14. Ferbruar 2018
Kommt es zur „großen Lösung“, zu einem großen Wohnbauprojekt auf dem Areal zwischen Cosima- / Johanneskirchner Straße und dem Hochstiftsweg? Noch steht die Grundlage nicht, aber die Idee ist da, es gibt Überlegungen, wie es realisiert werden kann. Und der Münchner Architekt Hannes Rössler hat den Mitgliedern des Untergremiums Planung im Bezirksausschuss eine Skizze präsentiert, wie es einmal aussehen könnte.
Damit die Vorstellungen Realität werden können, müssen zunächst die Festlegungen im Bebauungsplan von der Stadt geändert werden. Dazu hat das Bogenhauser Kommunalparlament auf Empfehlung des Unterausschusses Planung jetzt einstimmig einen Antrag verabschiedet:
„Der Bezirksausschuss fordert das Planungsreferat auf, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans vom MK (Erläuterung siehe unten) in ein Sondergebiet (Einzelhandel im Erdgeschoss, darüber Wohnen, Parken in einer Tiefgarage) zu ändern. Zudem befürwortet er neben der vorhandenen Baumreihe auf öffentlichen Grund eine weitere auf Privatgrund, um einen Allee-Charakter und einen städtebaulich grünen Akzent an dieser Stelle zu setzen. Darüber hinaus fordert der Bezirksausschuss, dass das benachbarte Grundstück ebenfalls bauplanungsrechtlich dem Wohnen zugeführt wird. Nachdem die angespannte Wohnungssituation auch dem Referat bekannt sein sollte, bitten wir um ein schnelles und pragmatisches Verfahren.“
Ausgangspunkt Nummer eins für das Vorhaben ist/war der Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung des Grundstücks hinter dem Aldi-Gebäude an den türkischen Baukonzern Tasyapi, der mit einer Tochtergesellschaft am Wittelsbacherplatz im Freistaat vertreten ist, und nun am Hochstiftsweg bauen will. Ausgangspunkt Nummer zwei befindet sich in Berlin. Dort will Aldi Nord erstmals ein Wohngebäude samt Tiefgarage erstellen, wobei im Erdgeschoss der Discounter neben anderen Einzelhandelsgesellschaften untergebracht ist. Also weg vom bisherigen Konzernmodell der einstöckigen Gebäude mit davor befindlichen Parkplätzen. Eben Flächen sparend – und letztlich durch Mieteinnahmen auch wirtschaftlich.
Ausgangspunkt Nummer drei: Warum das Aldi-Nord-Modell nicht auch bei Aldi Süd anwenden? So wäre eine gemeinsame Überplanung eines großen Grundstücks möglich. „Diese Nutzungsüberlegung wird derzeit verhandelt“, erklärte Hans-Peter Uhl, von 1987 bis 1998 Chef des Kreisverwaltungsreferats (KVR) und anschließend bis 2017 Münchner CSU-Bundestagsabgeordneter, jetzt als Rechtsanwalt ein Vertreter von Tasyapi, im Planungsgremium. Uhl fragte verständnislos in die Runde: „Wie konnte die bestehende Hochgarage mit der Rampe nur genehmigt werden?“
Der Rechtsanwalt warnte die Lokalpolitiker aber vor Euphorie: „Das alles ist juristisch hochkompliziert, wenngleich eine große Lösung möglich ist. Die Pläne sind ausgelegt mit möglichst viel Wohnen. Dazu sind das Areal und die Umgebung prädestiniert.“
Und zum möglichen Ablauf meinte Uhl: „Erst wird der hintere Teil gebaut, Aldi zieht anschließend dorthin um, das bisherige Discounter-Gebäude wird angerissen und dann bebaut.“ Zum Projekt habe man sich auch bereits infrastrukturelle Gedanken gemacht wie beispielsweise ein Café, einen Seniorentreff und eine Kindertagesstätte, wie Architekt Rössler versicherte.
Gleichwohl ist alles Musik von morgen, denn wie beschrieben muss die Stadt erst einmal die Grundlage schaffen, dann muss geplant und die Unterlagen eingereicht werden, dann steht ein Vorbescheid zum Bauantrag aus, und, und, und …
Erläuterung des Begriffs MK: Ein Kerngebiet, in dem gemäß Baunutzungsverordnung vorwiegend Handelsbetriebe, Gastronomie und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung sowie Wohnungen angesiedelt sind. Zudem soll es der Unterbringung kultureller Einrichtungen dienen.