14. Oktober 2017

Der Edeka-Markt an der Buschingstraße 67 in der Parkstadt Bogenhausen ist geschlossen, der Pächter hat aus „persönlichen Gründen“ aufgegeben. Das Gebäude in dem Wohnquartier aus den Fünfziger Jahren ist veräußert. Der Käufer, die Infanterix GmbH, hat beim Referat für Bildung und Sport (RBS) den von der Behörde inzwischen anerkannten Bedarf für zwölf Krippen und 25 Kinder­gartenplätze beantragt. Die Genehmigung dafür wird momentan überprüft. Doch nach eigenen Angaben ist beim RBS „kürzlich die Mitteilung eingegangen, dass die Infanterix ihren Plan nicht weiter verfolgt.“ Im Endeffekt ist also alles wieder offen.

Die vom Bezirksausschuss vor kurzem einstimmig verabschiedete Forderung, „die einzige Lebens­mitteleinkaufsmöglichkeit in der Parkstadt“ zu erhalten und gegebenenfalls dort einen Bonus-Markt einzurichten, den auch Senioren aus der Umgebung gut erreichen könnten, ist fraglich. Oder laut der „Mitteilung“ eventuell doch nicht? Vorbild für einen Bonus-Markt ist nach Ansicht der Lokalpoli­tiker der vor sechs Jahren eingerichtete Laden in Johanneskirchen. Ein Bonus-Markt wird von einer gemeinnützigen Gesellschaft getragen, die Langzeitarbeitslose qualifiziert.

In einem Schreiben an das Kommunalparlament erläuterte zweiter Bürgermeister Josef Schmid (CSU), zugleich Chef des Referats für Arbeit und Wirtschaft: „Die Bayerische Wert- und Grund­besitz Verwaltung GmbH als Verwalterin der Wohnanlage hat uns informiert, dass die Ladeneinheit veräußert wurde und sich jetzt in privatem Eigentum befindet. Ein Betreiber von Kindertagesein­richtungen in München hat das Gewerbeobjekt Ende letzten Jahres übernommen und plant dort die Etablierung eines Kindergartens. Der Eigentümer verfolgt damit privatwirtschaftliche Interessen, auf die die Stadtverwaltung keinen Einfluss nehmen kann.“

Weiter führt Schmid aus: „Der Standort ist, bedingt durch die sehr kleine Verkaufsfläche mit nur 310 Quadratmeter und dem ungünstigen, schlauchartigen Flächenzuschnitt sehr unattraktiv für den Lebensmittelhandel.

Der Edeka-Markt an der Buschingstraße 67 in der Parkstadt Bogenhausen ist geschlossen, das Gebäude veräußert. Der Käufer wollte zunächst einen Kindergarten einrichten, verfolgt diesen Plan laut dem Referat für Bildung und Sport nunmehr „nicht weiter“. Was mit den Flächen geschieht, ist somit völlig offen.     Foto: hgb
Der Edeka-Markt an der Buschingstraße 67 in der Parkstadt Bogenhausen ist geschlossen, das Gebäude veräußert. Der Käufer wollte zunächst einen Kindergarten einrichten, verfolgt diesen Plan laut dem Referat für Bildung und Sport nunmehr „nicht weiter“. Was mit den Flächen geschieht, ist somit völlig offen. Foto: hgb

Für Vollsortimenter wie Edeka und vergleichbare Discounter sind heute 800 Quadratmeter Verkaufsfläche Standard, um das Warensortiment adäquat präsentieren zu können.“

Und: „Im Umgriff der Parkstadt gibt es noch vier Geschäfte, über die auch künftig der tägliche Bedarf abgedeckt werden kann: Einen Basic Bio Supermarkt an der Richard-Strauss-Straße 48, zwei Tengelmann-Filialen in der Stuntzstraße 16 und in der Richard-Strauss-Straße 80 sowie einen Aldi-Discounter in der Richard-Strauss-Straße 82.

Diese Geschäfte bieten den meisten Anwohnern weiterhin wohnortnahe Lebensmittelversorgung. Die Einrichtung eines Bonus-Markts, der mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, um die Versorgungssituation in einem komplett unterversorgten Stadtteil aufrecht zu erhalten, ist damit nicht möglich.“

Bezüglich der Tengelmann-Filiale Stuntzstraße 16 muss man wissen, dass diese über kurz oder lang geschlossen wird, weil der Komplex abgerissen und ein Neubau „mit Wohn- und Einzelhan­delsnutzung“ hochgezogen werden soll. Für das Projekt liegt beim Planungsreferat ein Vorbe­scheidsantrag vor.

Schmid dazu: „Die Zulässigkeit des geplanten Vollsortimenters mit etwa 800 Quadratmeter Ver­kaufsfläche ist unstrittig. Nach Realisierung dieser Baumaßnahme wird sich die Versorgungs­situation für die Bewohner in der Parkstadt klar verbessern“.

Zum Kindergarten-Vorhaben erklärt das RBS: „Voraussetzung ist die Betriebserlaubnis nach § 45 SBG VIII, die dann erteilt wird, wenn die der Einrichtung entsprechenden personellen, wirtschaft­lichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen am Standort erfüllt sind. Werden die erforderlichen Vorgaben für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung eingehalten, besteht seitens der Aufsichtsbehörde keine Handhabe, die Erteilung der Betriebserlaubnis zu verweigern. Der Firma Infanterix wurde die Erteilung der Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt, unter der Voraussetzung, dass fehlende Unterlagen beigebracht werden, zum Beispiel der Nachweis einer Freifläche in angemessener Größe und Genehmigung durch die Lokalbaukommission (LBK).“

Gemäß LBK ist in dem „Wohngebiet eine Kindertageseinrichtung grundsätzlich zulässig. Solange keine baurechtlichen Belange entgegenstehen, bestehe ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf Genehmigung.“

Abschließend folgt eine RBS-Ausführung, datiert vom 20. September und gezeichnet von Stadt­schulrätin Beatrix Zurek, die die ganze Thematik auf den Kopf stellen könnte: „Im Übrigen ist beim Referat für Bildung und Sport kürzlich die Mitteilung eingegangen, dass die Infanterix GmbH ihren Plan, an der Buschingstraße 67 eine Kindertageseinrichtung in Betrieb zu nehmen, nicht weiter verfolgt.“

Was nun …?