Mauerkircherstraße 17: Neubau eines fünfgeschossigen Wohngebäudes (EG – 4. OG) mit elf Wohnungen sowie Tiefgarage, Wohnungserweiterungen am Bestand mit Neuerrichtung von Balko­nen, Rückbau von oberirdischen Garagenanteilen und Umbau Zufahrtsrampe im EG mit Verkleine­rung der Wohnung 03 / Vorbescheid“ – dieser Punkt zu einer Innenhofbebauung löste im Unter­ausschuss Planung als auch bei einer Ortsbesichtigung nicht nur Empörung und Proteste vieler betroffener Mieter aus, viele Anwohner waren geradezu wütend.

Das Statement der Lokalpolitiker zum Vorbescheidsantrag auf Vorschlag von Planungs-Chef Ro­bert Brannekämper, Landtagsabgeordneter und CSU-Fraktionssprecher: „Ablehnung und Zurück­weisung des Vorhabens. Das Bauvorhaben ist völlig überdimensioniert, der Umfang der rückwärti­gen Bebauung kann nicht akzeptiert werden. Das Referat für Stadtplanung wird aufgefordert, das Baugesuch zurückzustellen und eine Veränderungssperre für die betroffenen Grundstücke zu erlas­sen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans zum Schutz der bisher unangetasteten Grünflächen in diesem Geviert wird gefordert.“ Die Lokalpolitiker stimmten alle zu.

Anwohnerprotest gegen die geplante Innenhofbebauung des Gebäudes Mauerkircherstraße 17. Foto: hgb

Martin Düchs, ÖDP, der sich bei der Beratung den Bürgern als Professor für Architektur vorstellte: „Das Maß der baulichen Nutzung wird hier grotesk überschritten. Eine Genehmigung wäre ein Prä­zedenzfall, der eine Baudichte wie in Schwabing schaffen würde. Der Investor checkt halt, was ma­ximal geht.“ Auch Grünen-Sprecher Samuel Moser reihte sich unter die Kritiker ein: „Das Projekt ist massiv überdimensioniert.“

Brannekämper hatte zuvor den drei Dutzend Besuchern der Tagung erklärt, dass die „Stellungnah­me des Bezirksausschusses im Verfahren ein Baustein von etwa zehn ist. Unsere Stellungnahme dazu ist aber leider unverbindlich“.

Er kommentierte: „Ich halte den Vorantrag für eine Unverschämtheit. Das Vorhaben ist ein Pharaohaus im Kleinen, der Anbauplan hat eine pyramidenartige Architektur. Lässt die Stadt diesen >Ausreißer< zu, dann gibt es einen Dominostein-Effekt. Per Bebauungsplan muss dafür ge­sorgt werden, dass die rückwärtigen Flächen freigehalten werden, das Grün sorgt hier für die klima­tische Abkühlung. Der Kampf dagegen geht jetzt richtig los, heute ist das Startsignal für eine Ab­wehrschlacht!“

Auf dieser grüne Innenraum-Idylle plant der Eigentümer ein fünfgeschossiges Wohngebäude.    Foto: hgb

Bezüglich >Abwehrschlacht< gab es vor Ort unter den Bewohnern aber zerknirschte Gesich­ter. Denn Brannekämper erklärte ihnen nach Erkundigungen bei der Lokalbaukommission (LBK), dass das Projekt „baurechtlich möglich ist, aber es muss > kleiner< werden. Das wird ein mühsa­mes Ringen. Denn in der Pienzenauerstraße gibt es eine „nahezu identische Bebauung“. Und: „In der Herzogparkstraße 2 hatten wir einmal fast dieselbe Situation, der Bau konnte aber minimiert werden.“

Eine Anwohnerin schimpfte: „Man kann doch in der Stadt nicht neue Grünflächen schaffen und alte Grünflächen einfach platt machen. Das macht doch keinen Sinn.“ Und: „Der ganze Straßenzug wür­de sich komplett verändern.“

Wie der Eigentümer sich verhält I: Durch eine Verwaltung hatte er per Schreiben vom 28. Juli 2002 (liegt unser-bogenhauen.de vor) die Mieter unterrichten lassen: „Der Hofraum in der Mauer­kircherstraße wird permanent als Aufenthaltsort für private Veranstaltungen genutzt. Durch die gemäß Mietvertrag nicht zulässige Nutzung des Hofes stehen beide Tore an der Einfahrt stets of­fen. Dadurch erhöht sich die Einbruchsgefahr. Somit ist der Zugang durch fremde Personen ge­währleistet und bedeutet dadurch für alle Nutzer eine nicht zumutbare Gefährdung. Ab sofort müs­sen beide Tore zum Hof im Interesse aller Mieter immer geschlossen werden. Auf Bitten des Eigen­tümers ist künftig der Hof nicht mehr zu betreten und darf vor allen Dingen zum Aufenthalt – egal aus welchem Grund – nicht genutzt werden.

Robert Brannekämper, Landtagsabgeordneter und Planungs-Chef im Bezirksausschuss, erläutert den Anwohnern das Bauvorhaben.   Foto: hgb

Wie der Eigentümer sich verhält II: Eine Hausbewohnerin erzählte von einer Wohnung, deren Mieterin unlängst verstorben ist. Die Anwohnerin bezog sich dabei auf einen Bericht in „Bild“. In dem Artikel mit Bezug auf ein Inserat heißt es: „Neun Quadratmeter WG-Zimmer, möbliert, fünf Mitbewohner – dafür verlangt der Vermieter 900 Euro (850 Euro Miete plus 50 Euro Nebenkosten, Kaution 2000 Euro), also 100 Euro Miete pro Quadratmeter.“ Der zur Sache von „Bild“ befragte „Mieterbund Bayern reagierte empört: >Die Miete ist reinster Wucher und vollkommen überzogen. Wenn sechs Leute in einer WG jeweils 900 Euro bezahlen, kommen Riesenbeträge zusammen<.

Stichwort Mietwucher: Brannekämper hatte sich dazu juristisch schlau gemacht. „Es ist ein Wahn­sinn. Mietwucher ist aus rechtlicher Sicht hier leider nicht der Fall, da möbliert vermietet wird. Die Gesetze müssen dringend verschärft werden.“ Deswegen hat er bereits Justizminister Georg Eisen­reich eingeschaltet.