Geschwindigkeitskontrollen und Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km / h wegen Lärms und zu vielen Verkehrsteilnehmern ganztags in der Richard-Strauss- zwischen Prinzregenten- und Denninger Straße und Tempomessungen und in der Richard-Strauss-Straße in Fahrtrichtung Effnerplatz – das hatte ein Bogenhauer bei der Bürgerversammlung gefordert. Jetzt liegt dazu die Antwort des Mobilitätsreferats (Auszüge; bearbeitet) vor:
► Im Stadtgebiet gilt bereits auf mehr als 80 Prozent des Straßennetzes Tempo 30. Bei den verbleibenden Straßen erfolgen aus verschiedenen Anlässen (wie durch Anträge von Bürgern oder Bezirksausschüssen, Unfallhäufungen) fortlaufende Prüfungen, ob die Geschwindigkeit auf Tempo 30 verringert werden kann.
► Nach bestehender Rechtslage sind bei der Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen generell die strengen Anforderungen des Bundesgesetzgebers in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Es muss stets eine rechtssichere Umsetzung gewährleistet werden, die im Zweifel auch einem Rechtsstreit standhalten kann, da wie bei so vielen Vorgaben und Regelungen auch Geschwindigkeitsreduzierungen nicht bei allen Verkehrsteilnehmern auf Zustimmung stoßen.
► Eine verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 km / h stellt nach § 45 StVO eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar, für welche neben der grundsätzlich erforderlichen konkreten Gefahr zusätzlich eine qualifizierte Gefahrenlage bestehen muss.
► Bei den Verkehrsbeobachtungen und -überprüfungen konnten vor Ort weder durch die Straßenverkehrsbehörde, den Straßenbaulastträger noch die Polizei Auffälligkeiten an der Fahrbahnführung, den Sichtbeziehungen, dem Fahrbahnzustand oder sonstige unfallbegünstigende Faktoren ermittelt werden. Mängel im Straßenraum sind daher nicht vorhanden. Auf der Richard-Strauss-Straße bestehen gute Sichtbeziehungen. Auch eine ausreichende Ausleuchtung des Straßenraums ist bei Dunkelheit gegeben.
►Da es sich bei der Richard-Strauss- um eine Hauptverkehrsstraße handelt, die der Erschließung und auch Verbindung von Stadtteilen dient, ist die Verkehrsbelastung, insbesondere im Berufsverkehr, höher als in schmaleren Seitenstraßen und als üblich zu bezeichnen. Das Verkehrsaufkommen ist in der Regel gut zu bewältigen. Selbst in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs, wo es immer wieder zu einem in der Großstadt üblichen zähen bis sehr zähen Verkehr kommt, sind keine besonderen Auffälligkeiten festzustellen. Die Unfallhäufigkeit wird in der Richard-Strauss-Straße (insbesondere im Kreuzungsbereich mit der Zaubzerstraße) unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens aktuell als „>unauffällig“< eingestuft.
► Der Straßenbereich auf Höhe der Tunnelausfahrt in Richtung Norden zur Denninger Straße wurde vor einiger Zeit sicherer gestaltet, da es hier vermehrt zu rechtswidrigen Abbiegemanövern gekommen war. Sowohl der Polizeiinspektion 22 als auch der Straßenverkehrsbehörde liegen – über zwei Bürgerschreiben aufgrund eines Unfalls am 12. Juni 2025 hinaus – derzeit keine Beschwerdelage vor. Aus Gründen der Verkehrssicherheit besteht keinen Handlungsbedarf.
► Die Zuständigkeit für Geschwindigkeitskontrollen liegt im Hauptstraßennetz beim Polizeipräsidium München, für Tempo 30-Zonen und -Strecken vorrangig bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats. Eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage wird seitens des Polizeipräsidiums derzeit weder für sinnvoll erachtet noch ist eine solche auf Basis der Vorgaben des Innenministeriums möglich. *
► Rückblick September 2019: Im Untergremium des Bezirksauschusses Verkehr abgelehnt, bei der Tagung des Kommunalparlaments regelrecht abgeschmettert: Mit den zwei Dutzend Stimmen von CSU, SPD und FDP wurde ein Grünen-Antrag „Reduzierung der Geschwindigkeit in der Richard-Strauss- zwischen der Prinzregentenstraße und dem Böhmerwaldplatz auf Tempo 30“ in den Papierkorb gestampft.
