Sie stehen und liegen kreuz und quer auf Geh- und Parkwegen, auf Grünstreifen entlang von Straßen und auf Wiesen, sie behindern und gefährden Fußgänger und Radfahrer, sie „landen“ sogar in der Isar: E-Roller (Scooter von „to scoot“ = rasen) und MietfahrräderIn einem Ende 2022 vom Kommunalparlamenteinstimmig abgesegneten Antrag fordern die Lokalpolitiker Abstellplätze auch in den äußeren Stadtbezirken (Antwort liegt nun vor). 

Zusätzlich stellte die CSU-Fraktion eine Anfrage bezüglich Stolperfallen und Unfallgefahr durch E-Scooter (im RatsInformationsSystem der Stadt, RIS, mit >Antwortschreiben< versehen, gleichwohl fehlt die Antwort …)

In letzterer Initiative vom Juli 2023 heißt es: Der Bezirksausschussbittet die Stadt und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) mitzuteilen, wie der aktuelle Sachstand zum Thema illegales Abstellen von E-Scootern ist, und welche Schritte zur Verbesserung der Situation vorgesehen sind. Denn auch Oberbürgermeister Dieter Reiter hat auf einer Veranstaltung im April diese Situation als aktuelles Thema angesprochen und Handlungsbedarf gesehen. Die Nutzung von E-Scootern nimmt in Bogenhausen immer mehr zu, „und führt, vor allem bei ungünstigabgestellten Fahrzeugen, immer wieder zu Problemen mit anderen Verkehrsteilnehmern.“

Im genannten Antrag „wird die Stadt gebeten, auch in den äußeren Stadtbezirken Parkflächen für E-Roller und Mietfahrräderzu schaffen, um wildes Abstellen auf Fuß- und Radwegen zu verhindern. In einem ersten Schritt soll vor allem die Umgebung von Haltstellen des Öffentlichen Nahverkehrs überprüft werden. Hierbei ist der Behindertenbeirat miteinzubeziehen.“ 

Die Begründung: In der Innenstadt gibt es bereits ausgewiesene Flächen zum Abstellen von geliehenen E-Rollern und Fahrrädern. Diese würden meist gut angenommen, sodass weniger Fahrzeuge auf den Wegen herumstehen. In der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs soll geprüft werden, ob dort einzelne Stellplätze umgewidmet werden können – zum Beispiel würden sich das Cosimabad, der Rosenkavalierplatz und die Richard-Strauss-Straße anbieten.“

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Bleiben drei grundlegende Probleme • Die meisten Nutzer sind einfach bequem und faul, Scooter und Räder werden genau dort abgestellt, wo man gerade will. Eben wie Kleinkinder ihr Spielzeug irgendwo in der Wohnung liegen lassen. Übrigens: das Fahren mit einem Elektroroller auf Gehwegen ist verboten! •• Die meisten Nutzer sind nicht junge Einheimische, sondern überwiegend Besucher, Touristen – oftmals zu zweit auf einem E-Roller. • •• Eindeutige, bundesweit geltende Regeln gibt’s nicht. Einmal mehr schläft diesbezüglich der rot-grün-gelbe Gesetzgeber in Berlin.

Ein Lösungsansatz wäre Geld: Ein Autofahrer muss Kfz-Steuer bezahlen. Ein Mietwagenverleiher muss Kfz-Steuer bezahlen. Und die Verleiher von Scooter und Rädern? Die Stadt Münster macht’s vor: Sie verlangt eine Sondernutzungsgebühr von den Anbietern – pro „Fahrzeug“ und Quartal 12,50 Euro. Fünf Anbieter mit mehr als 10 000 elektrischen Tretrollern gibt’s in München. Mögliche Gebührensumme pro Jahr (!) – nur für Scooter: mehr als 500 000 Euro.

Ein zweiter Lösungsansatz wäre ein VerbotDie Stadt Paris hat’s unlängst vorgemacht: Verleihverbot! Private E-Scooter-Besitzer dürfen hingegen ihren Roller nutzen. Kaum anzunehmen, dass sie ihren teuren E-Tretroller einfach irgendwo stehen lassen.

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Zur Antwort des Mobilitätsreferats auf den Parkflächen-Antrag (Auszüge, bearbeitet): Der Stadtrat hat mit seiner mehrheitlichen Entscheidung für die „Zukunft geteilterMikromobilitätsangebote in München“ vom November 2023 den Grundstein für ein geordnetes Abstellen gelegt.

In der Stadt sollen künftig gemeinsam genutzte Angebote gebündelt und auf ausgewiesenen Parkflächen im gesamten Stadtgebiet abgestellt werden können. Diese >geteilten Abstellflächen< sollen vor allem die Abstellsituation für E-Tretroller, Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder und E-Motorrollerverbessern und damit die Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen.

Potenzielle Standorte für zusätzliche geteilte Abstellflächen werden aus den Ergebnissen einer Grundsatzuntersuchung abgeleitet. Der in dieser Studie entwickelte Potenzialscore bildet die Grundlage für die Verortung von geteilten Abstellflächen. In einem nächsten Schritt wird das Mobilitätsreferat prüfen, welcher Abstellbedarf für diese Fahrzeuge besteht und wie dieser im Einklang mit den Zielen der Stadt am besten gedeckt werden kann. Das Mobilitätsreferat informiert und beteiligt den jeweiligen Bezirksausschuss beim Ausbau der geteilten Abstellflächen in geeigneter Form. Die vorgeschlagenen Standorte S-Bahnhof Laim und Agnes-Bernauer Straße werden geprüft.

Die Ausweitung der geteilten Abstellflächen wird im Rahmen des Ausbaus der Mobilitätspunkte erfolgen. Zusätzlich zu den Mobilitätspunkten sollen jedes Jahr bis zu 125 zusätzliche geteilte Abstellflächen geschaffen werden. Angestrebt wird ein dichtes Netz von Abstellflächen mit entsprechendem Geofencing(Abstellverbot) in der Umgebung, sodass die Mikromobilitätsfahrzeuge in einem vordefinierten Radius nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können.

Um widerrechtlich abgestellte E-Tretroller zu melden, können die Anbieter direkt angesprochen werden. Die Kontaktdaten gibt’s in der Regel an den Fahrzeugen oder unter: https://muenchenunterwegs.de/mobilitaetsanbieter. Alternativ kann man auch die Plattform www.scooter-melder.de für eine Meldung nutzen.

Ein gewohntes Bild, zum Beispiel hinter einem Hotel am Efferplatz: Mitten auf dem Gehweg hirnlos abgestellte E-Roller.    Foto: hgb
 
Von wegen gut genutzt: Marktstraße in Schwabing. Der Parkplatz für E-Roller ist leer. Die Scooter stehen um die Ecke auf dem Feilitzschplatz ….  Foto: hgb