Mitte Mai hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses die Stadt aufgefordert, die Bausituation am Freischützgarten, des einstigen Wohn- und Gewerbetrakts an der Ecke Johanneskirchner Straße 98 und 100 / Freischützstraße 75 bis 81 – das Projekt firmiert jetzt unter „An den Winter-linden“ –, zu prüfen, und um die Ergreifung aller möglichen Maßnahmen gebeten, um die Neube-bauung schnellstmöglich fortführen zu lassen.
Der Hintergrund: Seit Monaten ruhen in Johanneskirchen die Arbeiten, kein Handwerker, kein Bauarbeiter ist in dem Torso zu sehen. Jetzt liegt die Antwort „zur Sach- und Rechtslage“ des Pla-nungsreferats / Lokalbaukommission (LBK) vor. „Der LBK ist bereits bekannt, dass die Bauarbeiten auf dem Grundstück eingestellt wurden. Die Ortskontrolle hat ergeben, dass alle Baufirmen abgezo¬gen sind und die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert ist.
Die Unterbrechung von Bauarbeiten ist rechtlich zulässig und ergibt sich aus Art. 69 Abs. 1 Bayeri- sche Bauordnung (BayBO). Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jah- ren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauaus- führung vier Jahre unterbrochen worden ist. Das heißt, auch der Gesetzgeber rechnet mit Bauun- terbrechungen und hat für die Ausführung der Baugenehmigung Regelungen getroffen.
Die Unterbrechung in diesem Fall bewegt sich noch in einem nicht unüblichen Rahmen. Daher können derzeit diesbezüglich keine Anordnungen getroffen werden. In Bayern gibt es zudem kein Spezialgesetz, wie bei einer überlangen Unterbrechung von Bauarbeiten vorzugehen ist.
Der Lokalbaukommission liegen keine Erkenntnisse vor, zu welchem Zeitpunkt die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden sollen.“