Sie stehen kreuz und quer auf Geh- und Parkwegen, sie liegen – teils wild gestapelt – auf den Grünstreifen entlang von Straßen und auf Wiesen, sie behindern und gefährden tagaus, tagein Fußgänger, sie „landen“ oft in der Isar oder in Bächen: E-Roller und Mietfahrräder. Nun wächst den Verkehrswendern die Chose allmählich über den Kopf. Auchin Bogenhausen: Die Grünen fordern Abstellplätze auch in den äußeren Stadtbezirken. Übrigens: E-Roller werden gemeinhin als Scooter bezeichnet. Der Begriff kommt aus dem Englischen – für „to scoot“ = rasen.
In einem vom Bezirksausschuss einstimmig abgesegneten Antrag von Gunda Kraus – zweite Stellvertretende Vorsitzende des Kommunalparlaments, Radbeauftragte, 82 – heißt es: Die Stadt „wird gebeten, auch in den äußeren Stadtbezirken Parkflächen für E-Roller und Mietfahrräder zu schaffen, um wildes Abstellen auf Fuß- und Radwegen zu verhindern. In einem ersten Schritt soll vor allem die Umgebung von Haltstellen des Öffentlichen Nahverkehrs überprüft werden. Hierbei ist der Behindertenbeirat miteinzubeziehen.“ Zur Begründung wird angeführt (Auszüge):
„Es ist ein großer Fortschritt, dass es viele unterschiedliche Fortbewegungsmittel in der Stadt gibt, um kurze Strecken schnell und bequem zurückzulegen. Auch die E-Roller leisten hierzu einen Beitrag, insbesondere bei jungen Leuten finden diese viel Akzeptanz. Sie bringen aber auch neue Probleme mit sich: Oft werden sie am Ziel einfach wild in der Gegend abgestellt. Dies sorgt für ´Frust seitens anderer Verkehrsteilnehmer und gefährdet teilweise auch.
In der Innenstadt gibt es bereits ausgewiesene Flächen zum Abstellen von geliehenen E-Rollern und Fahrrädern. Diese werden meist gut angenommen, sodass weniger Fahrzeuge auf den Wegen herumstehen. Dies ist vor allem an den Stellen sinnvoll, die ein Start- und Zielpunkt für die >letzte Meile< darstellen. Deshalb sollte in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs geprüft werden, ob dort einzelne Stellplätze umgewidmet werden können – zum Beispiel würden sich das Cosimabad, der Rosenkavalierplatz und die Richard-Strauss-Straße anbieten.“
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Uff, diese grüne Ausführungen muss man erst mal verdauen Also: wieder mal Parkplätze für Autos auflösen, Stellplätze für E-Roller und Mietfahrräder schaffen.
Es bleibt Problem I: Die meisten Nutzer sind einfach bequem und faul, Scooter und Räder werden genau dort abgestellt, wo man gerade will. Eben wie Kleinkinder ihr Spielzeug irgendwo in der Wohnung liegen lassen. Anmerkung: das Fahren mit einem Elektroroller auf Gehwegen ist verboten!
Es bleibt Problem II: Die meisten Nutzer sind nicht besagte junge Leute, also Einheimische, sondern überwiegend Besucher, Touristen – oftmals zu zweit auf einem E-Roller zu sehen.
Es bleibt Problem III: Jede Kommune kocht bezüglich der Vorgaben ihr „eigenes Süppchen“. Eindeutige, bundesweit geltende Regeln gibt’s nicht. Schläft diesbezüglich der rot-grün-gelbe Gesetzgeber in Berlin?
Lösung 1a: Geld. Gefährdet und / oder behindert ein E-Roller / Mietfahrrad Menschen oder die öffentliche Ordnung (zum Beispiel versperrte Feuerwehreinfahrten), kann dies per Nummer erfasst, fotografiert und geahndet werden – ob nun der Nutzer oder der Verleiher zahlen muss, sei an dieser Stelle dahingestellt. Parkt ein Autofahrer verkehrswidrig oder bezahlt die Parkgebühr nicht, ist ja auch ein „Knöllchen“ fällig.
Lösung 1b: Geld. Ein Autofahrer muss Kfz-Steuer bezahlen. Ein Mietwagenverleiher muss Kfz-Steuer bezahlen. Und die Verleiher von Scooter und Rädern? Die Stadt Münster macht’s vor: Seit April verlangt sie eine Sondernutzungsgebühr von den Anbietern – pro „Fahrzeug“ und Quartal 12,50 Euro. Fünf Anbieter mit mehr als 10 000 elektrischen Tretrollern gibt’s in München. Mögliche Gebührensumme pro Jahr (!) – nur für Scooter: Mehr als 500 000 Euro.