Grünen-Initiative Anfang Februar im Stadteilgremium: „Der Bezirksausschuss fordert das Sozialreferat und das Referat für Bildung und Sport (RBS) auf, den Bedarf einer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) für Kinder mit einer seelischen Behinderung in Bogenhausen zu prüfen. Außerdem soll geprüft werden, ob der Standort des Kindergartens in der Englschalkinger Straße 234, nach Beendigung der geplanten Zwischennutzung durch den Kindergarten im Alten Schulhaus an der Muspillistraße 27 (Anm. d. Red. bis Dezember 2026) für eine HPT genutzt werden kann.“ Doch aus alldem wird nichts, so die Antworten der Behörden.
In der Begründung des Antrags heißt es (Auszüge; bearbeitet): „Bogenhausen ist einer der größten und kinderreichsten Stadtbezirke, allerdings verfügt er über keine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) für Kinder mit seelischer Behinderung. Familien sind daher gezwungen, Angebote in anderen Stadtbezirken in Anspruch zu nehmen, die teilweise mit langen Fahrtzeiten verbunden sind. Das stellt für die betroffenen Kinder eine erhebliche zusätzliche Belastung dar. Die Einrichtung einer HPT in Bogenhausen ist dringend erforderlich.“
Und weiter: „Das Gebäude des ehemaligen Kindergartens in der Englschalkinger Straße 234 liegt in unmittelbarer Nähe der Grundschule an der Ostpreußen- sowie der Grundschule an der Knappertsbuschstraße. Eine Nachnutzung als HPT bietet sich aufgrund der Lage und der Räumlichkeiten an. Vorrang hat vorerst jedoch die Zwischennutzung durch den Kindergarten im Alten Schulhaus bis dort die Dachsanierung abgeschlossen ist.“
Die Stellungnahmen seitens der Behörden (Auszüge; bearbeitet): „Das Sozialreferat / Stadtjugendamt sieht es grundsätzlich als wesentliche Aufgabe an, Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung bedarfsgerecht in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen damit die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Fokus des Stadtjugendamts liegt dabei auf dem Ausbau inklusiver Angebote, insbesondere im schulischen Kontext.
Das Stadtjugendamt geht davon aus, dass mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026 / 27 zukünftig ein Großteil der Kinder auch nachmittags in der Schule betreut wird. Laut einer RBS-Umfrage benötigen circa 90 Prozent der Eltern eine Nachmittagsbetreuung ihres Kinds. Die Anforderungen der Inklusion, der gesellschaftliche Wandel und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfordern eine Anpassung der Angebotsstrukturen. Das Stadtjugendamt ist gerade dabei, dies an fünf weiteren Standorten zu installieren. Zwei Ausschreibungen für das Trägerauswahlverfahren sind bereits getätigt, weitere geplant.“
Das RBS zur künftigen Nutzung des Kindergartens in der Englschalkinger Straße für eine HPT: „Aktuell ist der dortige Holzpavillon einer privaten Eltern-Kind-Initiative (EKI Altes Schulhaus e. V.) überlassen. Am eigentlichen Standort der EKI an der Muspillistraße 27 erfolgt derzeit eine Dachsanierung. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die EKI an diesen Standort zurückkehren.
Das RBS beabsichtigt dann eine eigene Nachnutzung des Pavillons Englschalkinger Straße durch die Grundschule (GS) an der Ostpreußenstraße. Die Schulleitung wurde auch bereits über die künftige Nutzung der freiwerdenden Flächen an ihrem Schulstandort informiert. Ferner ist der Pavillon bautechnisch nicht für die Anforderungen einer HPT umrüstbar und daher für eine solche Nutzung als ungeeignet anzusehen.“

