Was wird aus dem Bürgerpark Oberföhring, aus den teils 80 Jahre alten Baracken des ehemali­gen Krankenhauses Oberföhring auf dem städtischen Gelände an der Oberföhringer Straße 156, den seit Jahrzehnten Vereine, Organisationen und Künstler nutzen, der aus Bogenhausen nicht mehr wegzudenken ist? Denn die stets um zehn Jahre vereinbarte Verlängerung der Bau- und Nutzungsgenehmigung für die Mitglieder der Vereinsgemeinschaft 29 (VG 29) läuft Ende 2025 aus, was immer wieder zu Nachfragen und Forderungen der Lokalpolitik, zu Verwirrungen und Unsicherheiten führt.

Derzeit kursierende Gerüchte, dass auf dem Filetgrundstück – die Stadt hat dort mit dem Haus für Kinder bereits ein Gebäude errichtet – Wohnungen gebaut werden sollen, wies Ingo Trömer, Pressesprecher im Planungsreferat, auf Anfrage von unser-bogenhausen.de zurück: „Es ist kein Wohnungsbau auf dem Areal geplant. Die auf dem Areal errichtete Kita dient der Deckung des kurzfristigen (Spitzen-)Bedarfs bei der Kita-Versorgung für das Quartier Prinz-Eugen-Park und ist nur befristet genehmigt.“

Zufahrt zum Bürgerpark Oberföhring, der „Heimat“ von in der Vereinsgemeinschaft 29 (VG29) zusammengeschlossenen Vereinigungen.         Foto: hgb

Eine etwa 25 Millionen Euro teure Einrichtung für acht Krippen- und acht Kindergartengruppen ent­sprechend knapp 300 Mädchen und Buben – laut städtischen Ausführungen in Containerbauweise errichtet, die den Anschein eines Festbaus vermitteln – „nur befristet genehmigt?“ Und danach? Gar zusätzliche Räume für die VG 29? Schön wär’s! Nun denn!

Unsere Frage „Die Bau- und Nutzungsgenehmigung für die Baracken im Bürgerpark läuft ja Ende 2025 aus. Wieso ist eigentlich eine Baugenehmigung dafür (nachträglich?) notwendig?“ Dazu Trö­mer: „Nach Aufgabe der Krankenhausnutzung im Jahr 1984 und dem Abriss einiger Baracken er­teilte die Lokalbaukommission (LBK) für die übrigen Baracken befristete Genehmigungen. Die Be­fristung ergab sich daraus, um einerseits auf den absehbar endlichen Bauzustand zu reagieren und andererseits um einer Umsetzung der Ziele des Bebauungsplans nicht entgegen zu stehen.“

Und: „Gibt es konkrete Pläne oder Vorgaben? „Von unserer Seite lässt sich sagen, dass derzeit der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1657 gilt mit dem Ziel, die künstlerische und soziale Nutzung zu erhalten. Weiterhin dient der Bebauungsplan dem Schutz und dem Erhalt der vorhandenen Ve­getation und des wertvollen und prägenden Baumbestands.“ Der Sprecher ergänzend: „Es gibt ei­nen Stadtratsantrag zur Zukunft des Bürgerparks Oberföhring, der federführend vom Kulturreferat bearbeitet wird.“

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Antrag im Bezirksausschuss vom 28. Oktober 2020 „Rettung der Künstler/innen und Vereine im Bürgerpark – Erteilung einer unbefristeten Bau- und Nutzungsgenehmigung der genutzten Gebäu­de“. Die seinerzeitige LBK-Antwort (Auszüge):

„Für den Bereich des sogenannten Bürgerparks gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1657 vom 7. Oktober 1992 der Landeshauptstadt, der ausdrücklich von einer Beseitigung der Baracken ausgeht. Bereits im Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wird ausdrücklich festgestellt, dass die provisorisch hergerichteten Barackenbauten […) nur eine begrenzte Lebensdauer“ haben. Eine unbefristete Bau- und Nutzungsgenehmigung ist somit nicht möglich.

Künstlerisch gestaltete Außenfläche der Baracke von den Motorradfreunden München-Ost.        Foto: hgb

Und weiter: „Aufgrund eines Beschlusses des Stadtrats vom 16. Januar 1985 wurden für die Nut­zungen befristete Baugenehmigungen erteilt, die ursprünglich im August 1992 auslaufen sollten. Nach dieser Zeit wurde diese Genehmigung mehrfach verlängert, zuletzt aktuell bis ins Jahr 2025. Eine darüber hinaus gehende Verlängerung ist aufgrund des tatsächlichen Zustands der Baracken aus baurechtlicher Sicht nicht zu vertreten. Bereits bei der letzten Verlängerung wurde mitgeteilt, dass im Hinblick auf die Anforderung an Standsicherheit und Brandschutz eine weitere Ver­längerung nicht möglich ist. Aus Sicht der LBK muss daher die Nutzung nach Ablauf der derzeitigen Baugenehmigungen aufgegeben werden.

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Antrag im Bezirksausschuss am 25. April 2023: Das Kommunal- und das Kulturreferat sowie der Oberbürgermeister werden aufgefordert, die Gründe, die zur Kündigung des „Bunkers 5“ im Bür­gerpark geführt haben, dem Kommunalparlament offen zu legen oder ansonsten die Kündigung zurücknehmen. Den Mietern und Vereinen des Bürgerparks war die Nutzung bis 2025 zugesichert.“

Liebevoll gestaltete Eingangsbereiche – zum „Atelierhaus OK9“ und zum Montessori-Zentrum (kl. Bild).    Fotos: hgb

Die Initiative wurde, wie üblich, ins RatsInformationsSystem (RIS) eingestellt – zuletzt versehen mit dem Status „Antwortschreiben“. Gleichwohl war keine Antwort angehängt. Auf Nachfrage erklärte das Kommunalreferat: Das Antwortschreiben wurde nichtöffentlich eingestellt im Hinblick auf den Datenschutz >Vertraulich<. Einen Tag später war die Datei gelöscht ….

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In der „SZ“ vom 29. März 2022 heißt es: „Die Genehmigung läuft aus, die Ideen der Stadt können die Nutzer nicht überzeugen. Die Stadt plant einen gemeinsamen Neubau.“ Trömer erwähnte dies aktuell nicht. Aber: „Es gibt einen Stadtratsantrag zur Zukunft des Bürgerparks, der feder­führend vom Kulturreferat bearbeitet wird.“

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Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender im Stadtteilgremi­um bereits vor zwei Jahren zum Thema klipp und klar in einem Satz: „Die Vereine im Bürgerpark brauchen Planungssicherheit!“

Einmal mehr steht also die Gretchenfrage: Was macht die Stadt, was machen die Referate, wie entscheiden die Vertreter im Rathaus? Die Unsicherheit bei den Vereinsmitgliedern, ob’s irgendwie weitergeht, ist nach wie vor, seit Jahren, bedrohlich.

Liebevoll gestaltete Eingangsbereiche – zum „Atelierhaus OK9“ und zum Montessori-Zentrum (kl. Bild).    Fotos: hgb