Mauerkircherstr. 17 Neubau eines freistehenden mehrgeschossigen Wohngebäudes mit 18 Wohnungen mit Tiefgarage für 18 Pkw mit Rückbau von oberirdischen Garagen – Vorbescheid“: So lautet der vierte Bauantrag für ein Vorhaben, das die Kommunalpolitiker einmal mehr einstimmig abgelehnt haben.

Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Untergremiums Planung, konstatierte: „Das ist kein Solitär, das Volumen des Vorhabens ist größer als das Bestandsgebäude. Das ist kein Projekt, das zur Lösung der Wohnungsnot in München beiträgt. Es ist völlig skurril, was der Eigentümer da machen will. Wie will er eigentlich die Baustellenlogistik organisieren? Das alles macht nullkommanull Sinn. Ich lehne den Antrag ab, die Lokalbaukommission (LBK) wird es wohl auch ablehnen. Aber das bleibt wohl nicht der letzte Antrag, das Ganze bleibt ein Krimi.“                                                                              *

Der Beschluss: „Der Bezirksausschuss lehnt das Vorhaben ab, da die rückwärtige Bebauung eine wesentliche Beeinträchtigung des angrenzenden Baudenkmals Mauerkircherstraße 17 auslösen würde. Die Planung sieht außerdem vor, dass die Zufahrt deutlich verbreitert werden müsste, was einen Eingriff in das Baudenkmal darstellen würde. Selbst die angegebene Verbreiterung ist aus Sicht des Bezirksausschusses nicht ausreichend, um die notwendige Breite für eine Feuerwehrzufahrt sicherzustellen. Diese ist aber notwendig, um das rückwärtige Gebäude mittels Drehleiter mit Rettungskorb (DLK) erreichen zu können.“

Und weiter: „Die Situierung eines Baukörpers in zweiter Reihe mit einem Solitär ist in diesem Gebiet ortsunüblich und damit abzulehnen. Weiterhin ist der Eingriff in den rückwärtigen Bereich zu hoch, was durch den Unterbau der Tiefgarage noch weiter verschlechtert wird.

Der Bauantragsteller hat bislang die Eigentümer der Nachbargrundstücke nicht über seine aktuellen Bauabsichten informiert. Der Bezirksausschuss bittet die LBK auf den Antragsteller einzuwirken, dass er seinen gesetzlichen Informationspflichten nachkommt und den neuen Vorbescheidsantrag den Grundstücksnachbarn zeitnah zuleitet.“ Die Vorgeschichte:

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• Rückblick I – 27. Juli 2023: Bei der Tagung des Untergremiums Planung im Kommunalparlament tauchte das Projekt erstmals auf. Da hieß es: Neubau eines fünfgeschossigen Wohngebäudes (EG – 4. OG) mit elf Wohnungen sowie Tiefgarage, Wohnungserweiterungen am Bestand mit Neuerrichtung von Balkonen, Rückbau von oberirdischen Garagenanteilen und Umbau Zufahrtsrampe im EG.“

Die Folge: Empörung, Proteste und Wut vieler betroffener Mieter gegen eine Innenhofbebauung, wegen eines schriftlichen Verbots die Grünanlagen im Hinterhof zu betreten, wegen der Umwandlung einer Wohnung, deren Mieterin verstorben ist, in eine Einheit mit sechs Zimmern – neun Quadratmeter groß, 900 Euro Miete warm pro Monat, pro Zimmer.

Beschluss des Bezirksausschusses: „Ablehnung und Zurückweisung des Vorhabens. Das Bauvorhaben ist völlig überdimensioniert, der Umfang der rückwärtigen Bebauung kann nicht akzeptiert werden. Das Referat für Stadtplanung wird aufgefordert, das Baugesuch zurückzustellen und eine Veränderungssperre für die betroffenen Grundstücke zu erlassen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans zum Schutz der bisher unangetasteten Grünflächen in diesem Geviert wird gefordert.“ Kommentar Martin Düchs (ÖDP): „Das Maß der baulichen Nutzung wird hier grotesk überschritten. Eine Genehmigung wäre ein Präzedenzfall. Der Investor checkt halt, was maximal geht.“

