Sie stehen kreuz und quer auf Geh- und Parkwegen, sie liegen – teils wild gestapelt – auf den Grünstreifen entlang von Straßen und auf Wiesen, sie behindern und gefährden tagaus, tagein Fußgänger, sie „landen“ oft in der Isar oder in Bächen: E-Roller und Mietfahrräder. Nun wächst den Verkehrswendern die Chose allmählich über den Kopf. Auchin Bogenhausen: Die Grünen fordern Abstellplätze auch in den äußeren Stadtbezirken. Übrigens: E-Roller werden gemeinhin als Scooter bezeichnet. Der Begriff kommt aus dem Englischen – für „to scoot“ = rasen.

In einem vom Bezirksausschuss einstimmig abgesegneten Antrag von Gunda Kraus – zweite Stell­vertretende Vorsitzende des Kommunalparlaments, Radbeauftragte, 82 – heißt es: Die Stadt „wird gebeten, auch in den äußeren Stadtbezirken Parkflächen für E-Roller und Mietfahrräder zu schaf­fen, um wildes Abstellen auf Fuß- und Radwegen zu verhindern. In einem ersten Schritt soll vor al­lem die Umgebung von Haltstellen des Öffentlichen Nahverkehrs überprüft werden. Hierbei ist der Behindertenbeirat miteinzubeziehen.“ Zur Begründung wird angeführt (Auszüge):

Marktstraße mitten im Herzen von Schwabing: der Parkplatz für elektrische Roller ist leer. Die Scooter stehen um die Ecke auf dem Feilitzschplatz ….  Foto: hgb

Es ist ein großer Fortschritt, dass es viele unterschiedliche Fortbewegungsmittel in der Stadt gibt, um kurze Strecken schnell und bequem zurückzulegen. Auch die E-Roller leisten hierzu einen Bei­trag, insbesondere bei jungen Leuten finden diese viel Akzeptanz. Sie bringen aber auch neue Pro­bleme mit sich: Oft werden sie am Ziel einfach wild in der Gegend abgestellt. Dies sorgt für ´Frust seitens anderer Verkehrsteilnehmer und gefährdet teilweise auch.

In der Innenstadt gibt es bereits ausgewiesene Flächen zum Abstellen von geliehenen E-Rollern und Fahrrädern. Diese werden meist gut angenommen, sodass weniger Fahrzeuge auf den Wegen herumstehen. Dies ist vor allem an den Stellen sinnvoll, die ein Start- und Zielpunkt für die >letzte Meile< darstellen. Deshalb sollte in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs geprüft werden, ob dort einzelne Stellplätze umgewidmet werden können – zum Beispiel würden sich das Cosimabad, der Rosenkavalierplatz und die Richard-Strauss-Straße anbieten.“

Marktstraße mitten im Herzen von Schwabing: der Parkplatz für elektrische Roller ist leer. Die Scooter stehen um die Ecke auf dem Feilitzschplatz ….  Foto: hgb

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Uff, diese grüne Ausführungen muss man erst mal verdauen Also: wieder mal Parkplätze für Autos auflösen, Stellplätze für E-Roller und Mietfahrräder schaffen.

Es bleibt Problem I: Die meisten Nutzer sind einfach bequem und faul, Scooter und Räder werden genau dort abgestellt, wo man gerade will. Eben wie Kleinkinder ihr Spielzeug irgendwo in der Woh­nung liegen lassen. Anmerkung: das Fahren mit einem  Elektroroller auf Gehwegen ist verboten!

Es bleibt Problem II: Die meisten Nutzer sind nicht besagte junge Leute, also Einheimische, son­dern überwiegend Besucher, Touristen – oftmals zu zweit auf einem E-Roller zu sehen.

Es bleibt Problem III: Jede Kommune kocht bezüglich der Vorgaben ihr „eigenes Süppchen“. Ein­deutige, bundesweit geltende Regeln gibt’s nicht. Schläft diesbezüglich der rot-grün-gelbe Gesetz­geber in Berlin?

Lösung 1a: Geld. Gefährdet und / oder behindert ein E-Roller / Mietfahrrad Menschen oder die öffentliche Ordnung (zum Beispiel versperrte Feuerwehreinfahrten), kann dies per Nummer erfasst, fotografiert und geahndet werden – ob nun der Nutzer oder der Verleiher zahlen muss, sei an dieser Stelle dahingestellt. Parkt ein Autofahrer verkehrswidrig oder bezahlt die Parkgebühr nicht, ist ja auch ein „Knöllchen“ fällig.

Lösung 1b: Geld. Ein Autofahrer muss Kfz-Steuer bezahlen. Ein Mietwagenverleiher muss Kfz-Steuer bezahlen. Und die Verleiher von Scooter und Rädern? Die Stadt Münster macht’s vor: Seit April verlangt sie eine Sondernutzungsgebühr von den Anbietern – pro „Fahrzeug“ und Quartal 12,50 Euro. Fünf Anbieter mit mehr als 10 000 elektrischen Tretrollern gibt’s in München. Mögliche Gebührensumme pro Jahr (!) – nur für Scooter: Mehr als 500 000 Euro.