Das gab’s in Bogenhausen noch nie: Eine offizielle politische Veranstaltung – die Einwohnerversammlung zur Einführung einer Parklizenzzone in der Parkstadt Bogenhausen im Saal von Johann v. Capistran an der Gotthelfstraße – musste kurz vor Versammlungsbeginn geschlossen werden – kein Sitzplatz war mehr frei, an den Seiten standen die Menschen dicht gedrängt, vereinzelt saßen sie auf Tischen, gar auf dem Boden!
Florian Ring, quasi doppelter Hausherr als Bezirksausschuss-Chef und Vorsitzender des Capistran-Pfarrgemeinderats, erläuterte den Ausgesperrten die Sachlage, sicherte kurzerhand „eine zweite Einwohnerversammlung in den kommenden drei bis vier Wochen zu.“

Es war eine, die erste, von mehreren, nun ja, Besonderheiten des Abends. Rings Mahnung, bitte sachlich zu bleiben, wurde bis auf wenige Ausnahmen überraschend beherzigt. Seine Angabe, „Sie haben im Prinzip bei ihren Anträgen zwei Möglichkeiten – Sie sind dafür oder Sie sind dagegen,“ drehte sich aber in „Radio-Eriwan-Manier“ zu einem „Im Prinzip ja, aber …“
Bis auf eine Ausnahme wurden die Anträge nämlich mit Zusätzen – beispielsweise „Zufahrten in die Parkstadt sperren“ oder „Eine Zone wird zum Einfallstor für Durchgangsverkehr. U 4 zur Entlastung verlängern“ – versehen. Versammlungsleiter Ring ließ die Kombinationen zu, ließ einzeln abstimmen. Das Durcheinander der gestreckten Arme mit roter Stimmkarte in der Hand für dafür, für „Gegenprobe“ war kaum mehr überblickbar. Mal sieben, mal 19, mal 13 Gegenstimmen. Und dafür? Einfach: „Mehrheitlich“. Auf Nachfrage erklärte er, er müsse „das so machen, es geht um ein Meinungsbild für den Bezirksausschuss.“
Die Ausnahme: Nur die Ablehnung (!) des Antrags „Ich bin für die Einführung der Parklizenz“. Von unser-bogenhausen.de gezählt: 17 Gegenstimmen. Doch wieviel Stimmberechtigte votierten dafür? Per Zählmaschine wurden am Saaleingang 181 Besucher erfasst – gleich ob Landtagsabgeordneter oder Pressevertreter. Nur wer sich als Bewohner der Parkstadt ausgewiesen hatte, erhielt eine besagte rote Stimmkarte. Doch die wurden bei der Ausgabe nicht gezählt! Klare Ergebnisse? Fehlanzeige! Schätzung: Etwa 20 Personen hatten keine Karte. Ergo etwa 160 waren gegen die Einführung der Parklizenzzone, entsprechend fast 90 Prozent.

Zum Vergleich: Die Parklizenzzone in der Mühlbaurstraße wurde mit 96 Prozent, die in der Holbeinstraße ebenfalls mit 96 Prozent abgelehnt. Kurzum: Eine Dreifach-Klatsche für das Mobilitätsreferat um Referent Georg Dunkel. Der „Münchner Verkehrswender“ war einmal mehr nicht persönlich anwesend – wie bei der Sondersitzung des Bezirksausschusses Anfang November, wofür er von Oberbürgermeister Dieter Reiter eine saftige Rüge kassiert hatte. Vertreten wurde er von Stadtdirektorin Sabine Effner – „ich wohne selbst im Viertel“. – Dazu „Was wir erreichen wollen“ – siehe Foto / Grafik >Anlass<.
Benjamin Pantoulier, Strategie im Referat, erläuterte: „Stadtweit gibt es 76 Parklizenzgebiete (Anm. d. Red.: mit mehr als 100 000 Stellplätzen), bei denen wir vereinzelt auch schon Anpassungen vorgenommen haben, sieben neue hat der Stadtrat bereits beschlossen – sie werden im kommenden Jahr umgesetzt. Wir wollen auch hier im Quartier die Aufenthaltsqualität verbessern. Bei Parklizenzzonen handelt es sich um eine Mangelverwaltung.“
Die präsentierten Schaubilder machten einige Aufmerksame stutzig: Gemäß Bild >Parkplatzauslastung im Jahr 2020< gibt es in der Parkstadt „2334 private Kfz-Halter“. Laut der Karte >Umgriff Parkstadt Bogenhausen, Stand 02.04.2025< sind es ebenfalls 2334 private Kfz-Halter. Kaum anzunehmen, dass diese Angaben nach fünf Jahren übereinstimmen.

