Parkraummanagement in München, Umsetzung Sektor VI, Teil 2“ – dieser Beschlussentwurf des Mobilitätsreferats für das Bogenhauser Kommunalparlament liest sich bürokratisch und erscheint harmlos, hat aber irgendwann ab 2025 folgenreiche Auswirkungen, lies Verdrängung der Parkplatzsuche, für den ganzen Stadtbezirk. Kommt das Thema Parklizenzgebiete zur Sprache, prallen die Ansichten heftig aufeinander, sind verbale Auseinandersetzungen garantiert. So auch bei der Oktober-Tagung des Stadtteilgremiums.
Vorweg das Votum, gefasst mit 20 gegen die zwölf Stimmen der CSU: „Zustimmung unter der Maßgabe zu, dass das Mobilitätsreferat Detailfragen in Umsetzung und Gestaltung rechtzeitig mit dem Bezirksausschuss noch abstimmt.“ Und: Auf CSU-Initiative findet –Termin ist noch offen, Versammlungsort soll eine große Halle sein – eine Sondersitzung des Gremiums mit expliziter Einladung aller Bürger aus den drei Parklizenzgebieten statt.
CSU-Verkehrssprecher Peter Reinhardt machte deutlich, dass seit 2009, als das Thema Parklizenzgebiete erstmals erörtert worden war, die Bogenhauser bei Vorstellungen ein Parkraummanagement stets mit überwältigender Mehrheit abgelehnt hatten. „Die Bürger wollen keine Lizenzgebiete. Und was ist jetzt neu? Die Umgriffe haben sich ein wenig verändert. Und die Zusage mit den Betroffenen zu reden? Heute, ohne zuvor mit den Betroffenen gesprochen zu haben, sollen wir einen Beschluss fassen – das ist ein hinterlistiger Versuch, das ist eine Unverschämtheit.“
CSU-Stadtrat Jens Luther ergänzte: „Diejenige, die es betrifft, werden ausgesperrt!“
Grünen-Sprecher Samuel Moser vorwurfsvoll: „Wir diskutieren seit zwei Jahren über Für und Wider. Sie versuchen, das Thema zu verschieben.“
SPD-Lokalpolitiker Marko Poggenpohl brachte die aktuelle Situation auf den Punkt: „Wir haben die Vorlage viel zu spät erhalten. Sie ist nicht komplex, es sind keine Straßen eingezeichnet, wo, was genau gemacht werden soll. Ich habe Bauchschmerzen mit der Vorlage.
Robert Brannekämper, Landtagsabgeordneter und CSU-Fraktionssprecher, donnerte: „Das ist ein Schlag gegen die Bürger. Eine solche Sitzung mit der SPD und den Grünen habe ich noch nicht erlebt.“
Die Fronten waren einmal mehr verhärtet. Eine Tagungsunterbrechung brachte keinen Kompromiss, keinen Lösungsansatz, der Entwurf wurde abgestimmt. Den CSU-Antrag zur „Durchführung einer Einwohnerversammlung für den unmittelbar und mittelbar betroffenen Bereich und Teilnahme des Mobilitätsreferats und die Forderung, die Behandlung der Vorlage im Stadtrat bis nach einer Sondersitzung des Bezirksausschusses zurückstellen,“ erübrigte sich.
*
Auszüge (bearbeitet) der Vorlage der Behörde: Im Frühjahr 2024 gibt es in München 76 Parklizenzgebiete, zusätzlich dazu die Altstadt, den Hauptbahnhof, den Domagkpark und die Messestadt Riem mit einer flächendeckenden Bewirtschaftung von rund 100 000 Parkplätzen.
Die Ausdehnung der Gebiete darf gemäß den rechtlichen Vorgaben 1000 Meter nicht überschreiten. Dadurch lassen sich in Einzelfällen Zonengrenzen in Straßen mit geringerer Trennwirkung nicht vermeiden. In den meisten dieser Fälle wird die gegenüberliegende Straßenseite miteinbezogen.
Die Ausgangslage • Der Stadtrat hat im Dezember 2017 sowie im Januar 2022 der Umsetzung der Lizenzgebiete einstimmig beschlossen. Somit wurde die Verwaltung beauftragt, das Parkraummanagement in Bogenhausen, bestehend aus drei Parklizenzgebieten Holbein-, Mühlbaurstr. und Parkstadt, für eine Parklizenzierung zu überprüfen und dem Stadtrat Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen.
