Teil I: Bauvorhaben Mauerkircherstraße 17 – Neubau eines fünfgeschossigen Wohngebäudes (EG – 4. OG): Dieses Anfang August im Bezirksausschuss abgelehnte Projekt zur Innenhofbebauung der rückwärtigen Grünanlage / Garagen hatte Empörung und Proteste vieler betroffener Mieter ausgelöst.

Teil II folgte zwei Wochen später. Nach einer Ortsbesichtigung hatte der Eigentümer Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter und Planungs-Chef im Kommunalparlament, informiert, dass er bei der Lokalbaukommission (LBK) „den Antrag auf Vorbescheid zurückgezogen hat.“ Die Entscheidung sei im Lichte der öffentlichen Diskussion gefallen. „Das Bauvorhaben soll“ – so der Eigentümer – „noch einmal im Gesellschafterkreis und mit den Architekten überdacht werden.“ Bogenhausens Mann im Maximilianeum wertete dies als „ein Etappensieg.“

Teil III: Bei der Tagung des Stadtteilgremiums am Dienstag, 16. Januar, lag der Antrag / Vorbescheid erneut auf dem Tisch der Lokalpolitiker zur Beratung. Die Details gegenübergestellt:

Der Antrag vom 1. August im Wortlaut: Mauerkircherstraße 17: Neubau eines fünfgeschossigen Wohngebäudes (EG – 4. OG) mit elf Wohnungen sowie Tiefgarage, Wohnungserweiterungen am Bestand (Anm. d. Red.: das Haus ist 1928 gebaut worden), mit Neuerrichtung von Balkonen, Rückbau von oberirdischen Garagenanteilen und Umbau Zufahrtsrampe im EG mit Verkleinerung der Wohnung 03 / Vorbescheid.

Der Antrag vom 16. Januar im Wortlaut: Mauerkircherstraße 17: Neubau eines fünfgeschossigen Wohngebäudes (EG – 4. OG) mit Tiefgarage und Wohnungen, Wohnungserweiterungen am Bestand mit Neubau von Balkonen und Rückbau von oberirdischen Garagenanteilen / Vorbescheid.

Der jetzt einstimmig gefasste Beschluss: „Der Bezirksausschuss lehnt das Projekt weiterhin ab, besonders wegen zu großer Massivität des rückwärtigen Baukörpers, der zu einem großen Eingriff in den Grünbestand des Hinterhofs führt.“ Vermerk dazu: „Der Bauantrag ist momentan zurückgestellt, da gerade eine denkmalfachliche Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) durchgeführt wird.“

Brannekämper zu den vorgelegten Plänen im Untergremium Stadtplanung: „Das sieht aus wie ein Dampfer, der hinten rangeklatscht ist. Das ist deutlich zu massiv. Die Prüfung der Denkmaleigenschaft läuft, das dauert rund eineinhalb Jahre, etwa bis Frühjahr 2025. Wir haben jetzt also noch ein gutes Jahr Luft. Ist das Prüfungsergebnis positiv, dann schaut die Sache ganz anders aus.“

Zur „Sache“ erklärte Stadträtin Angelika Pilz-Strasser (Grüne) nach einem Gespräch mit Thomas Rehn, seit Kurzem Leiter der Lokalbaukommission: „Die LBK sieht wenig Chancen für eine Anlehnung, der Investor könne das Baurecht wohl durchsetzen. Das ist eine traurige Tatsache.“ Dazu Brannekämper: „Die Frage ist wieviel Baurecht?“

Rückblick August – Entscheid im Kommunalparlament: „Ablehnung und Zurückweisung des Vorhabens. Das Bauvorhaben ist völlig überdimensioniert, der Umfang der rückwärtigen Bebauung kann nicht akzeptiert werden. Das Referat für Stadtplanung wird aufgefordert, das Baugesuch zurückzustellen und eine Veränderungssperre für die betroffenen Grundstücke zu erlassen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans zum Schutz der bisher unangetasteten Grünflächen in diesem Geviert wird gefordert.“

Kommentar von Martin Düchs, ÖDP, Professor für Architektur: „Das Maß der baulichen Nutzung wird grotesk überschritten. Eine Genehmigung wäre ein Präzedenzfall, der eine Baudichte wie in Schwabing schaffen würde. Der Investor checkt halt, was maximal geht.“

Brannekämper hatte erklärt, dass die „Stellungnahme im Verfahren ein Baustein von etwa zehn ist. Unsere Stellungnahme dazu ist aber leider unverbindlich. Ich halte den Vorantrag für eine Unverschämtheit. Das Vorhaben ist ein Pharaohaus im Kleinen, der Anbauplan hat eine pyramidenartige Architektur. Lässt die Stadt diesen >Ausreißer< zu, dann gibt es einen Dominostein-Effekt. Per Bebauungsplan muss dafür gesorgt werden, dass die rückwärtigen Flächen freigehalten werden. Der Kampf dagegen geht jetzt richtig los, heute ist das Startsignal für eine Abwehrschlacht!“

Bezüglich >Abwehrschlacht< hatte es bei einem Treffen vor Ort unter den Bewohnern zerknirschte Gesichter gegeben. Denn Brannekämper hatte erläutert: „Das Projekt ist baurechtlich möglich, aber es muss > kleiner< werden. Das wird ein mühsames Ringen. In der Herzogparkstraße 2 hatten wir einmal fast dieselbe Situation, der Bau konnte aber minimiert werden.“

Komplex Mauerkircherstraße 17 / 19 – Der Eigentümer plant Wohnungserweiterungen und den Rückbau von oberirdischen Garagen für einen Neubau. Foto: hgb
Innenhof Mauerkircherstraße 17 / 19 – Auf diesem Areal samt Garagenflächen will der Eigentümer ein fünfgeschossiges Haus bauen.    Foto: hgb
Einfahrt Mauerkircherstraße 17 – Ein Anwohner argwöhnt: „Um Baufahrzeuge durchzuzwängen, müsste sie brutal aufgebrochen werden.“ Foto: Privat / Anlage BA-Antrag
Innenhof Mauerkircherstraße 17 – Anwohnerprotest im August gegen die geplanten Baumaßnahmen.   Foto: hgb