Ein Anwohner der Kulmerstraße in Denning – sie liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone zwischen der Englschalkinger – und der Denninger Straße – beantragte im Bezirksausschuss die Anbringung von Straßenschwellen (auch als Bremsschwellen oder Speed Bumbs bezeichnet), damit Autofah­rer ihr Tempo drosseln müssen. Die Lokalpolitiker lehnten den Wunsch ab, es sollen mehr Gesch­windigkeitskontrollen durchgeführt werden. Denn: Bremsschwellen werden unter anderem aus versicherungsrechtlichen Gründen seit vielen Jahren im Stadtgebiet nicht mehr installiert.

Der Mann argumentiert: „Durch zahlreiche Neubauten im Viertel in den letzten Jahren hat sich das Verkehrsaufkommen deutlich vermehrt, sodass auch die Kulmer- gern als Zufahrt zur Denninger Straße genutzt wird. Leider halten sich nur wenige Autofahrer an die Geschwindigkeitsbeschrän­kung und brausen mit Tempo 50 und mehr durch die Straße. Alleine in der Kulmerstraße wohnen neun Kinder im Alter zwischen zwei und 14 Jahren, auf die inzwischen leider kaum noch Rücksicht genommen wird.“

Bremsschwellen (im Bild auf einem Parkplatz auf Privatgrund) werden aus versicherungsrechtlichen Gründen seit vielen Jahren im Stadtgebiet nicht mehr gebaut.   Foto: hgb

Offiziell verankert ist: Bodenschwellen sind in Bayern gemäß des Vollzugsbekanntmachung des Innenministeriums vom 19.09.1981 als Hindernisse in der Fahrbahn zu sehen und daher gemäß § 32 Abs. 1 StVO (Grundregeln: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer ge­schädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.) grundsätzlich nicht zulässig.