„Ergänzend zur Anregung – siehe https://www.unser-bogenhausen.de/2025/12/gluecksburger-strasse-tempo-30-pruefen/ – rege ich an, die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Glücksburger von der Salz- bis zur Flensburger Straße zu prüfen. Eine Begrenzung auf 30 nur bis zum Westerlandanger wäre zu kurz. Auf der ganzen Strecke besteht eine deutlich erhöhte Gefährdungslage nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Fußgänger.“ Diesem Antrag eines Bürgers stimmte der Bezirksausschuss mit 21 gegen 14 Stimmen zu.

Warum? Der Antragstelle argumentiert in fünf Punkten (Auszüge; bearbeitet):

• Die Gehwege sind so schmal, dass kein ordentlicher Begegnungsverkehr möglich ist. Problematisch wird dies, wenn sich die auf dieser Strecke verkehrenden Linienbusse begegnen. In solchen Situationen wird der ohnehin knappe Gehraum weiter eingeschränkt und Fußgänger geraten faktisch in den Gefahrenbereich der Fahrbahn. Dies betrifft insbesondere Personen mit Kinderwagen, mit Hunden, Rollatoren oder kleine Kinder. Hier muss dann einer auf die Straße ausweichen.

• Die nahezu rechtwinklige Kurve ist unübersichtlich und wird regelmäßig von Fußgängern genutzt. Besonders relevant ist hierbei, dass sich auf der gegenüberliegenden Seite ein Krautgarten befindet, der viele Menschen anzieht, die dort gärtnern. Zudem liegt direkt dahinter ein Landschaftsschutzgebiet, das intensiv von Spaziergängern und Hundebesitzern genutzt wird. Wenn von beiden Seiten Autos mit 50 km / fahren, ist es schwer sicher die Straße zu queren.

• Im Alltag zeigt sich, dass die erlaubten 50 km / h von vielen Verkehrsteilnehmenden deutlich überschritten werden. Dies trägt wesentlich zur Unsicherheit beiund erhöht das Risiko für Unfälle erheblich.

• Bauliche Maßnahmen – etwa eine Verbreiterung des Gehwegs – sind kurzfristig weder realistisch noch finanzierbar. Eine Temporeduzierung ist hingegen sofort umsetzbar und würde die Verkehrssicherheit spürbar erhöhen.

• In der Kunihoh- besteht zwischen der Schichtlstraße und der Edeka-Filiale bereits Tempo 30, obwohl dort beidseitig ausgebaute Radwege vorhanden sind. In der Verlängerung der Glücksburger -, der Johanneskirchner Straße, gilt im Bereich der Wohnbebauung ebenfalls Tempo 30. Dort ist der Fußweg doppelt so breit und darf mit dem Fahrrad gebutzt werden.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km / in der Glücksburger – von der Salz- bis zur Flensburger Straße prüfen – diesem Bürgerantrag haben die Lokalpolitiker mit knapper Mehrheit zugestimmt.     Symbolfoto: hgb