Täglich erleben und beobachten wir gefährliche Verkehrssituationen im Wohngebiet Lohengrin- / Wesendonkstraße. Nur gezielte bauliche Maßnahmen können eine Entschärfung dieser Situationen gewährleisten. Kontrollen allein erzielen leider meist keine dauerhafte Wirkung. Bauliche Maßnahmen – Bremsschwellen, Zebrastreifen, Fahrbahnverengungen – müssen geprüft und schnellstmöglich umgesetzt werden, um den Schul- und Kindergartenweg unserer Kinder sicherer zu gestalten.“ Dies hatten im November Anwohner im Bezirksausschuss moniert bzw. beantragt.
Der Beschluss des Kommunalparlaments: Das Mobilitätsreferat wird gebeten, in der Wesendonkstraße auf Höhe Hausnummer 40 eine Querungsmöglichkeit mit besserer Einsehbarkeit einzurichten. Zudem soll geprüft werden, ob zu Beginn der Lohengrinstraße Poller eingesetzt werden können, um eine Einfahrt von der Cosima- in die Einbahnstraße zu verhindern, ohne jedoch den Radverkehr einzuschränken. Zudem wird die Polizei gebeten, in dem Quartier wieder mehr Kontrollen und gegebenenfalls Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Jetzt liegt die Antwort des Mobilitätsreferats vor (Auszüge; bearbeitet): „Die Wesendonk- sowie die Lohengrinstraße liegen in einer Tempo-30-Zone. Alle Kfz-Einfahrten und -Ausfahrten sind mit den entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet. Dabei ist die Einfahrt in die Wesendonk- von der Cosimastraße kommend für den Kfz-Verkehr mit Ausnahme für Anlieger verboten. Die Einfahrt von der Cosima- in die Lohengrinstraße ist verboten, aber für den Radverkehr freigegeben.
Beide Beschränkungen / Verbote stehen in Zusammenhang mit den verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Zug der Verkehrsplanung zum Prinz-Eugen-Park. Die mit jedem neuen Bauabschnitt im Wohnquartier verbundene Evaluierung der Verkehrsströme, unter anderem in der Wesendonk- und Lohengrinstraße, hat keine Auffälligkeiten/ Erhöhung der Verkehrsbelastung ergeben.
Der Wunsch nach mehr Kontrollen und Geschwindigkeitsmessungen wurde an die Polizeiinspektion 22 sowie die für die Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo-30-Straßen zuständige Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat weitergeleitet.
Bezüglich der beantragten Poller zur Sperrung der Einfahrt in die Lohengrin- von der Effnerstraße: Es handelt sich hierbei um eine öffentlich gewidmete Straße, die von jeglichen Verkehrsarten genutzt werden darf, wenn auch teils nur in eine Fahrtrichtung. Poller auf der Fahrbahn würden die Ausfahrt aus der Lohengrin- in die Cosimastraße für den Kfz-Verkehr unmöglich machen und damit den Verkehrsregelungen sowie der Widmung zuwiderlaufen. Diese Maßnahme ist nicht geeignet und nicht verhältnismäßig.
Gelegentliches falsches Einfahren in die Lohengrinstraße kann trotz bereits erfolgter beidseitiger Beschilderung nur durch eine 24-Stunden-Überwachung verhindert werden. Dies ist jedoch unverhältnismäßig und nicht zu bewerkstelligen.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit auf Höhe der Hausnummer 40 wird für nicht erforderlich gehalten. Das Queren in der Wesendonkstraße ist wenige Meter nördlich durch beidseitige Bordsteinabsenkungen (über zwei Feuerwehrzufahrten und eine Parkplatzausfahrt) barrierefrei möglich.
Um die Sichtverhältnisse zwischen querenden Personen und dem Fahrverkehr auf der Straße zu verbessern, müssen Haltverbote zur Schaffung von Sichtachsen aufgestellt werden. Dafür bedarf es der Zustimmung durch Polizei und des Bezirksausschusses. Das Mobilitätsreferat wird hierzu mit konkreten Plänen auf den Bezirksausschuss zukommen und ihn anhören.

