Einmal einstimmig, einmal mit einer Gegenstimme: Mit diesen Voten haben die Mitglieder des Bogenhauser Kommunalparlaments bei ihrer Januar-Tagung zwei Bauanträge abgelehnt.

Fall I – Oberföhringer Straße 54: Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage. Der Bezirksausschuss lehnte die Planungen einstimmig ab. Begründung: „Die straßenseitige Erschließung mit der Zufahrt über die gesamte Breite des Grundstücks mit Versiegelung des kompletten Vorgartens ist abzulehnen. Weiter lehnt er die Geschossigkeit mit viertem Geschoss entschieden ab. Die Anzahl an Befreiungen ist außerdem zu hoch.“

Fall II – Westpreußenstraße 45: Neubau eines bestehenden Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten im westlichen Grundstücksteil des zu teilenden Anwesens inklusive zwei Doppelstockgaragen mit insgesamt sechs Stellplätzen. Die Lokalpolitiker lehnten die Planungen mit einer Gegenstimme ab. Begründung: „Die Dachneigung, die zu einem vierten Geschoss führt ist problematisch. Dieses

führt zu städtebaulichen Spannungen an dieser Stelle. Auch die Fällung der Kastanie erschließt sich dem Bezirksausschuss nich.“

Oberföhringer Straße 54: An Stelle dieses leerstehenden Einfamilienhauses plant ein Investor ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage. Der Bezirksausschuss lehnte das Vorhaben einstimmig ab.    Foto: hgb