Was denn nun? Links oder rechts radeln? Das ist die Frage auf dem Radweg von der Soldauer Straße aus entlang der Denninger Straße bis zur Höhe Pühnstraße. Der gegenläufige Radweg wurde am Anfang und am Ende des Abschnitts erstens auf dem Asphalt gekennzeichnet und zweitens (oder auch umgekehrt) wurde mit einem Verkehrsschild eine gegenläufige Richtungsanzeige angebracht. Das passt nicht zusammen! Die einfachste Lösung: Schilder abmontieren.
„Das ist missverständlich und kann zu Verkehrsunfällen führen“ – so argumentiert Hanspeter Fenzl, Fraktionsvorsitzender der DacG-ÖDP-Fraktion im Bogenhauser Kommunalparlament, in einem Antrag. Darin heißt es: „Der Bezirksausschuss wird ersucht, die widersprüchliche Radwegzeichnung (Schild / Fahrbahn) in der Denninger Straße an die Stadtverwaltung zur Überprüfung und Berichtigung weiterzuleiten.“ Denn letztendlich kann im Fall des Falls bei einem Unfall die Stadt wohl haftbar gemacht werden.
Die Initiative wurde von den Lokalpolitikern vertagt, in die Oktober-Tagung des Untergremiums Verkehr. Das verstehe wer will. Argumente dazu? Fehlanzeige!
Und wie sieht die Sache rechtlich aus? In der Straßenverkehrsordnung (StVO, § 39, Absatz 5) ist festgelegt: „Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß.“ Ob’s eine Hierarchie, eine rechtliche Regelung von Markierung und Schild gibt, ist nicht definiert.