Bremsschwellen vor dem Zebrastreifen an der Gebeleschule in der Denninger Straße in beiden Fahrtrichtungen – diesen Antrag eines Bürgers lehnten jetzt die Mitglieder des Bezirksausschusses einstimmig ab. Denn: Derartige „Bremsschienen“ – auch als Bodenschwellen, Rüttelschwellen oder Speed Bumbs“ bezeichnet – werden seit Jahren im Stadtgebiet nicht mehr installiert – auch aus versicherungstechnischen Gründen. Die bis zu 50 Millimeter hohen Planken um Verkehrsteilnehmer zu zwingen, das Tempo zu drosseln, sind zudem ein Problem bei Krankentransporten, beim Einsatz von Feuerwehr und Polizei.

In seiner Forderung erklärt der Mann: „Die meisten Schüler der Grundschule gehen täglich zweimal über diesen Zebrastreifen. Auch ich nutze den Übergang häufig, mal mit, mal ohne meine Kinder. Leider kommt es immer wieder – und zwar nicht selten – vor, dass Autofahrer nicht anhalten. Selbst dann, wenn ich – in Begleitung meiner Kinder – bereits einen Fuß auf die Straße gesetzt habe, ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass ein Fahrer auf der uns zugewandten Fahrbahnseite noch schnell aufs Gaspedal getreten ist, um den Zebrastreifen vor unserer Nase zu passieren und uns damit beinahe angefahren hätte.“

Und weiter schreibt der Anwohner: „Ich möchte nicht wissen, wie viele dieser Beinahe-Unfälle passieren, von denen ich nichts mitbekomme. Offensichtlich reicht der Zebrastreifen sowie die entsprechende Signalisierung nicht aus, um die Schülerinnen und Schüler vor dieser vermeidbaren Gefahr zu beschützen. Aus diesem Grund hoffe ich auf die Unterstützung für meinen Antrag.“

Gleiche Ansinnen von Anliegern der Neufahrner Straße wie auch der Kulmer Straße in Denning hatte das Kommunalparlament in der Vergangenheit ebenfalls abgelehnt.

Der Hintergrund: Bodenschwellen sind in Bayern gemäß des Vollzugsbekanntmachung des Innenministeriums vom 19.09.1981 als Hindernisse in der Fahrbahn zu sehen und daher gemäß § 32 Abs. 1 StVO (Grundregeln: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer ge­schädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.) grundsätzlich nicht zulässig.

Beidseitig Bremsschwellen vor dem Zebrastreifen in der Denninger Straße vor der Gebeleschule – diese Forderung eines Bürgers hat der Bezirksausschuss abgelehnt. Fotos / Montage: hgb