25.02.2015
Beim Bauvorhaben Kolbergerstraße 31 – Sanierung einer denkmalgeschützten Villa: Balkon, Anbau und Nutzungsänderung „Autostall“ zu Wohnraum – lassen die Mitglieder des Bezirksausschusses (BA) nicht locker. Sie gaben kein Statement gegenüber dem Planungsreferat ab, weil detaillierte Angaben zum Projekt fehlen.
Am 4. Dezember vergangenen Jahres wurden die Unterlagen im Untergremium Planung behandelt, am 9. Dezember forderte das Kommunalparlament per Beschluss „umgehend“ die Unterlagen zu dem Bauvorhaben an. Die Lokalpolitiker verlangten von der Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat und von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Darstellung, „warum das Gebäude seine Denkmalwürdigkeit verloren habe.“
Vom 9. Januar datiert dann die Anhörung des Planungsreferats. Danach folgte am 5. Februar erneut die Behandlung im Planungsausschuss, dessen Mitglieder eine Stellungnahme in die Sitzung des BA am 10. Februar vertagten. Doch zu einer solchen kam es nicht. Zu undurchsichtig erschienen ihnen letztlich die Ausführungen eines vom Eigentümer beauftragten Planers im Stadtteilgremium.
„Ich frage mich, wie bei so vielen Veränderungen ein Denkmal erhalten bleiben kann“, konstatierte BA-Vize-Vorsitzender und Landtagsabgeordneter Robert Brannekämper (CSU). Dazu muss man wissen: Bei der Kolbergerstraße 31/33 handelt es sich um einen laut Denkmalliste „barockisierenden Doppelhausblock“ aus dem Jahr 1908, entworfen von Architekt Paul Böhmer.
An der einen Gebäuderückseite besteht bereits ein Anbau, am zweiten Haus ist nun einer geplant. Und ein „Parkstall“, so der Planer, soll zu Wohnraum umgebaut werden. Dazu kommen diverse weitere bauliche Maßnahmen vom Souterrain bis zu den Dachfenstern.
Ob all das und die Denkmalschutzwürdigkeit zusammenpassen, bezweifelten die Kommunalpolitiker zwar, doch für ein Urteil fehlten eben die Unterlagen. „Klären wir’s einfach in Ruhe bei der kommenden Besprechung des Unterausschusses“, schlug CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller vor. Dem stimmten die Bürgervertreter einhellig zu. Also im März auf ein Neues, besser auf zwei – zuerst im Planungs- und dann im Vollgremium.