26. September 2018

Eine etwa 1,2 mal zwei Meter große Werbetafel eines Immobilienunternehmens am Oberföhringer Isarwehr ist einem Münchner, Aktivist von „Wildfleck“, seit einem Jahr ein Dorn im Auge. Gegen die Anbringung – „ich bin Mitbesitzer des Landschaftsschutzgebiets Isarauen“ – klagte der Mann. Aller­dings vergeblich. Das Amtsgericht hatte ihn nicht als „klagebefugt“ erachtet. Nun wandte er sich an den Bezirksausschuss mit der Bitte um Unterstützung zwecks Entfernung. Die Lokalpolitiker verlan­gen von der Stadt / der Unteren Naturschutzbehörde eine Überprüfung, sprachen sich klar gegen das in einem Alu-Rahmen eingespannte Werbebanner aus.

Laut Protokoll des Untergremiums Planung im Kommunalparlament überreichte der Beschwerde­führer den Stadtteilpolitikern „ein Schreiben der Lokalbaukommission (LBK), aus dem hervorgeht, dass für die Werbeanlage ein Bauantrag, jedoch aktuell keine Baugenehmigung vorliegt.“ Dazu muss man wissen, dass Werbeanlangen in Landschaftsschutzgebieten nach Artikel 44 Abs. 2 im Bay.NatSchG der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde bedürfen.

In der Klageschrift heißt es: „Ich bin Liebhaber des Landschaftsschutzgebiets Isarauen und fahre 50 Mal im Jahr mit dem Fahrrad vom Lehel den Radweg rechts der Isar gegen Norden. Ich komme dabei am Haus Max-Halbe-Weg 10 vorbei, muss dort vom Fahrrad absteigen und es über das Oberföhringer Wehr  schieben.“ Bisher sei das „nicht schlimm“ gewesen, doch seit die Werbeanlage just an der Stelle am Haus platziert wurde, an der Fußgänger und Radfahrer direkt darauf sehen, fühle ich mich jedes Mal gestört.“

Großflächige Werbung und Zeitungskasten eines Immobilienvermarkters am Pegelhaus des Oberföhringer Wehrs sind wahrlich kein schöner Anblick. Die Stadt prüft nun auf Wunsch des Bezirksausschusses ob das alles rechtens ist. Foto: hgb

Und weiter wird angeführt: „Die abgebildete Wohnanlage widerspricht der Wildästhetik des Land­schaftsschutzgebiets mit den Bauten.

Die Beklagte ist dafür bekannt, Grundstücke zu kaufen und mit solchen Ungetümen zu bebauen. Die Botschaft lautet Verdichtung durch Vernichtung von Frei­räumen und Grünanlagen.“

Robert Brannekämper, stellvertretender Vorsitzender des Bezirksausschusses und CSU-Landtags­abgeordneter, war nach Prüfung der vorgelegten Fotos „erstaunt, dass dort auch ein Zeitungskas­ten der Immobilienfirma steht. Da müssen wir bei der Stadt nachfragen, ob das alles genehmigt ist.“

Und Petra Cockrell (CSU) meinte: „Der Kasten stört, wie auch am Herkomerplatz.“ Wolfgang Helbig (SPD) nickte und konstatierte: „Das ist ja nicht der erste Fall.“ Überdies ist am seitlichen Zugangstor noch ein Flyerkasten aufgehängt. Erstaunlich zudem: In dem Pegelhaus hat gemäß einer kleinen Aluminiumwandtafel an der Frontseite die „Projektgesellschaft Altbogenhausen mbh“ ihren Sitz (Amtsgericht München HRB 197860),

Auf der Liste der Baudenkmäler in Oberföhring ist sucht man das Gebäude Max-Halbe-Weg 10 übrigens vergebens. Ist ein Haus kein Denkmal, ist eine Werbetafel kleiner als ein Quadratmeter, bedarf es laut städtischen Vorschriften keiner Erlaubnis. Hat der Immobilienvermarkter deshalb trickreich zwei Banner, die jeweils kleiner als ein Quadratmeter sind, eingespannt? Die „Anlage“ umfasst so zusammen jedoch mehr als zwei Quadratmeter.