Das Problem besteht in einigen Münchner Wohnquartieren – so auch Arabellapark: E-Roller-fahrer, meist noch Kinder, rasen mit Vollgas – in den Sommermonaten oft weit bis nach Mitternacht – mit den geliehenen Gefährten durch die Wege zwischen den Gebäuden der Wohnungseigentümergemeinschaften in der Elektra- und Daphnestraße, kurven kreischend – meist vom Rosenkavalierplatz kommend – um Fußgänger herum, gefährden diese.

Die CSU-Lokalpolitiker Peggy Schön und Lutz Heese forderten daher jetzt im Bezirksausschuss: E-Roller fahren auf den Wegen in den Eigentümergemeinschaften stoppen. Aber: Das Gremium lehnte mit 20 gegen zwölf Stimmen ab. Begründung: das Kommunalparlament ist nicht zuständig.

In der Initiative heißt es: „Oft sind die Rollerausleiher Touristenkinder aus dem arabischen Raum – keine 14 Jahre alt, fahren auf den Rollern gern zu zweit oder zu dritt. Sie kennen keine Verkehrsregeln und fahren mit Vollgas, also mit 20 km / h auf den Wegen der Wohnungseigentümergemeinschaften in der Elektra- und Daphnestraße. Das >Parcoursfahren< ist für sie ein Heidenspaß. Die Einsätze der Polizei bewirken keine Änderung, Bußgelder bis zu 75 Euro werden anstandslos bezahlt. Um danach wieder weiter zu rasen. Der gesamte Arabellapark einschließlich aller Wege ist öffentlich zugängliches Privatgelände. E-Roller fahren widerspricht der Nutzungsverordnung des Arabellaparks, der als Fußgängerzone ausgewiesen ist.“

Forderung an das Mobilitätsreferat: EinFahr- und Parkverbotfür die öffentlichen Gehwege (Dienstbarkeit) in der Elektra-, Daphne- undArabellastraße für alle E-Roller-Betreiber umfassend durchsetzen. Liegengelassene E-Roller in den Gemeinschaftsanlagen der Eigentümergemeinschaften sollen gegenüber den Betreibern mit Bußgeldern sanktioniert werden.

In der Begründung wird ausgeführt: „Die E-Rollerfahrer gefährden mit ihrem rücksichtslosen Verhalten und ihrer draufgängerischen Fahrweise innerhalb der Wohnanlagen Fußgänger, Kinder, Senioren, Gehbehinderte, Hörgeschädigte und Hunde in nicht mehr hinnehmbarer Weise, weshalb präventiv Unfälle vermieden werden müssen. Es ist nicht Aufgabe der Eigentümergemeinschaften die E-Roller, die nach Gebrauch rücksichtslos irgendwo in der Anlage, beispielsweise im Sandkasten, auf der Rasenfläche oder der Feuerwehreinfahrt abgestellt oder achtlos auf den Boden hingeworfen oder auch gern in den Gebüschen >entsorgt< werden, auf Kosten der Bewohner täglich einzusammeln und an den Straßenrand zu tragen.“

Die Stellungnahme von Samuel Moser, Vorsitzender des Untergremiums Verkehr und Grünen-Sprecher, heizte die Debatte an: „Der öffentlich zugängige Privatgrund ist der Polizei entzogen. Sie kann nur dann eingreifen, wenn ein Sicherheitsproblem vorliegt.“ Die Eigentümer sollen doch mit den E-Roller-Betreibern reden, „der Bezirksausschuss kann sich nicht über die Eigentümergemeinschaften stellen.“

Indes: Die Logik ist schleierhaft. Da die Polizei laut Schön Bußgelder verhängt, also eingreift, besteht ein Sicherheitsproblem. Schließlich ist es ja eine Fußgängerzone, Gehwege, die regelmäßig zweckentfremdet werden. Und, so Sabine Geißler (CSU): „Beispielsweise bei Müllablagerungen oder überhängenden Bäumen greift die Stadt doch auch ein – obwohl es Privatgrund ist.“

Die von Schön gewünschte Rückendeckung durch das Kommunalparlament blieb aus. Im „Nicht-zuständig-Beschluss“ wird auf den Runden Tisch von AKIM (Allparteiliches Konfliktmanagement in München) für den Arabellapark verwiesen, bei dem das Kreisverwaltungsreferat (KVR) und die Polizei Bogenhausen eingebunden werden sollen.

Alltägliche Szene im Arabellapark und im Umfeld des Rosenkavalierplatzes: E-Roller werden einfach irgendwo ohne Rücksicht abgestellt, selbst mitten auf dem Gehweg. Archivfoto: hgb