Abriss und Neubau des Arabella-Hochhauses – wird eine gute Bausubstanz mitten in der Stadt vernichtet? Auf diese Anfrage im Rathaus reagierte nun Stadtbaurätin Elisabeth Merk (nachfolgend Auszüge, bearbeitet). In der Initiative heißt es, dass „im Februar 2021 von der Bayerischen Hausbau GmbH bekanntgegeben wurde, der Abbruch des Hochhauses solle erst ab 2030 erfolgen.

Hintergrund I: Der 23-stöckige Wolkenkratzer wurde 1969 eingeweiht, ist 153 Meter lang, 75 Meter hoch, 20 Meter breit. Das Boardinghouse mit Swimmingpool ganz oben und einst mit einem Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach, galt ob der Mischung aus Wohnen und Service – rund 500 Mietwohnungen, etwa 100 Büros und Arztpraxen, Musikstudios, ab 1972 zu den Olympischen Spielen mehr als 400 Hotelzimmer – als Schlaraffenland. Die Fassade, ein Gitterwabenelement, nannte einmal ein Anwohner spöttisch und zugleich bezeichnend „Haremsgitter“, weil …

Hintergrund II: Anfang Mai 2018 hatte die Hausbau entschieden, dass das Gebäude ab 2026 abgerissen werden soll, da es nach 50 Betriebsjahren das Ende seines Lebenszyklus erreicht habe und die Bausubstanz eine Sanierung verhindere. Neue Erkenntnisse über eine Sanierungsmethode der Balkonbrüstungen eröffneten später aber die Möglichkeit, das Wahrzeichen im Osten der Landeshauptstadt bis 2030 weiter zu betreiben. Die Hausbau hatte sich entschieden, diese Möglichkeit zu nutzen. Dazu muss man wissen: Das Relikt aus den Siebziger Jahren steht nicht unter Schutz, erfüllt nicht die Kriterien für ein Denkmal.

In der Anfrage an die Stadtverwaltung heißt: „Es müsse alles dafür getan werden, dass dieses Gebäude erhalten bleibt, denn aus Klima- und Umweltschutzgründen muss die Sanierung von Wohnraum dem Abriss und Neubau vorgezogen werden.“ Und: „Ein Abriss ginge mit einer Entmietung einher und durch einen Neubau würde kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen, sondern die Mieten würden unbezahlbar werden.“

Bezüglich Planungen / Zeitplan erklärte die Stadtbaurätin: „In den vergangenen Jahren hat der Bauherr verschiedene Konzepte über die künftige Entwicklung vorgestellt, die neben einer Sanierung auch einen vollständigen Abbruch des Gebäudes und einen Neubau umfassten. Unseres Wissens hat der Bauherr dazu bisher keine abschließende Entscheidung getroffen. Dem Planungsreferat liegen hierzu derzeit keine Anträge vor.“

Zur planungsrechtlichen Situation auf dem Grundstück:Das Arabella-Hochhaus liegt im Geltungsbereich des seit dem 20. März 1980 rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Dieser setzt für den betreffenden Bereich Kerngebiet (MK) mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 sowie einen Bauraum fest. Die maximal zulässige Traufhöhe beträgt 73 Meter. Wohnungen sind nach der Baunutzungsverordnung nur oberhalb des zweiten Vollgeschosses zulässig.“

„Gibt es Anträge oder Gespräche zwischen dem Eigentümer und der Verwaltung, die einen Abbruch des Komplexes zur Folge hätte?“ – Dazu Merk: „Es finden derzeit keine Gespräche zwischen dem Eigentümer und der Verwaltung statt. Es liegt hierzu auch kein Antrag vor, ebenso keine Bauvoranfrage / Baugenehmigung.“

Und nutzt die Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abrissvorhaben zu verhindern, und wenn ja, welche? Die Antwort dazu: „Für die Beseitigung von baulichen Anlagen, die verfahrensfrei errichtet oder geändert werden dürfen, mit einer Höhe bis zu zehn Meter, ist laut Bayerischer Bauordnung (BayBO) keine Anzeigepflicht gegeben. Für alle übrigen Anlagen ist die beabsichtige Beseitigung mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Besondere Fälle stellen in Bezug auf die Abbruchgenehmigung Gebäude dar, die dem Denkmalschutz unterliegen. Hier muss für einen Abbruch in jedem Fall eine Genehmigung beim Denkmalschutzamt beantragt werden.“

Das Arabella-Hochhaus – 23 Stockwerke, 153 Meter lang, 75 Meter hoch, 20 Meter breit – soll laut der Bayerischen Hausbau ab 2030 abgebrochen werden – dem Planungsreferat liegt aber aktuell kein Antrag dafür vor. Foto: hgb