Die Parkraummanagementgebiete Bogenhausen (benachbarte Gebiete Klinikviertel, Grillparzerstr.) grenzen sich sehr gut von benachbarten sowie den nicht bewirtschafteten Bereichen ab. Sowohl die Prinzregentenstr. im Süden, die Hangkante der nördlichen Maximiliansanlagen im Westen, die Richard-Strauss-Str. und Gotthelfstr. im Osten weisen eine gute Trennwirkung auf.
Die größten Anziehungspunkte für Pendler und Besucher der geplanten Parklizenzgebiete sind die sehr gute ÖPNV-Anbindung (Tram- und U- Bahnhaltestellen Böhmerwaldplatz und Richard-Strauss-Str.), die Nähe zu kulturellen Einrichtungen und Sportstätten sowie zum Klinikum rechts der Isar, internationalen Konsulaten und die unmittelbare Nähe zum Mittleren Ring. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt schreiben die Einführung von Parklizenzgebieten nördlich der Prinzregentenstr. vor und werden mit dem vorliegenden Beschluss umgesetzt.
Parkraummanagementgebiet Holbeinstr. • Die Grenzen: Possartstr. – Scheinerstr. – Wehrlestr. – Törringstr. – Möhlstr. – Maria-Theresia-Str. – Prinzregentenstr.
Mischparken mit Gebührenpflicht: Maria-Theresia-Str., Höchlstr., Möhlstr., Hompeschstr., Siebertstr., Ismaninger Str., Sternwartstr., Rauchstr., Cuvilliésstr., Holbeinstr., Friedrich-Herschel-Str., Schumannstr., Trogerstr., Prinzregentenstr., Lamontstr., Possartstr., Scheinerstr.
Mischparken mit Parkscheibe (vier Std.): Neuberghauser Str., Törringstr., Wehrlestr., Besselstr.
Bewohnerparken: Händelstr., Weberstr., Friedrich-Herschel-Str., Laplacestr., Besselstr., Merzstr., Geibelstr., Kopernikusstr., Siebertstr.
Kurzzeitparken: Ismaninger Str., Schumannstr., Cuvilliesstr.
Sonderregelungen: Die bestehenden Behindertenstellplätze, Lieferzonen und die Ladeinfrastruktur mit entsprechender Regelung bleiben erhalten.
Parkraummanagementgebiet Mühlbaurstr. • Die Grenzen: Richard-Strauss- Str. – Prinzregentenstr. – Possartstr. – Scheinerstr. – Donaustr.
Mischparken mit Gebührenpflicht: Prinzregentenstr., Possartstr., Scheinerstr., Innstr.; Röntgenstr., Delpstr., Mühlbaurstr., Brucknerstr., Zaubzerstr., Richard-Strauss-Str., Böhmerwaldplatz, Scheinerstr.
Mischparken mit Parkscheibe (vier Std.): Donaustr.
Bewohnerparken: Laplacestr., Gaußstr., Ebersberger Str., Delpstr., Arberstr., Osserstr., Lusenstr., Zwieseler Str., Rachelstr., Keplerstr., Kopernikusstr., Shakespeareplatz, Holbeinstr., Beetzstr., Wilhelm-Tell-Str., Zaubzerstr., Stuckstr., Brucknerstr., Brahmsstr., Lisztstr.
Sonderregelungen: Die bestehenden Behindertenstellplätze, Lieferzonen und die Ladeinfrastruktur mit entsprechender Regelung bleiben erhalten.
Parkraummanagementgebiet Parkstadt Bogenhausen • Die Grenzen: Gotthelfstr. – Prinzregentenstr. – Richard-Strauss-Str. – Schreberweg
Mischparken mit Gebührenpflicht: Richard-Strauss-Str., Stuntzstr., Steinhauser Str., Wagenbauerstr., Vogelweidestr., Franz-Fischer-Str., Buschingstr.
Mischparken mit Parkscheibe (vier Std.): Gotthelfstr.
Bewohnerparken: Beblostr., Buschingstr., Morgenrothstr., Hörselbergstr., Walpurgisstr., Max-Zenger-Str., Steinhauser Str., Zaubzerstr., Pfistermeisterstr.
Kurzzeitparken: Richard-Strauss-Str., Stuntzstr., Wagenbauerstr.
Sonderregelungen: Die bestehenden Behindertenstellplätze, Lieferzonen und die Ladeinfrastruktur mit entsprechender Regelung bleiben erhalten.
Zeitlicher Rahmen Umsetzung Lizenzgebiete und Parkraummanagement: Geplant ist die Umsetzung ab 2025, aller Voraussicht nach in folgender Reihenfolge:1Freiham, 2. Erweiterung Partnachplatz, 3. Pasing Süd (BA 21) 4. Holbeinstr., Mühlbaurstr., Parkstadt. In Bogenhausen wird versucht, die Gebiete möglichst zeitgleich in Betrieb zu nehmen.
