Der Bürgerpark Oberföhring mit den 80 Jahre alten Baracken des einstigen Wehrmachtslazaretts
und folgend des ehemaligen Krankenhauses auf dem städtischen Gelände an der Oberföhringer
Straße 156
, den seit Jahrzehnten Vereine und Künstler nutzen, ist gerettet! „Stadtrat beschließt
Erhalt“ – so eine Mitteilung aus dem Rathaus.
Weiter heißt es: „Das Kulturreferat hat dem Kulturausschuss dargestellt, welche Schritte nötig sind,
um zukunftsfähige Lösungen für die Nutzungen auf dem Gelände des Bürgerparks zu entwickeln.
Der Vollversammlung am 4. Oktober wurde ein entsprechender Beschluss empfohlen.“ Aber wie
läuft die Rettung?
Der Hintergrund: Die stets um zehn Jahre vereinbarte Verlängerung der >Bau- und
Nutzungsgenehmigung< für die Vereinsgemeinschaft 29 (VG 29) und der IBO
(Interessengemeinschaft Bürgerpark Oberföhring; Künstler, Musiker Theaterleute) auf dem rund 5,7
Hektar großen Gelände läuft (wie berichtet) Ende 2025 aus. Zum Erhalt gibt’s einen 13-seitigen
„Entwurf – Grundsatzbeschluss zur Sicherung der kulturellen und bürgerschaftlichen Nutzung,
Anhörung des Kulturreferats“ (siehe Text nach dem Sternzeichen). Geplant ist eine
Bestandsaufnahme und folgend eine Machbarkeitsstudie.

Zur Bestandsaufnahme erklärte VG29-Vorsitzende Karin Vetterle: „Das verstehe ich nicht ganz.
Vor zwei, drei Jahren wurden die Gebäude überprüft, Statiker der Stadt waren da, es gab keine
Beanstandungen. Dächer, Dachrinnen, Trinkwasserleitungen wurden erneuert, die Vereine
investieren nach wie vor in die Häuser einer Anlage, die einzigartig in Europa ist. Klar, in manchen
Häusern muss dringend noch was gemacht werden.“
Die Rathaus Umschau zitiert Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Der Bürgerpark bietet einen
ganz besonderen Mix. Wir möchten dieses Kultur- und Naturbiotop erhalten und mit den Beteiligten
zukunftsfähig weiterentwickeln. Denn München braucht solche Freiflächen für Vereine, Initiativen,
Kunst und Kreativität.“
Laut Kulturreferat erfordern „die in die Jahre gekommene Bausubstanz und die veraltete
technische Infrastruktur sowie der anfallende Sanierungsbedarf ein koordiniertes
Verwaltungshandeln, um Lösungen für den Erhalt zu entwickeln. Gemeinsam mit dem
Kommunalreferat, dem Baureferat, dem Planungsreferat , dem Referat für Bildung und Sport und
dem Sozialreferat wurde „eine umfangreiche Darstellung zu nun erforderlichen komplexen
Verfahrensschritten erarbeitet.“ Wumms: sechs Referate mischen mit!

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unser-bogenhausen.de liegt der Beschlussentwurf des Kulturreferats für den Stadtrat vor.
Gekürzte / bearbeitete Auszüge:


Anlass:. Für eine dauerhafte Nutzung, wie es der Bezirksausschuss gemeinsam mit den Nutzern
fordert, müssten die Gebäude dringend renoviert und das Gelände einschließlich der

Versorgungsleitungen saniert werden. Dem stehen die auslaufende Bau- und
Nutzungsgenehmigung und der rechtsverbindliche Bebauungsplan mit dem dazugehörigen
Satzungsbeschluss vom Oktober 1992 entgegen, der einen Abriss der bestehenden Baracken
und die Errichtung eines Neubaus auf einen ausgewiesenen Bauraum vorsieht.

