Wie geht’s weiter mit dem Bürgerpark Oberföhring, mit den 80 Jahre alten Baracken des einstigen Wehrmachtslazaretts und folgend des ehemaligen Krankenhauses auf dem städtischen Gelände an der Oberföhringer Straße 156, den seit Jahrzehnten Vereine und Künstler nutzen. Die stets um zehn Jahre vereinbarte Verlängerung der >Bau- und Nutzungsgenehmigung< für die Mitglie­der der Vereinsgemeinschaft 29 (VG 29) läuft (wie berichtet) Ende 2025 aus.

Dem Bezirksausschuss lag jetzt ein 13-seitiger „Entwurf – Grundsatzbeschluss zur Sicherung der kulturellen und bürgerschaftlichen Nutzung, Anhörung des Kulturreferats“ zur Beratung vor. Mit erstaunlichen Angaben und Aussagen – und einem Paukenschlag!

Gerüchte, dass auf dem Filetgrundstück – die Stadt hat dort mit dem Haus für Kinder bereits einen Trakt für mehr als zehn Millionen Euro errichtet – Wohnungen gebaut werden sollen, hatte Ingo Trömer, Sprecher im Planungsreferat, auf Anfrage von unser-bogenhausen.de unlängst zurückge­wiesen: „Es ist kein Wohnungsbau auf dem Areal geplant. Die auf dem Areal errichtete Kita dient der Deckung des kurzfristigen Bedarfs bei der Kita-Versorgung für das Quartier Prinz-Eugen-Park und ist nur befristet genehmigt“ (siehe folgend unter dem Stichwort Geschichte). Wohlge­merkt kein Wohnungsbau!

Paukenschlag bei der Beratung des Entwurfs / Grundsatzbeschlusses im Untergremium Kul­tur, Soziales und Vereine: SPD-Fraktionssprecherin und VG29-Vorsitzende Karin Vetterle berichte­te von einem „Gerücht“, dass auf dem rund 5,7 Hektar großen Gelände „eine neue Grundschule geplant wird.“ Anhaltspunkt dafür ist laut Vetterle, „die Beteiligung des Referats für Bildung und Sport“ (RBS) bei der Abklärung der Verfahrensschritte. Übrigens: Wenige hundert Meter weiter ist die neue Grundschule an der Oberföhringer Straße (endlich) fertig gestellt worden.

Der Bürgerpark Oberföhring – kann er über das Jahr 2025 erhalten werden und wenn ja, wie?  Foto: hgb

Zu einer geplanten Bestandsaufnahme (und folgend der Erstellung einer Machbarkeitsstudie) erklärte die VG29-Chefin: „Das verstehe ich nicht ganz. Vor zwei, drei Jahren wurden die Gebäude überprüft, Statiker der Stadt waren da, es gab keine Beanstandungen. Dächer, Dachrinnen, Trink­wasserleitungen wurden erneuert, die Vereine investieren nach wie vor in die Häuser einer Anlage, die einzigartig in Europa ist. Klar, in manchen Häusern muss dringend noch was gemacht werden.“

Statement von Unterausschuss-Chef Marko Poggenpohl (SPD): „Der Grundtenor des Entwurfs aus dem Kulturreferat ist der Erhalt des Bürgerparks. Und genau der Erhalt ist das Ziel!“

Der Beschluss des Kommunalparlaments: „Die Nutzung des Geländes in bestehender Form ist um mindestens weitere fünf Jahre für Vereine und Künstler zu verlängern. Der Bezirksausschuss lehnt ab, dass möglicherweise im Gelände eine weitere Kita oder eine Schule errichtet wird und da­mit die Nutzung für Vereine und Künstler nicht mehr möglich ist (auch nicht als Interimsnutzung). Im Grundsatz befürwortet der Bezirksausschuss die Vorlage aus dem Kulturreferat.“ Dieser Entschei­dungsempfehlung des Untergremiums – ergänzt um die Anregung eines (regelmäßig stattfinden­den) >Runden Tischs< unter Beteiligung der Lokalpolitiker, Vertreter der Referate und der VG29 sowie der Stadträte aus dem 13. Stadtbezirk – stimmten alle Lokalpolitiker zu.

