10.02.2015

Die Petition der Bürgerinitiative Lebenswertes Daglfing (BILD) zwecks Korrekturen am OBI-Bau­markt an der Riemer Straße hat die Hürde erfolgreich genommen: Der Petitionsausschuss des Landtags hat den Forderungen zugestimmt, wonach die Vorgaben laut Bebauungsplan einzuhalten sind.

Anfang Februar vor einem Jahr hatten Bürgerinitiative-Vorsitzender Sebastian Riesch und seine Vertreterin Pauline Menacher im Maximilianeum ein Begründungsschreiben samt Unterschriftenliste an Sylvia Stierstorfer, Vorsitzende des Petitionsausschusses, und den Bogenhauser Landtags­abgeordneten Robert Brannekämper (CSU) überreicht.

Die Eingabe ist direkt gegen die Münchner Stadtplanungsreferentin Elisabeth Merk und Cornelius Mager, den Leiter der Lokalbaukommission (LBK) im Referat für Stadtplanung auf Bauordnung, gerichtet. Unter „Grund der Petition“ heißt es: „Das Bauvorhaben widerspricht den Auflagen des Bebauungsplans. Die Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren und die dort ereichten Verbesserungen des Bauvorhabens sind von der Baugenehmigung missachtet worden. Die Baugenehmigung wurde erteilt, obwohl die Erschließung nicht gesichert war.“

Die Vorgeschichte: 2004 wurde der Flächennutzungsplan von Grünfläche in Sondergebiet Baumarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 9000 Quadratmetern geändert. Zwei Jahre danach erfolgte die Baugenehmigung für einen Baumarkt mit Gartencenter und Tiefgarage. Trotz vielfacher Proteste wurde der „Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2006“ dann 2009 beschlossen. Im März vergangenen Jahres schließlich war alles fertig, der Baumarkt öffnete seine Pforten.

Riesch erläutert zum gesamten Komplex kurz und bündig: „Wir wollen lediglich, dass die Festlegungen und Bestimmungen im Bebauungsplan endlich umgesetzt werden.“ Endlich – das bedeutet nunmehr nachträglich. Menacher und Riesch hatten sich mehrfach wegen – aus ihrer Sicht – Verstößen an die LBK gewandt, „doch bisher ist nichts geschehen.“

Die Beschwerdepunkte:

• Begrünung – In der Satzung des Bebauungsplans, Punkt Grünordnung, steht: „Große geschlossene Fassadenflächen ab einer Fläche von 50 Quadratmeter, die im Plan festgesetzten Lärmschutzwände sowie Einhausungen von Tiefgaragenrampen sind mit ausdauernden Kletterpflanzen zu begrünen.“ Laut BILD ist die nördliche Seite der langen Fassade aber bis heute nicht begrünt. An den entsprechenden Stellen befänden sich inzwischen „Keller- bzw. Lüftungsschächte, die auch so genehmigt wurden.“ Folglich sei kein Platz mehr für die Wurzeln der Kletterpflanzen. Es müsse einen Ausgleich geben.

Werbung für das Küchenstudio im OBI an der Riemer Straße – aber: der Verkauf von Küchen ist gemäß der Bebauungsplan-Satzung im Baumarkt nicht erlaubt. Das ficht die „Bürgerinitiative Lebenswertes Daglfing“ (BILD) an und fordert die Einhaltung der Sortimentsbeschränkung.
Werbung für das Küchenstudio im OBI an der Riemer Straße – aber: der Verkauf von Küchen ist gemäß der Bebauungsplan-Satzung im Baumarkt nicht erlaubt. Das ficht die „Bürgerinitiative Lebenswertes Daglfing“ (BILD) an und fordert die Einhaltung der Sortimentsbeschränkung.

• Freiverkaufsfläche – Diese 1200 Quadratmeter sind „eingehaust und mit einem zu öffnenden Dach versehen.“ Die Fläche müsse deshalb nicht nur zur Hälfte – so der Fall bei nicht überdachten Freiverkaufsflächen –, sondern ganz der gesamten, maximalen Verkaufsfläche von 9000 Quadratmetern zugeschlagen werden. Folglich sei der Baumarkt größer als genehmigt.

• Sortimentsbeschränkung – Dazu Riesch in der Ausführung: „Der Verkauf von Küchen ist gemäß §2 der Satzung im Baumarkt nicht erlaubt. Unsere Anfragen diesbezüglich blieben unbeantwortet und unsere Bemühungen sowohl gegenüber dem Betreiber des Baumarkts als auch der Landeshauptstadt auf Einhaltung der Sortimentsbeschränkung blieben erfolglos.“

• Ortsbild – Es wird kritisiert: „Die Fassade des gesamten Gebäudes mit einer Grundfläche von 21180 Quadratmeter und einer maximalen Höhe von 15 Meter ist in einem leuchtenden Orange, der Signalfarbe für die Marke OBI, ausgeführt. Das Gebäude selbst ist somit eine riesige Werbeanlage. Es passt sich nicht in das Ortsbild ein, sondern hat einen störenden Charakter.“ Laut Stadtverordnung müssen neue Gebäudekomplexe ins städtebauliche Erscheinungsbild passen. Riesch ärgert sich: „Es wurde versäumt, hierfür durch entsprechende Auflagen in der Baugenehmigung zu sorgen. Und: „Die überdimensionierten Werbeanlagen auf der Westseite sind nicht zulässig. Die Stadt solle dafür sorgen, dass die Werbeanlagen auf den nicht den Straßen zugewandten Seiten des Baumarkts entfernt werden.