Holbeinstr.: Übergang mit Ampel in 2023

Der Antrag eines Anwohners bei der Bogenhauser Bürgerversammlung im Oktober 2019 (!), in der Ismaninger Straße zwischen Prinzregenten- und Sternwartstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten, ist jetzt vom Mobilitätsreferat abgelehnt worden. Die Forderung hat aber einen erfreulichen Nebeneffekt: Auf Höhe der Holbeinstraße wird ein Ampel gesteuerter Übergang eingerichtet!

In einem Schreiben des Mobilitätsreferats an den Bezirksausschuss heißt es: „Um der Intention der Empfehlung, die Querungssituation für Fußgänger zu verbessern, gerecht zu werden, hat sich das Referat entschieden, eine Fußgängerampel auf Höhe der Holbeinstraße anzuordnen und das Baureferat mit der Errichtung zu beauftragen. Auf Grund des langen Planungsvorlaufs für die Errichtung einer Ampel muss jedoch davon ausgegangen bzw. damit gerechnet werden, dass die Ampel frühestens im Jahr 2023 in Betrieb gehen kann.“

Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften – so auch im betreffenden Abschnitt der Ismaninger Straße – beträgt 50 km/h. In zwei kurzen Abschnitten darf bereits aktuell schon nicht schneller als 30 km/h gefahren werden: mit zeitlicher Beschränkung im Bereich einer Kindertagesstätte und mit witterungsbedingter Beschränkung wegen erhöhter Rutschgefahr bei Nässe auf den Tramgleisen und dem leicht kurvigen Fahrbahnverlauf.

In der Ismaninger Straße wird auf Höhe der Holbeinstraße im Jahr 2023 (Inbetriebnahme) ein Ampel gesteuerter Übergang eingerichtet. Foto: hgb

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gibt es zwei Möglichkeiten für Beschränkungen auf Tempo 30: als Einzelmaßnahme bei Vorliegen besonderer Umstände und einer >quaifizierten Gefahrenlage< (beispielsweise enge, unübersichtliche und kurvenreiche Straße) und als >Zonenregelung<. Diese dürfen nur in Wohngebieten eingerichtet werden, wo mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie einem hohen Querungsbedarf zu rechnen ist.

Die Beurteilung: „Diese Voraussetzungen sind in der Ismaninger Straße überwiegend nicht gegeben. Bei ihr handelt es sich – insbesondere in Berufsverkehrszeiten – um eine hoch frequentierte Straße. Eine Einbeziehung in eine Tempo 30-Zone ist nicht möglich. Laut einer Stellungnahme der Polizei ist das Unfallgeschehen in der Ismaninger Straße unauffällig.“