Kommentar Brannekämper: „Ich halte den Vorantrag für eine Unverschämtheit. Das Vorhaben ist ein Pharaohaus im Kleinen, der Anbauplan hat eine pyramidenartige Architektur. Lässt die Stadt diesen >Ausreißer< zu, dann gibt es einen Dominostein-Effekt. Per Bebauungsplan muss dafür ge­sorgt werden, dass die rückwärtigen Flächen freigehalten werden. Der Kampf dagegen geht jetzt richtig los, heute ist das Startsignal für eine Abwehrschlacht!“

Stichwort Abwehrschlacht: Vor Ort gab es unter den Bewohnern zerknirschte Gesichter. Denn Brannekämper erklärte ihnen nach Erkundigungen bei der Lokalbaukommission (LBK), dass das Projekt „baurechtlich möglich ist, aber es muss >kleiner< werden. Das wird ein mühsames Ringen.“

• Rückblick II – Anfang August 2023: Die CSU-Stadträte Jens Luther (Bogenhausen), Fabian Ewald (Berg am Laim) und Winfried Kaum fordern per Antrag für das Gebiet Mauerkircher- / Pienzenauer- / Poschingerstr. einen Bebauungsplan aufzustellen. Planungsziel ist der Erhalt bisher nicht bebauter rückwärtiger Gartenflächen. Für die Grundstücke Mauerkircherstr. 17 / 19 wird eine Veränderungssperre verlangt und der vorliegende Antrag auf Bauvorbescheid soll zurückgestellt werden.

• Rückblick III – Mitte August 2023: Der Eigentümer informierte Brannekämper, dass er bei der LBK „den Antrag auf Vorbescheid zurückgezogen hat. Aber: „Das Bauvorhaben soll – so der Eigentümer – noch einmal im Gesellschafterkreis und mit den Architekten überdacht werden.“ Ein Etappensieg. Aber: „überdenken“ …

• Rückblick IV – Ende September 2023: Eine Bewohnerin klagte im Bezirksausschuss: „Wir leben weiter in Angst und Schrecken.“ Laut ihrer Aussage wurde der Bau einer neuen Wohnung im Dachgeschoss genehmigt. Sie bat die Stadtteilvertreter, „diesen Bau prüfen zu lassen.“ Denn für die Baumaßnahme sei die Verbreiterung der Hofeinfahrt zwingend notwendig. Dazu lag dem Gremium ein Brief „zu Ihrer Information“ vor. Daraus redaktionell bearbeitete Auszüge:

„Die Mauerkircherstraße 17 / 19 hat eine extrem enge Einfahrt, einen anderen Zugang für Fahrzeuge zum Hof gibt es nicht. Schaufellader oder Bagger kommen hier nicht durch. Es droht der Abriss. Um die Baufahrzeuge durchzuzwängen, müsste die Einfahrt brutal aufgebrochen werden – sowohl in der Höhe als auch in der Breite. Das ist eine bauliche Vergewaltigung. Die Brückenwohnung direkt über der Einfahrt und weitere Wohnungen würden wegfallen.“

• Rückblick V – November 2023:Meist sind die Ausführungen der Unterausschuss-Vorsitzenden im Kommunalparlament unter dem Punkt „Verschiedenes“ belanglos“. Selten gibt es einen „Hammer“. Eine Ausnahme – Brannekämper: „Die LBK hat bis zum Entscheid der Denkmalfrage alle Baumaßnahmen gestoppt. Es darf nichts verändert werden, der vorgesehene Ausbau des Dachgeschosses in der Mauerkircherstraße darf nicht erfolgen. In etwa eineinhalb Jahren werden wir dann mehr wissen!“ Wohnungserweiterungen am Bestand sind also bis auf Weiteres verboten.