Vor diesem Hintergrund lehnte die Lokalbaukommission den Antrag des Bezirksausschusses vom
August 2020 mit der Forderung nach einer unbefristeten Bau- und Nutzungsgenehmigung ab. Die
provisorisch wieder hergerichteten Barackenbauten haben nur eine begrenzte Lebensdauer.
Geschichte: Seit 1897 war der Ziegeleibesitzer Anton Huber Eigentümer des Grundstücks. 1939
wurde das Gelände an das Luftgaukommando VII veräußert, das ein Luftwaffenlazarett errichtete.
1945 wurde aus dem Luazarett das Krankenhaus Oberföhring, das bis 1984 betrieben wurde. Mit
dem Umzug des Krankenhauses an seinen neuen Standort in Bogenhausen blieben die Baracken
und Bunkeranlagen leer und ohne Nutzung.
1984 hat eine Initiative der Stadträtin Maria Nindl die Voraussetzungen geschaffen, damit Vereine
sowie Kunst- und Kreativschaffende sich die leerstehenden Bauten sukzessiv aneignen konnten.
Am Anfang stand eine „illegale Besetzung“ von zwei Gebäuden. In der Folge wurde eine Baracke
als Vereinsheim bezogen. Nachdem es im März 1985 gelungen war, zwölf von den ursprünglich 27
Gebäuden vor einem Abriss zu retten, ertüchtigten verschiedene Akteure mit viel Engagement und
Eigenleistung die Gebäude, so dass im Sommer 1986 Richtfest gefeiert werden konnte.
1992 wurde mit Aufstellung des Bebauungsplans eine Neuordnung und Sanierung des Geländes
unter Sicherung der Vegetation und „Erhaltung der bestehenden künstlerischen und sozialen
Nutzungen“ festgesetzt. Dazu wurde unter anderem der Abbruch der bestehenden Baracken
und die Inanspruchnahme des vorgesehenen Bauraums zur Errichtung eines Neubaus, in
dem alle Nutzungen konzentriert werden sollten, vorgesehen. Bis zur Umsetzung des
Bebauungsplans wurden befristete Baugenehmigungen erteilt. Zuletzt 2015 um zehn Jahre bis
Ende 2025.


2020 wurden zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs bei der Kita-Versorgung für das Quartier
Prinz-Eugen-Park zwei Pavillonanlagen für die Dauer von mindestens zehn Jahren errichtet. Die
Baugenehmigung, die für die zwei Interimsbauten somit bis 2031 erteilt wurde, steht dem Plan, an
dieser Stelle die bestehenden Nutzungen in einem Neubau zusammen zu führen, entgegen. Damit
ergibt sich für die Nutzungen in den Baracken keine Perspektive.


Sozialreferat: Bedarfe, die im Zusammenhang mit den Planungen aufgegriffen werden sollen, sind
die Verlagerung und Erweiterung des Kinder- und Jugendtreffs >Muspilli< und des privaten
Kindergartens, die bisher in der Muspillistraße 27 untergebracht sind. Die Feuerwehr soll am
Standort Muspillistraße 25 und 27 verbleiben, der Kinder- und Jugendtreff sowie der Kindergarten in
den Bürgerpark auf das Baufeld 1 (Areal Trafohäuschen) verlagert werden.


Kulturreferat: Als Ausgangspunkt für die weiteren Schritte ist in einer umfassenden Untersuchung
des Bestands und der technischen Infrastruktur der Bauzustand der Baracken und des Geländes zu
klären. Die Ergebnisse sind Voraussetzung für die Erarbeitung von Szenarien mit dem Ziel, eine
Perspektive zu entwickeln. In der Machbarkeitsstudie sollen alternative Lösungsvorschläge unter
ganzer oder teilweiser Berücksichtigung der heutigen baulichen Struktur untersucht werden.
Überdies sollen Vorschläge für eine sukzessive teilweise oder vollständige Verlagerung der

provisorischen Gebäude in den festgesetzten Bauraum (nach Aufgabe der Kita-Nutzung) oder an
sonstige geeignete Standorte auf dem Gelände entwickelt und miteinander verglichen werden. Ziel
sollte es sein, sich Klarheit über den möglichen Erhalt, eine eventuelle Ertüchtigung oder
sukzessive Ersetzung der Baracken durch Neubauten zu verschaffen.
Zeitaspekt: Für den Fall, dass aus Gründen mangelnder und nicht herzustellender Standsicherheit
oder weiterer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehender Faktoren eine Verlängerung für
einzelne oder alle Gebäude nicht möglich ist, soll das Kommunalreferat prüfen, ob durch eine
interimsweise Auslagerung, zum Beispiel in Container, eine Aufrechterhaltung und Weiterführung
der Nutzungen möglich ist, bis eine endgültige Lösung gefunden wird.

Der Bürgerpark Oberföhring – der Bau-und Nutzungsvertrag läuft Ende 2025 aus – bleibt erhalten. Wie? Das sollen Bestandsaufnahmen und eine Machbarkeitsstudie klären.
Foto: hgb