Nächstes Wohnprojekt für Flüchtlinge in Bogenhausen, genauer in Johanneskirchen: „Im Mehrparteienhaus Regina-Ullmann-Straße 5 / 7, das bislang vom Eigentümer als Boardinghaus genutzt wurde“, so das Sozialreferat zur Beschlussvorlage am 18. Juli im Rathaus, „sollen 140 Plätze für vulnerable (Anm. d. Red.: Definition siehe nachfolgend >Vorlage<) Geflüchtete“ eingerichtet werden. Dem Entwurf der Behörde stimmten die Mitglieder des Bezirksausschusses zu.
Zum Hintergrund muss man wissen: Gerhard Mayer, Chef des Amts für Wohnen und Migration im Sozialreferat (geleitet von der Juristin Dorothee Schiwy, SPD) hatte Ende November nach vehementen Protesten im Kommunalparlament erklärt: „Wir werden uns von den vom Stadtrat beschlossenen Standorten Mirabellenweg und Glücksburger Straße (Anm. d. Red: 280 und 190 Plätze, Summe also 470 Plätze) verabschieden. Wir werden versuchen, den >Bereich 320 Plätzen< an der Savitsstraße zu erreichen.“ Also gab’s noch eine große „Lücke“ von rund 150 Plätzen.
Eine weitere Lokation in Bogenhausen musste also gesucht werden. Ende Januar wurde dazu eine Unterkunft für 150 Personen an der Eggenfeldener Straße >angedacht<. Und zwar auf der Wiese zwischen dem Gebäudekomplex samt Freiflächen der Pizzeria Neptun / Freier Wassersportverein an der Lüderitzstraße und dem Kleingartenverein Nordost 18. Ein Grundstück im Besitz der Stadt.
Im Zusammenhang hatte sich Mayer bei einer öffentlichen Sondersitzung des Bezirksausschusses dann weit aus dem Fenster gelehnt: „„Dann werden keine weiteren Plätze in Bogenhausen mehr angestrebt!“ Robert Brannekämper, Landtagsabgeordneter und CSU-Fraktionssprecher, hatte zum Zahlenkomplex erklärt: „Irgendwann ist es in Bogenhausen dann auch mal gut!“
Und nun? Werden die Standorte Eggenfeldener Straße und Regina-Ullmann-Straße 5 / 7 „gegegengerechnet“?
Schiwy grundsätzlich in der Vorlage (Auszüge; bearbeitet): „Die Stadt steht durch steigende Zahlen von Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Herkunftsländern vor großen Herausforderungen. Sie ist verpflichtet, die Regierung von Oberbayern (ROB) bei der Unterbringung von Geflüchteten zu unterstützen. Im Auftrag der ROB ist die Stadt dazu aufgefordert, mindestens 5625 zusätzliche Bettplätze bereitzustellen. In Erwartung weiterer ukrainischer Rückkehrer aus Privatunterkünften und einem weiteren Zugang an Geflüchteten aus anderen Ländern hat die ROB Landkreise und Kommunen aufgefordert, 80 Prozent dieser Kapazität als längerfristige Unterkünfte zu schaffen. 20 Prozent können auch durch kurz- und mittelfristige Unterbringungsmöglichkeiten erfüllt werden.
Ein hoher Bedarf besteht an spezifischen Unterbringungsplätzen für vulnerable Geflüchtete. Zu dieser Zielgruppe zählen insbesondere Geflüchtete mit psychischen oder physischen Erkrankungen, Pflegebedarfen oder Behinderungen, aber auch Menschen mit LGBTIQ-Hintergrund. Deren Bedürfnisse können in großen Gemeinschaftsunterkünften oft nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Für Wohnprojekte wie an der Regina-Ullmann-Straße ist grundsätzlich eine Kostenerstattung nur für Geflüchtete im Asylverfahren möglich. Da es sich hierbei um ein Sonderprojekt für Geflüchtete im Asylverfahren handelt, ist ausnahmsweise eine Kostenerstattung durch die ROB für das gesamte Wohnprojekt möglich.“
Die Ausgangslage laut Sozialreferat-Vorlage (Auszüge; bearbeitet): „Um zusätzliche Kapazitäten für die Zielgruppe zu schaffen, wurden zuletzt mehrere Nutzungseinheiten der Münchner Wohnen in Ramersdorf Süd sowie mehrere Immobilien in der Siedlung Hartmannshofen in Zwischennutzung zur Verfügung gestellt. Da die Nutzungseinheiten / Liegenschaften langfristig nicht zur Verfügung stehen, sind langfristig planbare Bettplätze zur Unterbringung der Zielgruppe unbedingt erforderlich. Das Referat schlägt deshalb vor, am Standort Regina-Ullmann-Straße 5 / 7 ein Wohnprojekt für vulnerable Geflüchtete analog der bereits im Fachbereich angesiedelten Wohnprojekte zu eröffnen.“
Die Eckdaten zum Standort in Johanneskirchen: „Der Standort wurde am 11. April vom Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) freigegeben. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrparteienhaus, das bislang von der Eigentümerin als Boardinghaus genutzt wurde. Die Eigentümerin hat keinen Bedarf mehr an der Immobilie und hat sie der Stadt zur Nutzung angeboten. Seitens der Stadt ist eine langfristige Anmietung für 15 Jahre vorgesehen. Das Objekt besteht aus Keller, Erd- und erstes bis viertes Obergeschoss. In den 49 Nutzungseinheiten sollen bis zu 140 Bettplätze für Einzelpersonen, Paare und Familien entstehen. Die Nutzungseinheiten sind jeweils mit einer Küchenzeile und einem Bad ausgestattet. Sie sind außerdem mit Möbeln (Betten, Schränke) ausgestattet, die sich für die geplante Nutzung eignen und von der Stadt übernommen werden.
Im Erdgeschoss befindet sich bereits ein Büro. Da für das Personal vor Ort zusätzliche Räumlichkeiten für Betreuungs- und Verwaltungstätigkeiten benötigt werden, sollen zwei weitere Einheiten in Büros umgewandelt werden. Betrieb und Betreuung sollen durch stadteigenes Personal, bestehend aus pädagogischen Fachkräften (sozialpädagogische Integrationsberater und Erzieher) und Be-treuer*innen im Wohnprojekt erfolgen.“
