„Für Fußgänger wird es immer gefährlicher auf dem Salzsenderweg. Die meisten Radfahrer nutzen den Weg als Rennstrecke. Auf Kinder, Passanten und Hunde wird aggressiv >zugefahren<, man wird >weggeklingelt<, beschimpft und beleidigt, es wird erwartet, dass man zur Seite springt. Wo sind wir denn bitte?“
Diese Beschwerde eines Anwohners („ich bin selbst Radfahrer“) stammt vom Sommer 2021, reiht sich ein in die lange Schlange der Beschwerden wegen Konflikten zwischen Fußgängern und Radlern. Doch eine Lösung des Zustands ist – wohl auf Jahre hinaus – möglich. Die Stadt hat unter anderem nämlich kein Geld (mehr) …
Das Mobilitätsreferat reagierte am 1. August 2024 auf einen Antrag im Bezirksausschuss vom September 2023 (!): „Durch die angespannte Haushalts- und Personalsituation sind alle Referate angehalten, ihre Projekte zu priorisieren. Ein Projekt Salzsenderweg wäre sehr aufwendig und kostenintensiv in der Bearbeitung – sowohl in der Planung wie auch in der Umsetzung. Wobei fraglich ist, ob der massive Eingriff in Baum- und Grünbestand überhaupt Maßnahmen rechtfertigen würde. Dementsprechend kann das Projekt derzeit leider nicht aufgenommen werden.“
Zum besagten Antrag: „Das Baureferat wird gebeten, gemeinsam mit dem Mobilitätsreferat Entscheidungsvorschläge zu entwickeln, um den Salzsenderweg zwischen Cosimastraße und dem neuen Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium (WHG; Abzweigung zur Knappertsbuschstraße) in Hinblick auf den zu erwartenden zusätzlichen Bedarf durch die Schüler anzupassen und zu verbreitern. Bei den Varianten sind die notwendigen Eingriffe in den Baum- und Grünbestand darzustellen und gegenüber dem Bedarf an Verkehrsflächen für einen sicheren Schulweg entlang des Salzsenderwegs abzuwägen. Die Vorschläge sind dem Bezirksausschuss vorzulegen.“
In der Begründung heißt es: „Mit Beginn des Schulbetriebs im Herbst 2024 ist mit einer enormen Steigerung des Radverkehrs – und eventuell auch des Fußverkehrs – auf dem Salzsenderweg zu rechnen, da dieser die direkte Verbindung zur Cosimastraße darstellt. Auch für viele Kinder der Grundschulen liegt er auf dem Schulweg. Die Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmer werden sich demnach voraussichtlich weiter verschärfen. Eine Verbreiterung ist dringend geboten.“
Das Mobilitätsreferat antwortete aktuell (Auszüge; bearbeitet): „Die Problematik >Breite des Salzsenderwegs< ist bekannt, das Referat teilt auch die Auffassung, dass sich diese mit Eröffnung des WHG noch verstärken könnte.“ Wohlgemerkt: Konjunktiv! Die Behörde erklärt: „In den Leitlinien zur Umsetzung des Radentscheids München sind keine Breitenabgaben für fahrbahnunabhängige Führungsformen vorgegeben.“
Weiter – Originaltext, unbearbeitet – im besten Beamtendeutsch:
Ein fahrbahnbegleitender Zweirichtungsradweg hat das Regelmaß von 4,90 m bzw. das Mindestmaß von 4,00 m. Gemäß H RSV 2021 (Hinweise zu Radschnellverbindunggen und Radvorrangrouten) sind für Radvorrangrouten in Form von eigenständigen Radwegen Breiten von 3,00 m vorzusehen. Die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) sieht für einen einseitigen Zweirichtungsradweg das Regelmaß von 3,00 m vor (bei geringer Radverkehrsstärke 2,50 m). Gemäß EFA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) sind Hauptverbindungen des Radverkehrs „generell ungeeignet für gemeinsame Führungen von Fuß- und Radverkehr“. Für straßenunabhängig geführte Wege sieht die ERA 3,00 m im Seitenraum vor. Gemäß H RSV kommen gemeinsame Führungen von Fuß- und Radverkehr auf selbstständig geführten Radvorrangrouten nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Dementsprechend wäre für einen möglichen Umbau des Salzsenderwegs eine Trennung von Fuß- und Radverkehr zu empfehlen. Bei einer Neuplanung wären angesichts der hohen Frequentierung Breiten von 4,90 m für den Radverkehr und 3,00 m für den Fußverkehr anzustreben.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bestand und dem angrenzenden Baumbewuchs ist jedoch festzustellen, dass jede in Abwägung mit dem Baumschutz mögliche Verbreiterung sinnvoll aber schwierig umsetzbar sein dürfte. Für eine Trennung des Fuß- und Radverkehrs wären die Mindestbreiten von 3,00 m (Radverkehr) und 2,50 m (Fußverkehr) erforderlich. Die Umsetzung dieser Mindestbreiten könnte bereits zu einer Verbesserung der Situation vor Ort beitragen. Fuß- und Radverkehr müssen dabei nicht zwingend direkt aneinander angrenzend geführt werden, eine räumliche Nähe ist aber zu empfehlen, um die „richtige Sortierung“ der Verkehre zu erleichtern.
Eine Einschätzung, inwieweit für eine Verbreiterung in Böschungs- und Grünbereiche eingegriffen werden muss sowie eine Beurteilung der zu fällenden Bäume in Anzahl und Qualität, kann von Seiten des Mobilitätsreferats nicht vorgenommen werden. Hier ist die Unterstützung durch andere Referate notwendig.
Apropos andere Referate: Im Oktober 2023 hatte das Baureferat angekündigt, dass der Salzsenderweg zwischen Knappertsbusch- und Fideliostraße bis zu Beginn des WHG-Schulbetriebs im Herbst 2024 „auf circa 4,5 Meter“ verbreitert wird – „ohne einen Eingriff in den südlichen Baumbestand“. Gemacht!
Sie erinnern sich: Das Mobilitätsreferat reagierte am 1. August 2024 auf einen Antrag im Bezirksausschuss vom September 2023. Das Mobilitätsreferat gibt es seit Januar 2021.
Braucht München diese Behörde? Dies auch vor dem Hintergrund, das unter grün-roter Führung die Stadt Ende 2025 mehr als sechs Milliarden Schulden hat.