21. Oktober 2017
Den rund 60 Meter breiten Gebäudekomplex der Schreiber Klinik an der Scheinerstraße 3 in Altbogenhausen – Anfang April an die Sana Kliniken AG veräußert – wollte der Käufer in einen Wohnblock mit „circa 65 Wohneinheiten“ umwandeln. Die Mitglieder des Bezirksausschusses wollten vom Planungsreferat die „Verträglichkeit“ geprüft haben. Das ist jetzt obsolet. Laut Behörde wurde „der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen.“ Da stellt sich die Frage: Was wird aus dem Block?
Zur Initiative des Kommunalparlaments vom Juli „Nachnutzung der Schreiber Klinik nur mit einem Bebauungsplanverfahren“ antwortete nunmehr das Referat: „Der Lokalbaukommission (LBK) lag ein Antrag auf Vorbescheid über die Nutzungsänderung von Klinik in Wohngebäude vor. Nach Rücknahme des Antrags besteht derzeit kein Bedarf dazu eine planungsrechtliche Entscheidung abzugeben.“
Vorbeugend heißt es weiter: „Sofern sich der Sachstand auf Grund eines weiteren Antrags ändert, wird in Abhängigkeit des beantragten Nutzungskonzepts erneut geprüft, ob ein Bauleitplanverfahren erforderlich ist.“
Wie berichtet hatten die Lokalpolitiker bezüglich der Umwandlung große Bedenken. Robert Brannekämper, stellvertretender Vorsitzender des Bezirksausschusses und CSU-Landtagsabgeordneter, hatte seinerzeit erklärt: „Auch wenn keine bauliche Veränderung der Gebäudehülle geplant ist, muss genau erklärt werden, wie das alles verträglich gemacht werden kann. „Denn die Abstandsflächen, die bei Wohnungen gelten, werden nicht eingehalten. Auch die Stellplatzfrage ist ungeklärt. Daher kann der beabsichtigten Nutzungsänderung von einer Gemeinbedarfs- in eine Wohnfläche nicht zugestimmt werden.“
Rechtsanwalt Robert Biedermann, Vertretet des (unbekannten) Erwerbers, hatte dazu im besten Anwaltdeutsch erklärt: „Über den Antrag war unsere Mandantschaft insoweit verwundert, als nach unserem Dafürhalten es das gemeinsame Ziel der Stadt ist, schnell vernünftigen Wohnraum zu schaffen.
Vorliegend könnte eine Vielzahl an Wohnungen geschaffen werden, was bei einem Bebauungsplanverfahren gerade nicht der Fall wäre. Eine Nutzungsänderung in eine weniger störrelevante Nutzung wäre gerade für die Nachbarschaft vorteilhaft. Der gesamte Publikums- und Gewerbeverkehr fällt ebenso weg wie der 24-Stunden-Klinibetrieb.“
Warum nun der Rückzieher diametral zu dieser Überzeugung? Was hat der Investor mit dem Block vor? Die Antwort auf letztere Frage ist nur mehr eine Frage der Zeit …