9. Februar 2020

Die Forderung des Bezirksausschusses, auf der Lohengrin- zwischen der Effner- und der Wesen­donkstraße einseitig Schrägparkplätze abzumarkieren, und zwar ohne Wegfall von Längsparkplät­zen auf der gegenseitigen Fahrbahn, um den Parkdruck zu mindern und um die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge zu verringern, hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) abgelehnt.

CSU-Lokalpolitiker Peter Reinhardt hatte in der Initiative angeführt, dass „an dieser Stelle eine besondere Situation“ besteht. Weil nämlich aus der Effnerstraße verbotswidrig abgebogen wird, weil erhöhter Parkdruck durch Personen aus dem Prinz-Eugen-Park sich abzeichnet und weil es viele Gehwegparker, vor allem durch Besucher des Konsulats, gibt. „Leidtragende der jetzigen Situation sind die Bewohner in der Umgebung, wir wollen den Anwohnern helfen“, so dazu CSU-Fraktions­sprecher Xaver Finkenzeller. Auch die Polizei Bogenhausen hatte dem Plan zugestimmt.

Die erste Antwort der Behörde nach einer Prüfung vor Ort: „Die Parkordnung im Bereich zwischen Effner- und König-Heinrich-Straße muss unverändert bleiben, da die gesamte Fahrbahnbreite für das Ein- und Ausfahren an der signalisierten Kreuzung beziehungsweise zum / vom Tankstellen­gelände benötigt wird.“

Auf der Lohengrin- zwischen der Effner- und der Wesendonkstraße werden einseitig – wie vom Bezirksausschuss gefordert – keine Schrägparkplätze angelegt, weil die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreichen würde. Foto: hgb

Und zum Bereich zwischen König-Heinrich- und Wesendonkstraße: „Bei Verbleib der gegenüberlie­genden Längsparkplätze spricht gegen die Einrichtung von Schrägparkplätzen, dass auf Grund der verbleibenden Restfahrbahnbreite von knapp vier Meter auf einer Länge von fast 100 Meter nur noch eine Fahrtrichtung befahren werden könnte. Ausreichend große Ausweichstellen wären nicht mehr vorhanden, so dass die Begegnung zweier Fahrzeuge zu erheblichen Verkehrsproblemen führen würde. Darunter würde aber nicht nur die Flüssigkeit des Verkehrs leiden. Auch für Rad­fahrer, die dort auf der Straße in beiden Richtungen fahren dürfen, könnte die Begegnung mit einem entgegenkommenden Fahrzeug gefährlich werden. Zu befürchten wären auf Dauer außerdem Schäden an parkenden Fahrzeugen (Stichwort: abgefahrene Seitenspiegel).“