23.01.2015

Die Aufstockung des Sternhauses, der BayWa-Zentrale an der Arabellastraße 4, um drei Etagen plus Technikgeschoss, ärgert die Mitglieder des Bezirksausschusses (BA). Die Überschreitung der Geschoßflächenzahl (GFZ) um 30 Prozent bewerteten die Lokalpolitiker einstimmig „als sehr kritisch.“

Der Hintergrund der Empörung: Der Bebauungsplan setzt eine Traufhöhe von 60 Metern fest. Für die Erhöhung von 60 auf 76 Meter hat die Bauherrin eine Ausnahmegenehmigung, eine Befreiung von den geltenden Vorschriften, von der Lokalbaukommission (LBK) im städtischen Planungsreferat bekommen. Die Baumasse „wird erheblich überschritten“, so das Bogenhauser Statement gegen­über der Stadt. Die GFZ von derzeit 2,0 beträgt künftig 2,67, also rund 30 Prozent mehr.

Die in München einzigartige Skyline rund um den Arabellapark prägt den 13. Stadtbezirk. Der HVB-Tower ragt 114 Meter in die Höhe, das Arabella-Hochhaus ist 75 Meter hoch und das seitlich des Sternhauses befindliche Westin Grand Hotel misst 65 Meter. Fast zierlich wirkt dagegen die Skulptur Mae West am Effnerplatz, die mit ihren 52 Meter das höchste Kunstwerk Deutschlands ist.

BA-Vize-Chef und CSU-Landtagsabgeordneter Robert Brannekämper, der die BA-Tagung im Januar in Vertretung von Angelika Pilz-Strasser (Grüne) leitete, konstatierte entrüstet im Gremium: „Die Genehmigung ist von der Stadt gegen unsere Bedenken erfolgt. Zudem gibt es noch eine Erweiterung. Ein Ergänzungsbau, für eine Kantine, ist vorgesehen.“

„Wie sieht denn ein Arabellapark 2.0 aus, wenn ein Hotel höher bauen will und das erlaubt wird?“, fragte Brannekämper in der Plenumsrunde. „Die Stadt sollte doch ’mal einige Jahre vorausschauen, soll endlich ein Konzept für das ganze Stadtviertel vorlegen.“ Endlich, weil es Befürchtungen gibt, dass einer der Betonklötze noch näher an die Sterne rücken soll.

Zu den Bedenken und Befürchtungen hatte Brannekämper wiederholt klar gestellt: „Per Befreiung die Aufstockung zu genehmigen – das hebelt jede rechtlich eigentlich gebotene Bürgerbeteiligung aus. Bevor man ein solches Ansinnen genehmigt, müssen durch das zuständige Referat wichtige Fragen der weiteren städtebaulichen Entwicklung des gesamten Arabellaparks untersucht werden. Wie soll sich das Viertel weiterentwickeln? Welche Gebäudehöhen werden in Zukunft angestrebt? Was haben Aufstockungen im Arabellapark für Konsequenzen für Sichtachsen und Verschattungen der Nachbarbebauungen? Wenn Immobilienbesitzer in der Umgebung künftig ebenfalls aufstocken wollen, kann die Stadt ihnen das wohl kaum verwehren.“