„Es kann einfach nicht sein, was da abläuft, da muss was geschehen“, wetterte CSU-Fraktionsspre­cher Xaver Finkenzeller Mitte Oktober 2014 im Bezirksausschusses (BA). Der Grund für seine Verärgerung: Die chaotischen Zustände bei der Warenanlieferung für den Baumarkt OBI in Daglfing. Denn Lastwagen werden immer wieder auf der Riemer Straße „in falscher Fahrtrichtung“ parkend entladen anstatt auf dem dafür vorgesehenen Gelände des Baumarkts. Jetzt, ein Jahr später, liegt die ernüchternde Antwort des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zum Antrag vor.

Ursache für das Chaos sei laut dem seinerzeitigen Ansinnen ein „eklatanter Planungsfehler. Es ist derzeit nicht möglich, dass mehrere Lkws im Rampenbereich entladen werden können, da schlicht eine Wendemöglichkeit für den zweiten Lkw fehlt.“ Die Folge: Immer wieder stehen Lastwagen zum Entladen auf der Riemer Straße. Dabei wird „die komplette Fahrbahn versperrt, der Verkehr, insbe­sondere der Linienbus, wird erheblich behindert.“ Die Busse müssen auf die Gegenfahrbahn aus­weichen.“ Und: Gabelstapler queren auf dem Weg von und zum Baumarktlager den Bürgersteig und den Radweg, sie behindern und gefährden so Fußgänger und Radfahrer.

Zum Beweis hatten Finkenzeller und die Ratsmitglieder Angelika Raab sowie Adalbert Knott Fotos vorgelegt. Um Derartiges künftig zu verhindern, wurde ein dreiteiliger Antrag an die Stadt gestellt, der vom Plenum einstimmig verabschiedet worden war.

Erstens: Die Stadt wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Lkws beim Entladen für die Firma OBI an der Riemer Straße kein Verkehrshindernis mehr darstellen.

Die KVR-Antwort: Eine Sicherstellung, dass künftig keine Lkws beim Entladen die Straße nutzen und nicht in die Ladezone auf Privatgrund einfahren, ist nicht möglich. Dieses Verhalten sei nicht nur beim Baumarkt an der Riemer Straße zu beobachten, es gelte vielmehr für fast alle Baumärkte und Einzelhändler im Stadtgebiet. „Das Verhalten ist auch zu beobachten, wenn ausreichend große Flächen in der privaten Lieferzone vorhanden sind. Fakt ist, dass die Fahrer entscheiden, ob sie eine Lieferzone nutzen oder aus zeitlichen Gründen (Lieferdruck) den öffentlichen Verkehrsraum beanspruchen“, heißt es wörtlich.

Und weiter: Die zwecks Ahndung zuständige Polizei könne nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten eingreifen, da in der Regel die Verkehrsbehinderung gemeldet werden müsste und dann zeitnah ein Polizeieinsatz notwendig wäre, „da das Ladegeschäft zeitlich sehr begrenzt ist. Dies ist allein schon aus Kapazitätsgründen und im Hinblick auf den weiter gestiegenen Aufgabenbereich der Polizei wohl nicht machbar.“

Das Be- und Entladen von Lieferfahrzeugen für den OBI-Baumarkt an der Riemer Straße – sogar in falscher Fahrrichtung – verärgert die Bogenhauser Lokalpolitiker. Laut Kreisverwaltungsreferat gibt es keine rechtliche Verpflichtung, dass ausschließlich die Ladezone auf Privatgrund benutzt werden muss.  Foto: Privat
Das Be- und Entladen von Lieferfahrzeugen für den OBI-Baumarkt an der Riemer Straße – sogar in falscher Fahrrichtung – verärgert die Bogenhauser Lokalpolitiker. Laut Kreisverwaltungsreferat gibt es keine rechtliche Verpflichtung, dass ausschließlich die Ladezone auf Privatgrund benutzt werden muss. Foto: Privat

Zweitens: Die Lastwagen der Lieferfirmen für den Baumarkt müssen auf dem Grundstück des Baumarkts – und nicht wie es die Aufnahmen beweisen – auf der Riemer Straße in falscher Richtung das Ladegut löschen.

Die KVR-Antwort: „Eine rechtliche Verpflichtung, ausschließlich die Ladezone auf Privatgrund für das Be- und Entladen zu benutzen, besteht nicht. Wenn es die örtliche Situation zulässt, kann dieses >Lagegeschäft< auch auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden. Dass dabei niemand behindert bzw. gefährdet werden darf, ist selbstverständlich.“ In der Praxis entscheidet das der Fahrer. Und: „Es kommt durchaus vor, dass auf Grund einer fast zeitgleichen Belieferung mehrere Fahrzeuge in der Lieferzone stehen und somit ein größeres Fahrzeug bei seiner Ankunft keinen Platz vorfindet.“

Drittens: Die Stadt wird aufgefordert, dem BA darzustellen, wie – mit Hilfe des Bebauungsplans – die Entladung mehrerer Lkws in der Zufahrtsrampe möglich ist. Nach unseren Informationen ist es derzeit nicht möglich, dass mehrere Lkws im Rampenbereich entladen werden können.

Die KVR-Antwort: „Die Darstellung von möglichen Ladegeschäften auf Privatgrund an Hand von Plänen und damit die Bearbeitung einer >Lagelogistik< fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Nach unseren Kenntnissen gibt es keine rechtlich verbindlichen Vorschriften über die Größe eine optimalen Lieferzone für einen Baumarkt.“