• Rückblick VI – Mitte Januar 2024: Zweiter Bauantrag – einstimmiger Beschluss: „Der Bezirksausschuss lehnt das Projekt weiterhin ab, besonders wegen zu großer Massivität des rückwärtigen Baukörpers, der zu einem großen Eingriff in den Grünbestand des Hinterhofs führt.“

Statement Brannekämper: „Das sieht aus wie ein Dampfer, der hinten rangeklatscht ist. Das ist deutlich zu massiv. Die Prüfung der Denkmaleigenschaft läuft. Ist das Prüfungsergebnis positiv, dann schaut die Sache ganz anders aus.“

Stadträtin Angelika Pilz-Strasser (Grüne) nach einem Gespräch mit LBK-Chef Thomas Rehn: „Die LBK sieht wenig Chancen für eine Ablehnung, der Investor könnte das Baurecht wohl durchsetzen. Das ist eine traurige Tatsache.“ Dazu Brannekämper: „Die Frage ist wieviel Baurecht?“

• Rückblick VII – Mitte April 2024: Mitteilung des Landesamts für Denkmalschutz an die LBK: Die Gebäude Mauerkircherstraße 17 und 19 werden unter Denkmalschutz gestellt. Laut Brannekämper hat der Eigentümer eine Feststellungsklage angekündigt: „Man kann erwarten, dass der Eigentümer diverse Gutachten in Auftrag gibt.“

• Rückblick VIII – Mitte September 2025: Laut einem „SZ“-Bericht haben Arbeiter Holztüren und Türzargen abtransportiert. Alarmierte Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde stoppten die weiteren Arbeiten.

• Rückblick IX – Untergremium Planung – 9. Oktober 2025: Brannekämper zum dritten Bauantrag: „Grotesk was hier abläuft. Es könnte jetzt leider Baurecht geben. Das neue Gebäude hat fast die gleiche Höhe, eine wahnsinnige Baumasse. Ich gehe davon aus, dass das nicht genehmigt wird. Aber wenn der Eigentümer alles einen Tick kleiner macht, was ist dann?“

• Rückblick X – Ortstermin Verwaltungsgericht / Landesamt für Denkmalschutz – Montag, 13. Oktober 2025: Anlass ist die Klage des Investors wegen des verhängten Baustopps für einen Neubau im Hinterhof. Folgend vor Gericht: Der Bauantrag ist nicht korrekt. Sind nun die Pläne des Investors gescheitert? Kaum anzunehmen, dass er aufgibt.

• Rückblick XI – Tagung des Bezirksausschusses – Dienstag, 14. Oktober 2025: Mauerkircherstr. 17 – Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines freistehenden, mehrgeschossigen Wohngebäudes mit Wohneinheiten sowie Rückbau bestehender oberirdischer Garagenteile und Umwandlung in Abstellräume auf und Vergrößerung der Einfahrt mit Entfernung bauzeitlicher und nicht bauzeitlicher Anteile. In diesem Zuge: Klärung von Gebäudevarianten auch mit Errichtung einer unterirdischen Tiefgarage mit Autoaufzug gemäß Plananlage.“ Der dritte Antrag.

Beschluss: „Der Bezirksausschuss lehnt das Projekt ab. Der Baukörper als freistehender Solitär wäre ein städtebaulicher Fremdkörper im gesamten Quartier. Mit dem neu situierten Baukörper ginge fast der gesamte erhaltenswerte Baumbestand unwiederbringlich verloren. Die Dimensionierung des Baukörpers ist deutlich zu groß geraten. Der Stellplatznachweis ist nicht ausreichend geklärt. Die massiven baulichen Eingriffe in das Denkmal wegen der Schaffung einer Baustellendurchfahrt sind nicht akzeptabel.

Komplex Mauerkircherstraße 17 / 19 – die fünfstöckigen Gebäude stehen seit Frühjahr 2024 unter Denkmalschutz.   Fotos: hgb
 
Durch diesen schmalen Durchgang will der Investor den rückwärtigen Bereich der Mauerkircherstraße 17 baulich erschließen. Unglaublich!
Diese grüne Idylle hinter der Mauerkircherstraße 17 / 19 will der Eigentümer mit einem massiven, fünfstöckigen Komplex „mit begrüntem Flachdach“ bebauen.