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Auswahl der Fragen und Statements der Anwohnerinnen und Anwohner
• „Wir sind zu dritt im Haushalt, haben eine Garage. Was, wenn wir mal zehn sind …?“ (Gelächter im Saal) – Pantoulier: „Wenn ihr Sohn einen Wagen und keine Garage hat, kann er einen Parkausweis beantragen. Wenn ihre Tochter dann mal ein Auto und keine Garage hat, kann sie einen Parkausweis beantragen, usw.“
• „Wieviel Geld nimmt die Stadt aus allen Parklizenzzonen ein?“ – Effner: „Ich weiß die Zahl nicht, da müsste ich den Kämmerer fragen.“
• „Freie Parkplätze in Tiefgaragen wie beim Supermarkt?“ – Pantoulier: „Wir können die Eigentümer nicht zu einer Vermietung verpflichten, wir können nur nachfragen. Es gilt dann vieles zu klären, beispielsweise ob die Garage rund um die Uhr zugänglich ist.“
• „Wann werden endlich alte und nicht mehr verkehrstüchtige Autos, die am Straßenrand stehen, entfernt?“ (tosender Beifall) – Pantoulier: „Geben Sie bitte der Polizei einen Hinweis.“
• „Ich habe einen Tiefgaragenplatz, 500 Meter von meiner Wohnung entfernt, kann Einkäufe aber nicht nach Hause schleppen. Was ist, wenn ich dann mal eine halbe Stunde vor dem Gebäude parke?“ – Pantoulier: „Es steht sicherlich keiner mit der Stoppuhr neben ihrem Wagen. Aber mehr als eine halbe Stunde …“
• „Eine Parklizenzzone löst das Problem nicht, ich erkenne keinen Nutzen, kein Parkplatz wird dadurch geschaffen. Nur der Stress nimmt zu.“
• „Ich wohne in der Grimmelshausenstraße, ein wenig außerhalb der geplanten Zone. Schon jetzt stehen hier viele Fahrzeuge mit polnischen Kennzeichen. Bei einer Einführung der Parkstadt-Zone würden wohl noch mehr Autofahrer ausweichen, dann wäre hier alles dicht. Was kann ich tun?“ – Pantoulier: „Da haben wir keine Handhabe.“
• „Darf ich vor meiner privaten Garagen- / Grundstückseinfahrt auf der Straße parken? “ – Keine klare Antwort – aber laut § 12 der Straßenverkehrsordnung gilt: Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten und vor Bordsteinabsenkungen ist unzulässig. Auf schmalen Fahrbahnen gilt das auch gegenüber der Ein-und Ausfahrt.
• „Ich habe kein eigenes Auto, miete aber ab und zu ein Fahrzeug. Und auch mein Sohn kommt immer mal wieder mit dem Auto zu Besuch. Was tun?“ – Pantoulier: „Sie können einen Parkausweisantrag stellen.“
• „Ich habe mal in einem Parklizenzgebiet gewohnt. Das war eine einzige Katastrophe!“ – Keine Stellungnahme seitens der Behördenvertreter.
• „Wird das halbseitige Parken auf Gehwegen abgeschafft?“ – Pantoulier: „Man darf parken, wenn eine Restgehwegbreite von 1,8 Meter bleibt“ (tosendes Gelächter). – Anm. d. Red.: Unlängst hat das Mobilitätsreferat ein Konzept zum Verbot des Gehwegparkens dem Stadtrat vorgelegt. Die Unterlagen wurden aber zwecks Überprüfung – zunächst – zurückgewiesen.
• „Das ist doch eine Abzocke, führt auch zur Vereinsamung von Senioren, weil Besucher oder private Versorger die Gebühren nicht zahlen können.“

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Frage eines Bürgers: Was ist eigentlich …? Wo gilt was …?
Regelung Bewohnerparken: Straßenabschnitte mit Bewohnerparken sind für Bewohner reserviert, die über einen entsprechenden Parkausweis verfügen. Die Reservierung ist werktags zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonntagen und Feiertagen ist in diesen Bereichen das Parken für alle Verkehrsteilnehmer gestattet.
Regelung Mischparken: In Straßenabschnitten mit Mischparken dürfen Bewohner mit einem Parkausweis kostenfrei parken. Besucher müssen an den Parkscheinautomaten oder mit Hilfe der HandyParken München-App ein Parkticket erwerben. Ebenfalls kann ein Tagesticket erworben werden, das das Parken für 24 Stunden ermöglicht. Die Parkgebühr beträgt zwei Euro / Stunde, aber höchstens elf Euro / 24h. Abhängig vom Parkdruck wird in einzelnen Stadtteilen das kostenpflichtige Parken durch eine Parkscheibenpflicht für Besucher ersetzt. Das Mischparken mit Parkschein oder Parkscheibe ist in der Regel ebenfalls auf Montag bis Samstag und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonntagen und Feiertagen ist das Parken in der Regel frei.
Regelung Kurzzeitparken: In Straßen mit Kurzzeitparken ist das Parken für alle kostenpflichtig und in der Regel auf höchstens zwei Stunden begrenzt. Die Gebühr beträgt zwei Euro / Stunde. In einzelnen Abschnitten wird das Kurzparken auch durch eine Parkdauerbegrenzung mittels Parkscheibe umgesetzt.
Grenzen für das Gebiet Parkstadt Bogenhausen: Gotthelfstr. – Prinzregentenstr. – Richard-Strauss-Str. – Schreberweg
Mischparken mit Gebührenpflicht: Richard-Strauss-Str., Stuntzstr., Steinhauser Str., Wagenbauerstr., Vogelweidestr., Franz-Fischer-Str., Buschingstr.
Mischparken mit Parkscheibe (vier Std.): Gotthelfstr.
Bewohnerparken: Beblostr., Buschingstr., Morgenrothstr., Hörselbergstr., Walpurgisstr., Max-Zenger-Str., Steinhauser Str., Zaubzerstr., Pfistermeisterstr.
Kurzzeitparken: Richard-Strauss-Str., Stuntzstr., Wagenbauerstr.
Sonderregelungen: Die bestehenden Behindertenstellplätze, Lieferzonen und die Ladeinfrastruktur mit entsprechender Regelung bleiben erhalten.