07.10.2014

Kritische Statements der Mitglieder des Bezirksausschusses (BA) auf Grundlage der Empfehlungen des Untergremiums Planung zu diversen Bauvorhaben in 13. Stadtbezirk. Beim Projekt Bülowstraße 10 bis 20/Gebelestraße 11 und 13 (Neubau einer Tiefgarage und Nutzungsänderung von Räumen im Untergeschoss zu Wohnraum) bestätigte das Kommunalparlament seine bereits abgegebene „negative Stellungnahme“. Der BA lehnt den Ausbau der Tiefgarage ab, die Installation von Aufzügen „erscheint nicht als sinnvoll, da diese keinen behindertengerechten Zugang zu den Wohnungen ermöglichen“.

Ein Vorhaben an der Johanneskirchner Straße (Neubau einer Wohnanlage mit viergruppiger Kinderkrippe) lehnte der BA „in seiner derzeitigen Gestalt“ ab. Die Begründung: Die geplante Kinderkrippe im hinteren Teil wird völlig durch die vordere Bebauung verschattet. Und: Die Zu- und Abfahrt der Garage sei nicht in dem Umfang gelöst, dass ein reibungsloses Befahren gewährleistet ist. Auch dem Neubau zweier Wohngebäude mit vier Einheiten und mit gemeinsamer Tiefgarage versagten die Lokalpolitiker ihre Zustimmung. Denn das Vorhaben führe „zu einer nicht vertretbaren Versiegelung der Fläche“ und auch die Höhenentwicklung sowie Länge des Gebäudes finde keinen vergleichbaren Maßstab in der Umgebung. Nach Auffassung von CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller könnte die Größe des Vorhabens an einem so markanten Platz zu eklatanten Spannungsverhältnissen führen. „Hinsichtlich der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,84 in einem Gartenstadtgebiet sieht der BA das Vorhaben als kritisch an“ – so lautet das Fazit des BAs zum Antrag „Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit zwei bzw. drei Einheiten und Tiefgarage“ an der Delpstraße 19/Donaustraße 11.

Als „unangemessen“ bewerteten die Bürgervertreter die geplante Fassade beim Neubau eines Einfamilienhauses an der Scheinerstraße 13, weil „sie sich nicht in die nähere Umgebung einfügt“, heißt es im Beschluss. Das Projekt Flaschenträgerstraße 20, ein Gebäude mit 13 Wohneinheiten und Tiefgarage, fand ebenfalls keine Zustimmung. Die Begründung: „Es fügt sich hinsichtlich seiner Höhe und der GFZ nicht in die nähere Umgebung ein.“ Überdies könnte es zu „Spannungen“ führen. Und letztlich gab’s kein Ja zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Pergola an der Posener Straße 13. Laut Protokoll lehnt der BA das Vorhaben ab, „da die Gaube im Mittelfeld eine Atypik aufweist. Der Bauherr soll für eine durchgezogene Traufe sorgen. Ebenfalls fehlt es an einem Bezugsfall in der näheren Umgebung hinsichtlich der Höhenentwicklung.“