29. August 2016
„Die gesetzliche Lage ist in Bewegung“ – so kommentierte Bezirksausschuss-Vorsitzende Angelika Pilz-Strasser (Grüne) einen Antrag der SPD-Fraktion an die Stadt in Kooperation mit der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen, eine Tempo-30-Begrenzung, alternativ eine Tempo-30-Zone, in der Vollmann- zwischen Englschalkinger Straße und Pachmayrplatz zu prüfen. Da der rechtliche Hintergrund (noch) nicht klar ist, vertagten die Lokalpolitiker die Initiative.
In der Begründung zu der Idee heißt es: Die Strecke ist ein „von Schülern des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums stark benutzter Schulweg. Ferner befinden sich in der Vollmannstraße im beantragten Abschnitt zwei Kindertagesstätten. Eine Geschwindigkeit von 50 km/h für Personen- und Lastwagen gefährdet die Kinder auf ihrem Schulweg. Die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h reduziert die Gefahren deutlich.“
Und weiter: „Im Hinblick auf die sich verändernde Rechtslage und einer Zusage aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung sehen wir hier die Möglichkeit, entsprechend zu handeln.“
Bei der Besprechung im Unterausschuss Verkehr hatten fünf Stadtteilvertreter dem Antrag zugestimmt, sieben hatten ihn abgelehnt. Die Folge: Das Papier wurde zur weiteren Beratung ins Kommunalparlament verwiesen. Im Protokoll wurde dazu fixiert:
„Vor Schulen kann man Tempo-30-Zonen einrichten – vor Kindergärten kann eine Empfehlung hierfür ausgesprochen werden.
Aktuell ist die Stadt von einer Empfehlung vor Kindergärten nicht besonders positiv angetan, weil es sehr viele Kindergärten in München gibt. Der vorliegende Antrag wurde als Prüfantrag gestellt, um die Meinung der Stadt festzustellen.“
Kilian Mentner (CSU) stellte bei der Erörterung klar: „Wir brauchen eine ganz besondere Gefahrenlage, um dort eine Tempo-30-Begrenzung zu bekommen. Leiten wir den Antrag weiter, erhalten wir eine Ablehnung mit der Aussage, dass ein Tempolimit 30 an dieser Stelle nicht möglich ist.“
Laut Angaben der Polizeiexperten ist – so Martin Tscheu (SPD), Vorsitzender des Untergremiums Verkehr – auf besagtem Abschnitt „noch nichts passiert.“ Daher werde es schwierig, die Sache durchzusetzen. Vor dem Hintergrund dieser Aussage vertagte der Bezirksausschuss den Antrag, bis die Gesetzeslage genau geklärt ist.