Mauerkircherstraße 17 / 19, Neubau eines fünfgeschossigen Gebäudes mit elf Wohnungen
sowie Tiefgarage, Wohnungserweiterungen am Bestand, Rückbau von oberirdischen
Garagenanteilen und Umbau Zufahrtsrampe im EG mit Verkleinerung einer Wohnung – diesen
Vorbescheid der Lokalbaukommission (LBK) hatte der Eigentümer (wie berichtet) Mitte August
zurückgezogen. „Das Bauvorhaben soll – so der Mann – noch einmal im überdacht werden.“ Eine
Bewohnerin klagte jetzt im Bezirksausschuss: „Wir leben weiter in Angst und Schrecken.“
Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter und Fraktionssprecher im
Kommunalparlament, der sich von Anfang an vehement gegen den überdimensionierten Bau
stemmte, hatte den Rückzug als „Etappensieg“ gewertet. „Etappe“, weil die Nachverdichtung mit
Rodung und Versiegelung des begrünten Innenhofs der Häuser im Herzogpark noch nicht vom
Tisch ist – Stichwort „überdacht.“ Überdenken – das ist dehnbar!
Von Anliegern kam bei der Erörterung der Hinweis, dass eine Baumfällung ohne Bezug auf den
Dachgeschossausbau beantragt und genehmigt worden sei. Die Mitglieder des Bezirksausschusses
bitten deshalb „die Untere Naturschutzbehörde und das Planungsreferat / Lokalbaukommission um
Auskunft und Klärung bezgl. der beantragten Baumfällung“. Zudem wollen die Lokalpolitiker wissen,
„um welchen Baum es sich handelt und wie der Fällungsantragfachlich begründet wurde.“
Laut Aussage der Frau im Gremium ist der Bau einer neuen Wohnung im Dachgeschoss
genehmigt. Sie bat die Stadtteilvertreter, „diesen Beschluss überprüfen zu lassen.“ Denn für die
Baumaßnahme sei die Verbreiterung der Hofeinfahrt zwingend notwendig. Dazu lag dem
Bezirksausschuss ein Brief „zu Ihrer Information“ vor.
Redaktionell bearbeitete Auszüge:
„Die Mauerkircherstraße 17/19 hat eine extrem enge Einfahrt, einen anderen Zugang für Fahrzeuge
zum Hof gibt es nicht. Schaufellader oder Bagger kommen hier nicht durch. Es droht der Abriss. Um
die Baufahrzeuge durchzuzwängen, müsste die Einfahrt brutal aufgebrochen werden – sowohl in
der Höhe als auch in der Breite. Das ist eine bauliche Vergewaltigung. Die Brückenwohnung direkt
über der Einfahrt und weitere Wohnungen würden wegfallen. Das ist nicht Verdichtung, sondern
Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum.“
Und weiter: „Das Projekt hätte auch Konsequenzen für die Mieter des Hauses als auch für die
Anwohner: Baulärm, Wegfall der Balkone und Fenster zum Hof, ein nicht begehbares Treppenhaus,
Zerstörung aller blühenden Grünflächen, Fällen von Bäumen, darunter ein schöner Walnussbaum.
Einen Teilabriss würde das Gebäude wahrscheinlich nicht verkraften, denn das Haus, Baujahr
1928, hat hängende Parkettböden, keine Stahlkonstruktion und jeweils nur eine Brandmauer zu den
Nachbarhäusern. Unter anderem wegen bröseligen Stromleitungen würde die Brandgefahr deutlich
erhöht. Wir erinnern an den 11. Juli 2023, als bei der Hochbaustelle am Kufsteiner Platz ein
fünfstöckiges Wohnhaus brannte, 200 Feuerwehrleute im Einsatz waren.“

Zum Schluss heißt es: „Wir befürchten, dass der Auftraggeber im wahrsten Sinne des Wortes durch
die Hintertür versucht, den Abriss des ganzen Hauses zu erzwingen, den die Stadt dem Eigentümer
im Vorfeld schon nicht genehmigt hat. Gemeinsam haben wir aber die Chance, die bewährte
>Münchner Mischung< auch in Bogenhausen zu ermöglichen. Denn leider werden alte Häuser und
Villen abgerissen und Luxus-Neubauwohnungen erstellt. Wir bitten Sie, sich weiterhin mit Herz und
Verstand dafür einzusetzen, dass dieses zerstörerische Bauprojekt nicht genehmigt wird, damit wir
Mieter, Anwohner und alle Kinder wieder ruhig schlafen können.“

Die enge Einfahrt am Gebäude Mauerkircherstraße 17/19 – ein Anwohner argwöhnt: „Um Baufahrzeuge durchzuzwängen, müsste sie brutal aufgebrochen werden – sowohl in der Höhe als auch in der Breite. Es droht der Abriss.“
Foto und Bearbeitung: Privat / Anlage zu BA-Antrag