Achtung: Tagesordnung der Bezirksausschusses, Verkehr, Punkt 2.3.20, vom 30. Juli 2019 – ja richtig gelesen 2019, also vor fünf Jahren, „Änderung der Ampelschaltungen an der Kreuzung Ecke Englschalkinger Str. / Elektrastr.; Cosimastr. / Engelschalkinger Str.; Richard-Strauss- / Denninger Str.; Bürgeranliegen vom 30.06.2019.“ Was soll der Rückblick? Kaum zu glauben: Per Datum 08.07.2024 erhielt Bezirksausschuss-Vorsitzender Florian Ring (CSU) die Antwort!

Zur Sache: Die Lokalpolitiker hatten einstimmig beschlossen: „Die Ampelschaltung für Fußgänger- und Radverkehr muss etwas früher als für Autos erfolgen (ca. 2 Sekunden). Weiterleitung an das zuständige Referat.“

Die Antwort (Auszüge; bearbeitet): „Aufgrund einer Vielzahl von ungünstig zusammentreffenden Umständen (Corona-Pandemie, Referatsneugründung, stark eingeschränkte personelle Ressourcen, eine nach wie vor anhaltende >Antragsflut<) haben wir den Antrag des Bezirksausschusses vom 30.07.2019 leider aus den Augen verloren. Wir bitten dies zu entschuldigen.“

Zum Beschluss des Kommunalparlaments: „Unsere Recherche hat ergeben, dass der Antrag bereits durch das damals zuständige Kreisverwaltungsreferat (heute: Mobilitätsreferat) geprüft wurde. Diese Prüfung ergab, dass die verkehrliche Situation als verkehrssicher eingestuft wurde und eine Anpassung des Freigabebeginns für Fußgänger / Radfahrende nicht erforderlich erscheint.

Allein aufgrund der geometrischen Gegebenheiten (der >Startpunkt< für Fußgänger als auch für Radfahrende liegt mehrere Meter vor der Haltlinie des motorisierten Fahrverkehrs) haben Fußgänger / Radfahrende bereits einen faktischen zeitlichen Vorsprung vor dem parallel geführten Fahrverkehr. Der angeregte zeitliche Vorlauf von zirka zwei Sekunden ergibt sich somit bereits indirekt durch die Geometrie.

Querende erhalten ihre Freigabe zumeist zeitgleich mit dem parallelen Fahrverkehr. Diese Schaltungsart ist der Regelfall dar und bundesweit gängige Praxis. Abbiegende Fahrzeugführer haben gemäß § 9 Abs. 3 StVO grundsätzlich den Vorrang der parallel querenden Fußgänger / Radfahrer zu achten: >Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, … Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. … Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten<.

Um abbiegende Fahrzeugführer jedoch noch stärker auf den Vorrang der parallel querenden Radfahrer / Fußgänger zu fokussieren, haben wir die Roteinfärbung der relevanten Radfurten an den thematisierten Lichtsignalanlagen angeordnet. Bis zur Umsetzung bitten wir um Geduld.“

Die Änderung der Ampelschaltungen u. a. an der Ecke Englschalkinger- / Elektrastraße (Foto) hatte ein Bürger von fünf Jahren beantragt. Jetzt liegt die Antwort des Mobilitätsreferats vor: Eine Anpassung ist nicht erforderlich, die Radwegübergänge werden rot markiert. Foto: hgb