2. Juni 2020
Subjektiv, aus Sicht der zwei Bauherrinnen, ist der Ende April erteilte Vorbescheid der Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat, zu verstehen. Objektiv, aus Sicht von Anliegern und auch aus Sicht der Mitglieder des Bezirksausschusses, ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar. Das Thema: „Abbruch eines Wohnhauses und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage“ an der Oberföhringer Straße 131, 133 und 133a.
Das Vorhaben: Es sollen zwei klotzig wirkende Häuser, Grundrissfläche laut Bauplan 250 und 315 Quadratmeter, einmal dreistöckig, einmal dreistöckig plus Dachgeschoss, mit Flachdächern gebaut werden. Bezüglich der Wohnungszahl gab es keine Angaben, ein Lokalpolitiker schätzte „knapp drei Dutzend Einheiten“. Dazu muss man wissen: In der Umgebung umfassen die Häuser Erdgeschoss plus erster Stock plus Dachgeschoss.
In der Begründung der Ablehnung von Anfang März durch das Kommunalparlament heißt es: „Das Projekt liegt in unmittelbarer Nähe zum Denkmalensemble und stört dieses nachhaltig. Zudem ist die Dachform nicht hinzunehmen – in der näheren Umgebung finden sich keine Bezugsfälle hinsichtlich von Flachdächern. Das einzige vorhandene Flachdach stellt einen Ausreißer dar. Auch findet sich für den Innenbereich kein vergleichbares Objekt, das hinsichtlich der Maße als Bezugsfall herangezogen werden kann. Die vorhandene Straße reicht nicht für eine ordnungsgemäße Erschließung aus.“ Der Ausreißer stammt aus den Siebziger Jahren!

Eine Anwohnerin hatte im Untergremium Planung der Stadtteilvertretung ihre Bedenken zu den Plänen geäußert: „Ich war bei Ansicht der Pläne schockiert. Mit den zwei Gebäuden würde doch das Ortsbild verändert. Die Baukörper passen da einfach nicht rein!“ Auch über die geplante Tiefgaragenaus- und zufahrt über die eh extrem schmale, einspurige Fahrbahn der Pernerkreppe war sie entsetzt. Denn schon jetzt müssten Autofahrer in Buchten rangieren und so einander ausweichen, damit man vorbeifahren kann.
Die LBK im Bescheid: „Von der Wohnungseigentümergemeinschaft Pernerkreppe 20 bis 26 haben Eigentümer Einwände vorgetragen, wonach die massiven Baukörper für das Quartier zu hoch seien und das Gebäude absolut untypisch für den eher dörflichen Charakter der Umgebung ist. Auch stehe die Befürchtung im Raum, dass sich die Verkehrsverdichtung durch die Neubebauung zuspitzen würde. Gleichzeitig wurde beantragt, dass der auf dem Gelände stehende Baum unter Naturschutz gestellt wird.“
In der Stellungnahme wird dann ausgeführt: „Das Vorhaben fügt sich mit drei Geschossen und dem Flachdach in die maßgebliche Umgebung ein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit dem Gebäude Oberföhringer Straße 127 bis 129 in unmittelbarer Nachbarschaft bereits eine vergleichbare Höhenentwicklung vorhanden ist. Auch diese Gebäude haben ein Flachdach.“ Zudem sei die Zufahrt über die Pernerkreppe grundsätzlich zulässig, da diese in diesem Bereich als öffentliche Straße ausreichend gewidmet ist.

Und zum Baum: „Die auf der Westseite stehende Fichte wurde durch die Untere Naturschutzbehörde geprüft. Die Fichte steht zwischen zwei Bestandsgebäuden, die abgebrochen werden sollen. Da es sich bei Fichten um Flachwurzler handelt und der Baum sehr nahe an den abzubrechenden Gebäuden steht, kann er nicht erhalten werden und wurde zur Fällung freigegeben.“
Fazit: Da kommt einem doch unwillkürlich ein Gedanke: Haben sich die Vertreter der LBK das Areal und die umgebende Bebauung eigentlich einmal vor Ort angesehen? Oder wurde einmal mehr am grünen Tisch einfach auf Basis von Plänen entschieden? Wer Oberföhring auch nur ein wenig kennt, der hat die passende Antwort parat.