungsziel April 2021 (vier Wochen nach Eingang).“

 

Weiter wird angeführt:

Noch immer leiden zahlreiche Unternehmen unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie und haben dadurch massive Umsatzeinbußen. Auch zahlrei­che Arbeitnehmer sind (noch immer) wirtschaftlich von den Auswirkungen der Pandemie (Kurzarbeit, Schulschlie­ßun­gen etc.) betroffen. Nicht nur angesichts dieser Tatsa­chen ist es unzumutbar, innerhalb kürzes­ter Zeit die Zahlung erheblicher Beträge für zurückliegen­de Erschließungsmaßnahmen einzufor­dern. Und wörtlich: „Sofern diese rechtlich im Einzelfall überhaupt Bestand haben.“

 

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CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller kritisierte:

„Die Stadt nimmt sich da eklatant viel raus. Man kann sogar schon von Abzocke sprechen. Denn mit dem ausgestellten Vollzug läuft bereits die Verzinsung – nämlich sechs Prozent!“

Fazit: Der Dringlichkeitsantrag wurde vom 16-köpfigen Corona-Sondergremium des Kommunal­par­la­ments mehrheitlich unterstützt – nämlich mit 14 gegen zwei Stimmen. Letztere kamen – wen wun­dert’s in Bogenhausen – von den Grünen, die die Initiative als „juristisches Unterfangen“ deklarier­ten.