24. Juni 2020
Seit vielen Jahren ärgern sich Anwohner des Hochstiftswegs, eine Abzweigung von der Cosimastraße stadteinwärts auf Höhe des Aldi-Markts, über den schrecklichen baulichen Zustand. Die Bogenhauser Lokalpolitiker haben in der Vergangenheit mehrfach auf Initiativen der CSU-Fraktion bei der Stadt vehement den Ausbau gefordert. Geschehen ist: nichts! Jetzt reicht’s!
Die „geballte“ Macht der CSU im Kommunalparlament, Robert Brannekämper (Landtagsabgeordneter), Florian Ring (Bezirksausschuss-Vorsitzender), Xaver Finkenzeller (Fraktionssprecher) und Jens Luther (Stadtrat), stellte jetzt den Antrag „Hochstiftweg endlich herstellen“, der einstimmig vom Gremium verabschiedet wurde.
Finkenzeller sprach Klartext: „Das Drama, das seit mehr als vier Jahren anhält, muss endlich und zwar sofort, final beendet werden. In der drei Punkte umfassenden Initiative wird ausgeführt – erstens: Der Bezirksausschuss fordert den Oberbürgermeister auf, sich persönlich dafür einzusetzen, dass der Hochstiftsweg als Erschließungsstraße zeitnah fertig gestellt wird. Zweitens ist mitzuteilen, bis wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann. Und drittens wird der Oberbürgermeister aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am 30. Juni 2020 keine Verjährung der Ansprüche auf Herstellung des Hochstiftswegs eintritt.
In der Begründung des Antrags heißt es: „Immer wieder wurde die Aufforderung, den Hochstiftsweg endlich final herzustellen, schon fast gebetsmühlenartig wiederholt. Die ersten Bebauungen sind schon lange vorhanden. Zuletzt wurde vor wenigen Monaten erneut eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Hotels und Wohnen zur Altenpflege genehmigt.“
Und weiter: „In diesem Zusammenhang hätte endlich die Möglichkeit bestanden, den Hochstiftsweg entsprechend herzustellen. Diese Chance hat auch die zuständige Juristin der Lokalbaukommission (LBK) gesehen. Doch der aus nicht nachvollziehbaren Gründen zusätzlich beauftragte Jurist der Stadt hat hiervon sodann nach Verhandlungen abgeraten, so dass die Auflage in der endgültigen Baugenehmigung gestrichen wurde. Die Hintergründe bedürfen einer unverzüglichen Aufklärung und es muss ferner sichergestellt werden, dass keine Verjährung der Ansprüche auf Herstellung des Wegs eintreten.“