Rückblick Februar 2023: Gegen die elf Stimmen der CSU-Fraktion „bitten die Mitglieder des Bezirksausschusses das Mobilitätsreferat (MOR) um Prüfung des Vorschlags (Anm. d. Red.: von den Grünen), die Fahrbahn auf der Bülow- zwischen Gebele- und Niedermayerstraße auf eine Fahrspur zu verengen. Der Bezirksausschuss ist offen für alternative Vorschläge, die die Stellplätze weitgehend erhalten. Aufgrund des hohen Parkdrucks wird eine Streichung von 32 Stellplätzen nicht befürwortet.“ Jetzt liegen die MOR-Pläne vor.
Die Ausführungen der Behörde (Auszüge, bearbeitet): Im April 2023 wurde bereits ausgeführt, dass keine getrennte Führungdes Fuß- und Radverkehrs im Bereich des heutigen gemeinsamen Geh- und Radwegs möglich ist. Eine Verbesserung für den Radverkehr wäre wünschenswert.
Die MOR-Überlegungen: „Wir haben Möglichkeiten (a. neue Raumaufteilung mit Fahrspurentfall, b. Radfahrsteifen und c. Fahrradschutzstreifen) geprüft, um die Situation für den Fuß- und Radverkehr an der Bülowstraße zwischen Herkomerplatz und Niedermayerstraße zu verbessern.“
Die Zielsetzung: Die Entwicklung der Lösungsvarianten zielt darauf ab, den Radverkehr in Fahrtrichtung Osten effizient und sicher zu führen, während gleichzeitig der Erhalt von Parkständen und des Baumbestands sichergestellt wird. Erreicht werden soll • die getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr • Berücksichtigung der relevanten Breiten gemäß Radentscheid • Einrichtung von Sicherheitstrennstreifen wo nötig • Reduzierung der Fahrbahn auf einen Kfz-Fahrstreifen • Keine Beeinträchtigung des Busverkehrs • Möglichst Erhalt der Parkstände und des Baumbestands.
a.) Neue Raumaufteilung mit Fahrspurentfall: Ein Ingenieurbüro hat mittels einer Verkehrsuntersuchung Varianten aufgezeigt, die eine einstreifige Führung für den Kfz-Verkehr vorsehen.
Die untersuchten Varianten unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Verflechtungsbereichs von zwei auf eine Fahrspur. Die Varianten wurden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Verkehrsqualität, Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr, Grünflächen und die Infrastruktur bewertet. Unterschiede traten hinsichtlich Rückstaus, Leistungsfähigkeit und Auswirkungen auf den ÖPNV auf, sodass letztendlich nur eine Verflechtung östlich des Knotenpunkts infrage käme. Bei diesen Varianten wären die Auswirkungen auf Signalisierung und ÖPNV-Bevorrechtigung am geringsten, es müssten jedoch circa fünf Stellplätze östlich der Denninger Straße entfallen.
Allerdings traten bei der Untersuchung weitere Einschränkungen auf, denn die Bülowstraße ist eine Hauptzufahrt für Rettungsdienste zum Klinikum Bogenhausen. Die Vorschläge eine einspurige Straßenführung („gefangene Fahrbahn“ neben derTram) vorzusehen, macht das Bilden einer Rettungsgasse unmöglich, wodurch längere Fahrzeiten für die Einsatzfahrzeuge resultieren. Entsprechend wurde dieser Vorschlag von Seiten der Branddirektion abgelehnt, da hier täglich mehrmals pro Stunde Fahrzeuge des Rettungsdiensts Patienten ins Krankenhaus fahren. Unter dieser Prämisse ist eine Straßenraumaufteilung wie geschildert aus Sicht des MOR nicht zu befürworten.
b.) Radfahrstreifen: Da die gewünschte Straßenraumaufteilung inklusiv Fahrspurentfall nicht umsetzbar ist, haben wir die Anordnung eines Radfahrsteifens zwischen fließendem Kfz-Verkehr und Stellplätzen untersucht. Durch diese Maßnahme müssten keine baulichen Änderungen im Streckenverlauf vorgenommen werden. Allerdings hat die Auswertung der Verkehrszahlen ergeben, dass die Belastung nicht den notwendigen Belastungsbereich III gemäß ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) erreicht, das heißt ein Radfahrstreifen kann leider aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht angeordnet werden.
c.) Fahrradschutzstreifen: Damit sich die verkehrliche Situation in der Bülowstraße trotzdem für alle Verkehrsteilnehmerverbessert, wäre es gegebenenfalls eine Möglichkeit, einen Fahrradschutzstreifen anzuordnen. Ein Fahrradschutzstreifen ist immer in Abwägung zwischen den Vorteilen einer eigenständigen Radverkehrsführung und dem Risiko haltender / parkender Fahrzeuge auf dem Schutzstreifen, welche ein Sicherheitsrisiko für den Radverkehr darstellen können, anzuordnen. Vorteil ist in diesem Fall ist, dass Rettungsfahrzeuge oder ausweichende Fahrzeuge diesen überfahren können und es somit keine Einwände von Seiten der Branddirektion gibt. Auch hier würde die Verflechtung von zwei auf eine Fahrspur nach dem Knotenpunkt erfolgen, sodass insgesamt circa sieben Stellplätze entfallen würden (Einmündung Gebelestraße ein bis zwei Stellplätze zur Wahrung der Sichtbeziehungen und Einmündung Denninger Straße etwa fünf Stellplätze.
Zusammenfassend halten wir dies aktuell für die einzige Möglichkeit, die Situation für den Radverkehr – mit dengenannten Einschränkungen – zu verbessern, ohne auf die Gesamtheit der Stellplätze zu verzichten. Vor einer Umsetzung müsste der Lösungsvorschlag noch mit unseren Verkehrssicherheitsexperten abgestimmt werden.
Der Beschluss des Kommunalparlaments: „Das MOR wird um eine vertiefte Planung mit einer schematischen Skizze gebeten.“