25. Februar 2019
Der Verwaltungsbereit der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) der Anlage Westpreußenstraße 55 bis 59 / Memelerstraße 45 in Denning hat beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) beantragt, auf beiden Seiten der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage Parkverbotsschilder zu installieren. Das Statement des Bezirksausschusses zu dem Wunsch: „Es besteht keine Notwendigkeit. Es hat bereits vor Jahren hierzu Ortstermine gegeben. Das Ergebnis war stets Ablehnung. An der Situation hat sich nicht geändert.“
Im aktuellen Antrag wird detailliert das vermeintlich schwierige Aus- und Einfahren in die Tiefgarage beschrieben. Ergänzend dazu wird ausgeführt, dass sich gegenüber die Bezirkssportablage befindet und deren Besucher „sehr häufig knapp oder sogar auf dem weißen Streifen parken. Die Straße ist eng und wenn man aus der Tiefgarage kommt, ist ein Abbiegen – egal ob nach links oder rechts – nur durch Bordsteinberührung möglich“. Auch die Einfahrt sei immer wieder durch parkende Autos versperrt. Und: Öfters laufen oder fahren Schulkinder mit Rollern morgens auf „unserer Straßenseite“. Das KVR solle „Maßnahmen ergreifen, oder soll erst gehandelt werden, wenn schon Schäden entstanden sind?“
Schon Sommer 2011 hatte die Hausverwaltung in einer Parkverbotsforderung moniert, dass die Ein- und Ausfahrt oft zugeparkt ist und darauf hingewiesen, dass „das Verkehrsaufkommen durch die benachbarte Kindertagesstätte erheblich belastet ist.“ Zur KVR-Ablehnung „auch eines Verkehrsspiegels und eines Fußgängerüberwegs“ wurde im Februar 2013 geantwortet, dass sich die Situation verschlimmert habe, dass Kleinlaster und Personenwagen „den Bereich zum Parken nutzen und die Bodenmarkierungen da wenig helfen, schon gar nicht im Winter.“
Doch die Stadt sah bereits damals „im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion 22 keinen Handlungsbedarf für ein Halteverbot oder andere Maßnahmen. Denn die Ein- und Ausfahrt weise keine Besonderheiten auf und sie sind bei Zugrundelegung des vorgeschriebenen langsamen und vorsichtigen Eintastens aus der Einfahrt in den Straßenbereich mit keinerlei Gefährdungen behaftet, die über ein zumutbares und in einer Großstadt übliches Maß hinausgehen.“