Die Pforte des ehemaligen Krankenhauses – heute zaubert dort Liselotte Bothe im Papiertheater.  Foto: hgb

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unser-bogenhausen.de liegt der Beschlussentwurf des Kulturreferats für den Stadtrat vor. Gekürzte / bearbeitete Auszüge:

Anlass: Das Gelände ist nicht nur ein ökologisch wertvolles Naturbiotop mit einem erhaltenswerten Baumbestand, sondern prägt mit seinem einzigartigen Nutzungsmix aus kulturell-künstlerischen und bürgerschaftlichen Nutzungen das Stadtviertel. Es hat sich seit 1984 zu einer unverzichtba­ren Einrichtung der kulturellen Infrastruktur in Bogenhausen entwickelt, die wesentlich zur Le­bensqualität der Bürger beiträgt und auch ein überregionales Publikum anzieht.

Nach fast vier Jahrzehnten, in denen Vereine und Künstler die provisorischen Baracken mit Lei­denschaft, Energie und Einsatz für die unterschiedlichsten Nutzungen und Veranstaltungen adap­tiert und ausgestattet haben, läuft die befristet erteilte Bau- und Nutzungsgenehmigung am 31. 12. 2025 aus. Für eine langfristige und dauerhafte Nutzung, wie es der Bezirksausschuss gemeinsam mit den Nutzern vor Ort fordert, müssten die Gebäude dringend renoviert und das Gelände insge­samt einschließlich der Versorgungsleitungen saniert werden. Dem stehen die auslaufende Bau- und Nutzungsgenehmigung und der rechtsverbindliche Bebauungsplan mit dem dazugehörigen Satzungsbeschluss vom Oktober 1992 entgegen, der einen Abriss der bestehenden Baracken und die Errichtung eines Neubaus auf einen ausgewiesenen Bauraum vorsieht.

Vor diesem Hintergrund lehnte die Lokalbaukommission den Antrag des Bezirksausschusses vom August 2020 mit der Forderung nach einer unbefristeten Bau- und Nutzungsgenehmigung der Ge­bäude ab. Denn: Die provisorisch wieder hergerichteten Barackenbauten haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Dies begründet sich zum einen aus der Einfachbauweise und zum anderen mit dem schlechten Zustand der Ver- und Entsorgungsleitungen, die nicht mehr sanierungsfähig sind, ohne den Baumbestand erheblich zu gefährden.

In einem Rot-Grünen-Stadtratsantrag vom Februar 2022 heißt es: „Das Kulturreferat wird gemein­sam mit dem Bau-, Kommunal- und Planungsreferat gebeten zu prüfen, unter welchen Vorausset­zungen die Bau- und Nutzungsgenehmigung der Gebäude im Bürgerpark unbefristet über 2025 ver­längert werden kann. Mehrere Varianten sollen geprüft und dargestellt werden. Zusätzlich sind alle Schritte abzuklären, um die planungsrechtliche Bindung des rechtskräftigen Bebauungsplans aufzu­geben bzw. an die neuen Ziele anzupassen. Zudem soll geprüft werden, welche Baracken erhalten und saniert werden können. Eine schrittweise Sanierung wäre vorstellbar.“

Um dem Wunsch aus dem Stadtbezirk nachzukommen, den Bürgerpark in seiner aktuellen Struktur über 2025 hinaus zu erhalten, sollen in diesem Beschluss die dafür notwendigen Verfahrensschrit­te, die mit allen dafür zuständigen und beteiligten Referaten – Kommunal-, Baureferat, Referat für Stadtplanung / Lokalbaukommission, Referat für Bildung und Sport, Sozialreferat – abgeklärt und dargestellt werden.

