Wann geht es endlich weiter entweder mit dem Neubau oder Abriss des Gebäudes an der Freischütz- / Ecke Johanneskirchner Straße? Der Zustand gleicht einer Müllhalde. Der Block steht mittlerweile über Jahre hinweg ungenutzt da. Gleichzeitig werden weitere Grünflächen in der Umgebung versiegelt. Wir können uns so ein Vorgehen nicht mehr erlauben, wo einer die Verantwortung auf den Nächsten schiebt und man sich hinter angeblich juristischen Regelwerken versteckt.“

Mit dieser Anfrage wandte sich unlängst ein Bürger an den Bezirksausschuss. Im Untergremium Planung des Kommunalparlaments erklärte dazu Robert Brannekämper, Landtagsabgeordneter und CSU-Fraktionssprecher, dass eine Unterbrechung der Bautätigkeit vier Jahre anhalten muss, ehe eine Zweckentfremdung mit einem Bußgeld bis zu 500 000 Euro geahndet werden kann. Seiner Kenntnis nach ist der Bauherr pleite, läuft seit Mai ein Insolvenzverfahren in Leipzig.

Um Näheres zu erfahren wird die Stadt per einstimmig gefassten Beschluss um eine Stellungnahme gebeten zu:

• Mit welchem Datum wurde der Bauvorbescheid erteilt?

• Mit welchem Datum wurde die Baugenehmigung erteilt?

• Wann bestand zuletzt noch Bautätigkeit und welche Belege gibt es hierfür?

• Hat das Kommunalreferat den Insolvenzverwalter kontaktiert und falls nicht, wäre dies eine Möglichkeit?

• Ist die Baugenehmigung noch gültig oder bereits abgelaufen? Müsste ein Verfahren wegen Zweckentfremdung von Wohnraum eingeleitet werden?

Der Gebäudeblock an der Ecke Johanneskirchner – / Freischützstraße, die Freischützgärten, steht seit Jahren leer, vergammelt zusehends. Was Sache ist will der Bezirksausschuss von der Stadt wissen.     Foto: hgb