*
Grundsätze, die bei der Planung neuer Lizenzgebiete bei den Parkregelungen beachtet werden: • Umliegende Parklizenzgebiete und deren Regelungen werden bei der Planung neuer Gebiete mitbetrachtet • Str. mit Erschließungscharakter oder Durchgangsstr. erhalten meist die Regelung „Mischparken“ • Str. mit ausschließlicher Wohnnutzung erhalten überwiegend die Regelung „Bewohnerparken“ • An den Grenzen eines neuen Gebiets kommt es darauf an, ob es ein benachbartes Parklizenzgebiet gibt oder nicht – wenn ja, dann Orientierung an der Reglung des benachbarten Gebiets; wenn nein, dann Wahl eines „sanften“ Übergangs (Parkscheibenregelung).
Sofern möglich werden die Bewohner beim Parken privilegiert, da sie keine Möglichkeit haben auszuweichen. In den einzelnen Parklizenzgebieten gibt es jeweils folgende Typen der Parkregelung:
• Bewohnerparken: Straßenabschnitte mit Bewohnerparken sind für Bewohner reserviert, die über einen entsprechenden Parkausweis verfügen. Die Reservierung ist in der Regel auf die Werktage Montag bis Samstag und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonntagen und Feiertagen ist in diesen Bereichen das Parken für alle Verkehrsteilnehmer gestattet.
• Mischparken: In Straßenabschnitten mit Mischparken dürfen Bewohner mit einem Parkausweis kostenfrei parken. Besucher müssen an den Parkscheinautomaten oder mit Hilfe der HandyParken München-App ein Parkticket erwerben. Ebenfalls kann ein Tagesticket erworben werden, das das Parken für 24 Stunden ermöglicht. Die Parkgebühr beträgt zwei Euro / Stunde, aber höchstens elf Euro / 24h. Abhängig vom Parkdruck wird in einzelnen Stadtteilen das kostenpflichtige Parken durch eine Parkscheibenpflicht für Besucher ersetzt. Das Mischparken mit Parkschein oder Parkscheibe ist in der Regel ebenfalls auf Montag bis Samstag und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonntagen und Feiertagen ist das Parken in der Regel frei.
• Kurzzeitparken: In Straßen mit Kurzzeitparken ist das Parken für alle kostenpflichtig und in der Regel auf höchstens zwei Stunden begrenzt. Die Gebühr beträgt zwei Euro / Stunde. In einzelnen Abschnitten wird das Kurzparken auch durch eine Parkdauerbegrenzung mittels Parkscheibe umgesetzt.
Ausblick Umsetzung Parkraummanagement in München Sektor VI, Teil 3: Dem Stadtrat sollen die Maßnahmenplanungen der Neubaugebiete Prinz-Eugen-Park und Hirschgarten Süd vorgelegt werden.
Und: Das Mobilitätsreferat befasst sich derzeit bei der Erarbeitung der Mobilitätsstrategie 2035 mit dem Thema Gehwegparken und wird dazu mit der Teilstrategie „Management des öffentlichen (Straßen-)Raums“ einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen in den Stadtrat einbringen. Es wird in diesem Zuge auch angestrebt, gemeinsam mit anderen städtischen Referaten und der Polizei Maßnahmen zur Reduzierung von Behinderungen von Fußgängern durch Fahrzeuge entwickeln, wozu auch eine veränderte Schwerpunktsetzung bei der Parkraumüberwachung zählt.
Für Untersuchungen im Ruhenden Verkehr im Jahr 2024 werden dem Stadtrat Gebiete mit entsprechenden Grenzstraßen zur Entscheidung vorgelegt. Dies betrifft bereits untersuchte Gebiete, die einen vorherrschend hohen Parkdruck aufweisen, die rechtlich notwendigen Zählungen zu den Stellplätzen auf Privatgrund jedoch ausstehen. Hier ist zur Evaluation von Maßnahmen die Kenntnis des Parkraumangebotes auf Privatgrund notwendig. Die Untersuchungsgebiete Erhebung der Stellplätze auf Privatgrund:
Effnerplatz – Oberföhringer Str.– Isarring – Effnerplatz – Richard-Strauss-Str. – Donaustr. – Wehrlestr. – Törringstr. – Montgelassestr. – Thomas-Mann-Allee – Bad Brunnthal – Montgelasstr. – Isarring – Oberföhringer Str.