Gegensätze – abgestelltes, nicht angemeldetes Auto und ein italienischer Flitzer vor dem Café Kult. Fotos: hgb

Geschichte: Ursprünglich befand sich auf dem Areal eine Ziegelei. Seit 1897 war der Ziegeleibesit­zer Anton Huber Eigentümer des Grundstücks, der hier einen Ofen zum Brennen von Ziegeln be­trieb. Um die Jahreswende 1898 / 99 erfolgte der Verkauf des Grundstücks an den Ziegeleibesitzer Fritz Grünwald, der es bis Ende der 1930er Jahre besaß. 1939 wurde das Gelände an das Luftgau­kommando VII veräußert, das ein Luftwaffenlazarett errichtete. Das Lazarett nahm 1940 seine Tä­tigkeit auf. Nach Kriegsende 1945 wurde aus dem Luftwaffenlazarett das Krankenhaus Oberföhring, das bis 1984 betrieben wurde. Mit dem Umzug des Krankenhauses an seinen neuen Standort in Bogenhausen blieben die Baracken und Bunkeranlagen leer und ohne Nutzung.

1984 hat eine Initiative der Stadträtin Maria Nindl die Voraussetzungen geschaffen, damit Vereine sowie Kunst- und Kreativschaffende sich die leerstehenden Bauten sukzessiv aneignen konnten. Am Anfang stand eine „illegale Besetzung“ von zwei Gebäuden. In der Folge wurde eine Baracke als Vereinsheim bezogen. Nachdem es im März 1985 gelungen war, zwölf von den ursprünglich 27 Gebäuden vor einem Abriss zu retten, ertüchtigten verschiedene Akteure mit viel Engagement und Eigenleistung die Gebäude, so dass im Sommer 1986 Richtfest gefeiert werden konnte.

1992 wurde mit Aufstellung des Bebauungsplans eine Neuordnung und Sanierung des Geländes unter Sicherung der vorhandenen Vegetation und „Erhaltung der bestehenden künstlerischen und sozialen Nutzungen“ festgesetzt. Das übergeordnete städtebauliche Ziel verfolgte eine Öffnung des Bürgerparks nach außen, um einer größeren Öffentlichkeit Möglichkeiten zur Erholung, zu Engage­ment, zu Veranstaltungsbesuchen und zum Austausch anzubieten. Dazu wurde unter anderem der Abbruch der bestehenden Baracken und die Inanspruchnahme des vorgesehenen Bauraums zur Errichtung eines Neubaus, in dem alle Nutzungen konzentriert werden sollten, vorgese­hen. Bis zur Umsetzung des Bebauungsplans wurden befristete Baugenehmigungen erteilt. Zuletzt 2015 um zehn Jahre bis 31. 12. 2025.

2020 wurden zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs bei der Kita-Versorgung für das Quartier Prinz-Eugen-Park auf dem im Bebauungsplan ausgewiesenen Bauraum zwei Pavillonanlagen für die Dauer von mindestens zehn Jahren errichtet. Die Baugenehmigung, die für die zwei Interims­bauten somit bis 2031 erteilt wurde, steht dem Plan, an dieser Stelle die bestehenden Nutzungen in einem Neubau zusammen zu führen, entgegen. Damit ergibt sich für die Nutzungen in den Barac­ken aufgrund der aktuellen und der Ende 2025 auslaufenden Baugenehmigung keine Perspektive.

Bauzustand: Zur Sicherung der Nutzungen mussten in den vergangenen Jahren aufgrund des schlechten Bauzustands der Baracken verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. So wurden Teile der Wasser- und Abwasserleitungen in den Jahren 2005 und 2009 saniert. Auf­grund von aktuellen Untersuchungen wurden weitere Schäden an Abwasserleitungen entdeckt. Die Verkehrssicherheit der Gebäude ist derzeit gegeben. Die Baracken haben hinsichtlich ihrer Kon­struktion und der technischen Gebäudeausstattung jedoch das Ende ihres Lebenszyklus erreicht bzw. überschritten. Aktuelle Anforderungen an heutige Gebäude können sie nicht erfüllen.

