Bis April 2019 galt auf der Effnerstraße eine Tempobeschränkung auf 60 km / h. Danach wurde stadtauswärts das Schild entfernt, stadteinwärts, auf Höhe der Lohengrinstraße, Tempo 50 ausgeschildert. In der April-Tagung des Bezirksausschusses hatte ein Bürger die Einführung von Tempo 30 vor dem Seniorenhaus MünchenStift und dem davor befindlichen Kindergarten beantragt. Sein Argument: „In München gilt 30 vor Kindergärten, Schulen und Altersheime.“
Vor dem Hintergrund Verkehrsfluss: Sinnvoll? Machbar? Das fragten sich die Lokalpolitiker bei der Erörterung des Anliegens. Denn bei der Effnerstraße handelt es sich um eine Staatsstraße. Somit ist laut Protokoll „unklar, ob und wenn ja in welchem Bereich die Stadt Geschwindigkeitsanordnungen verfügen darf.“
Fakt ist: Für Staatsstraßen in Bayern ist der Freistaat der gesetzliche Straßenbaulastträger. Die konkrete Planung, den Bau und die Instandhaltung vor Ort übernehmen die jeweiligen Staatlichen Bauämter.
In der Juni-Tagung dann der einstimmig gefasste Beschluss des Kommunalparlaments: Ablehnung!

