Wahnfried

Als Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt wurde der Neubau einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Effnerstraße / Wahnfriedallee beschlossen und mit der Planung begonnen“, hieß es in einer Anhörung des Bezirksausschusses im Juli 2025 (!). Bis dato ist nichts geschehen. unser-bogenhausen.de hakte nach. „Die Lichtsignalanlage an der Wahnfriedallee wird voraussichtlich im Herbst 2026 errichtet“, erklärte Christian Müller, Pressesprecher im Baureferat. Wohlgemerkt: voraussichtlich.

Die lange Vorgeschichte: Erstmals 2015 gab’s einen Vorschlag für einen Übergang, im März 2017 folgte ein Antrag, im Oktober 2019 eine Initiative bei der Bürgerversammlung. 2020 lehnte das Baureferat alles ab. Im Mai 2021 kam die Anwohnerinitiative erneut auf Tisch: „Ein Fuß- und Radfahrerübergang an der Effnerstraße auf Höhe der Wahnfriedallee zur sicheren Verbindung der Parks“. Die Mitglieder des Bezirksausschusses hatten sich dem einhellig angeschlossen. Das Mobilitätsreferat hatte eine „erneute Überprüfung“ zugesichert.

Die Argumente eines Bürgers seinerzeit: „Die Verbindung der zwei Grünanlagen entlang der Wahnfriedallee wäre eine enorme Erleichterung für Fußgänger und Radfahrer, die von der Cosimastraße und dem Prinz-Eugen-Park aus die Isar und die Stadt erreichen möchten – fern von Autolärm und Abgasen. Es ist zu beobachten, dass Radfahrer und Fußgänger an dieser Stelle die Effnerstraße häufig kreuzen, was sehr gefährlich ist.“

Ein anderer Anlieger hatte zudem eine inzwischen geschlossene Online-Petition gestartet, der sich mehr als 600 Personen angeschlossen haben. Darin heißt es (Auszug): „Wir wünschen uns eine sichere und barrierefreie Überquerung über die vierspurige Effnerstrasse (es gilt Tempo 50, oft wird deutlich schneller gefahren) direkt auf der Höhe Wahnfriedallee. So gebe es eine Verbindung zwischen Englschalking (Undinestraße) und dem Herzogpark.“

Das Mobilitätsreferat Ende 2021 in der Antwort (Auszüge): Als Alternative zu einem Zebrastreifen wurde die Errichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) geprüft. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf eine LSA nur dort angeordnet werden, wo dies zwingend ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Die Voraussetzungen für eine Ampel werden erneut geprüft. Diese Prüfung läuft bereits. Die Bewertung ist voraussichtlich gegen Ende des Jahres abgeschlossen.“

Wahnfried
Einen Überweg an der Effnerstraße zwischen den beidseitigen Grünanlagen zur sicheren Überquerung der Ein- und Ausfallstraße fordern seit Jahren Bürger. Ein Übergang mit Ampel soll „voraussichtlich im Herbst 2026“ realisiert werden.