Das Mobilitätsreferat wird aufgefordert, für die Ebersberger Straße die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von Gehwegparken zu prüfen und bei Vorliegen der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen dasGehwegparkendurch eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung dauerhaft zu ermöglichen. Diese im April vertagte Initiative der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss wurde jetzt mit 21 gegen die zwölf Stimmen der Christsozialen abgelehnt. Bereits im Untergremium Verkehr war das Ansinnen mehrheitlich negativ beschieden worden.

Samuel Moser, Sprecher der Grünen, meinte: „Man könnte das machen, es besteht aber keine Notwendigkeit für eine Legalisierung des Gehwegparkens, es gibt in der Straße genügend Platz. Und Karin Vetterle, Sprecherin der SPD, erklärte: „Wir dürfen keinen Präzedenzfall schaffen.“ CSU-Stadtrat Jens Luther hingegen verteidigte den Antrag: „Eine Abmarkierung – der Aufwand dafür ist relativ gering – schafft klare Verhältnisse.“

Zum besseren Verständnis: In der Begründung der InitiativevonRobert Brannekämper, Landtagsabgeordneter und CSU-Fraktionssprecher, und Luther heißt es: In der Ebersberger Straße wird seit mehreren Jahrzehnten faktisch beidseitig mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt. Die Gehwege sind dort so breit dimensioniert (beidseitig jeweils drei Meter), dass das Gehwegparken bislang ohne erkennbare Beeinträchtigungen für den Fußverkehr möglich war.

Insbesondere für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer sowie radelnde Kinder bestehen keine Nutzungskonflikte. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die bestehende Situation im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zu legalisieren.

Ebersberger Straße: Per Antrag forderte die CSU um Bezirksausschuss das Gehwegparken zu legalisieren. Die Mehrheit lehnte das ab.    Foto: hgb