Sozialreferat: Bedarfe, die im Zusammenhang mit den Planungen aufgegriffen werden sollen, sind die Verlagerung und Erweiterung des Kinder- und Jugendtreffs >Muspilli< und des privaten Kinder­gartens, die bisher in der Muspillistraße 27 untergebracht sind. Das Ergebnis der verwaltungsinter­nen Abstimmungen ergab, dass die Feuerwehr am Standort Muspillistraße 25 und 27 verbleiben und der Kinder- und Jugendtreff sowie der Kindergarten in den Bürgerpark auf das Baufeld 1 (Areal Trafohäuschen) verlagert werden sollen.

Auch das ist der Bürgerpark – teils gepflegtes Grün, teils wuchert’s und dazu „Antiquitäten“ im Freien. Fotos: hgb

Zukunft: Im Zusammenspiel aller Aspekte kommt dem Bürgerpark ein Alleinstellungsmerkmal in München zu. In dieser einzigartigen Funktion ist er unbedingt zu erhalten. Ein neu zu definierendes Nutzungskonzept ist aufgrund der vielen nicht einzuschätzenden (weil erst noch zu prüfenden) Un­bekannten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und möglich

Vorschlag weiteres Vorgehen gemäß Kulturreferat: Als Ausgangspunkt für die weiteren Schritte ist mittels einer umfassenden Untersuchung des Bestands und der technischen Infrastruktur der ak­tuelle Bauzustand der Baracken und des Geländes zu klären. Die Ergebnisse sind Voraussetzung für die Erarbeitung von Szenarien mit dem Ziel, eine Perspektive für den Bürgerpark zu entwickeln. Für die weiteren Planungen (Machbarkeitsstudie) werden sich das Kultur-, das Sozialreferat und das Referat für Bildung und Sport unter der Federführung des Vermieterreferats abstimmen und ei­ne Bestandsaufnahme der Nutzungen und Bedarfe als grobe Flächenverteilung erstellen.

In der Machbarkeitsstudie sollen alternative Lösungsvorschläge unter ganzer oder teilweiser Be­rücksichtigung der heutigen baulichen Struktur untersucht werden. Überdies sollen Vorschläge für eine sukzessive teilweise oder vollständige Verlagerung der provisorischen Gebäude in den festge­setzten Bauraum (nach Aufgabe der Kita-Nutzung) oder an sonstige geeignete Standorte auf dem Gelände entwickelt und miteinander verglichen werden. Ziel sollte es sein, sich Klarheit über den möglichen Erhalt, eine eventuelle Ertüchtigung oder sukzessive Ersetzung der Baracken durch Neubauten zu verschaffen.

Anm. d. Red.: Neubauten welcher Art? – Holz- und Betonbauweise?

Zeitschiene: Da die Untersuchungen sowie die Entscheidungen und Verfahrensschritte absehbar bis Ende 2025 nicht abgeschlossen sein werden, sind durch das Kommunalreferat zusammen mit dem Baureferat und dem Referat für Stadtplanung / Lokalbaukommission die notwendigen Maßnah­men rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Baugenehmigung zum 31. 12. 2025 abzuklären, um eine Verlängerung der Bau- und Nutzungsgenehmigung für die bestehenden Nutzungen in die Wege zu leiten. Für den Fall, dass aus Gründen mangelnder und nicht herzustellender Standsicherheit oder weiterer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehender Faktoren eine Verlängerung für einzelne oder alle Gebäude nicht möglich ist, soll das Kommunalreferat prüfen, ob durch eine interimsweise Auslagerung, zum Beispiel in Container, eine Aufrechterhaltung und Weiterführung der Nutzungen möglich ist, bis eine endgültige Lösung gefunden wird.