Das Mobilitätsreferat wird aufgefordert, für die Ebersberger Straße die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von Gehwegparken zu prüfen und bei Vorliegen der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen, durch entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung dauerhaft zu ermöglichen. Eine Initiative der CSU-Fraktion im

Bezirksausschuss.

Aber: Wie verfahren mit diesem Antrag angesichts grundsätzlich verschiedener Ansichten in den Reihen der Lokalpolitiker? – Vertagung in die April-Sitzung zur Beratung des Untergremiums Verkehr, ehe das Kommunalparlament am Dienstag, 21. April, 19.30 Uhr, Saal im Gehörlosenzentrum, über die Prüfung befindet.

In der Begründung der Initiative von Robert Brannekämper, Landtagsabgeordneter und CSU-Fraktionssprecher, und Stadtrat Jens Luther heißt es: In der Ebersberger Straße wird seit mehreren Jahrzehnten faktisch beidseitig mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt. Die Gehwege dort so breit dimensioniert (beidseitig jeweils drei Meter), dass das Gehwegparken bislang ohne erkennbare

Beeinträchtigungen für den Fußverkehr möglich war.

Insbesondere für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer sowie radelnde Kinder bestehen keine Nutzungskonflikte. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die bestehende Situation im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zu legalisieren.

Passende Grafik zur Ebersberger Straße: Die Gehwege sind so breit (beidseitig jeweils drei Meter), dass das Gehwegparken bislang ohne erkennbare Beeinträchtigungen für den Fußverkehr möglich war. Die CSU fordert von der Stadt, das Gehwegparken dort zu legalisieren. Grafik: CSU-Antrag