26. November 2018

Einen Zebrastreifen über die Buschingstraße auf Höhe Scherfweg / AWO-Kindergarten zum Schre­berweg in der Parkstadt Bogenhausen regte eine Bürgerin per Antrag im Bezirksausschuss an. Doch die Lokalpolitiker beschlossen: Kein Handlungsbedarf. Denn laut Polizei können in Tempo-30-Zonen keine Zebrastreifen angebracht werden. Außerdem habe es „an dieser Stelle bis heute keinen einzigen Unfall“ gegeben. Ersterem widersprechen Verkehrsexperten, letzteres steht die konträre Aussage der Frau entgegen.

In ihrer Initiative schreibt die Anwohnerin: „Die Stelle – direkt dort befinden sich ein Kindergarten und eine -krippe sowie ein Spielplatz – ist schlecht einsehbar. Zudem führt der Weg zu zwei Schulen, zu einem Jugendtreff, zum Sportverein und zu den Schrebergärten. Durch die vielen parkenden Autos kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Vergangenes Jahr wurde sogar ein Kind auf dem zur Schule leicht von einem Auto angefahren.“

Überdies „durchfahren täglich viele Ortsfremde, die natürlich nicht wissen, dass hier ein Übergang besteht“ die Buschingstraße. „Aus meiner Wohnung kann ich die Situation gut beobachten und stelle deshalb zum Schutz der Kinder den Antrag auf einen Zebrastreifen“, so die Frau. Tatsächlich ist zu beobachten, dass immer wieder Mädchen und Buben die Buschingstraße an dieser Stelle überqueren ohne oder nur einseitig auf den Verkehr zu achten. Und: Viele Autofahrer halten sich nicht an Tempo 30.

Gleichwohl: Laut Verkehrsrechtsexperten sind „Fußgängerüberwege (FGÜ) in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, zum Beispiel bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen, eingerichtet werden. Gesicherte Überquerungsstellen (Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmer unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden.“

Einen Zebrastreifen über die Buschingstraße auf Höhe Scherfweg / AWO-Kindergarten zum Schreberweg forderte eine Bürgerin im Bezirksausschuss. Laut Polizei werden in Tempo-30-Zonen aber keine Zebrastreifen eingerichtet. Dem widersprechen Verkehrsrechtsexperten. Foto: hgb

Wie steht es doch auf der Internetseite der Stadt / des Kreisverwaltungsreferats (KVR): „In Mün­chen gibt es derzeit etwa 330 Tempo-30-Zonen. Das bedeutet, dass mittlerweile 80 bis 85 Prozent des gesamten Straßennetzes Tempo-30-Zonen sind. Damit besteht in München deutschlandweit die weitest gehende Regelung auf diesem Gebiet.

Wichtigstes Kriterium für die Auswahl der Gebiete war beziehungsweise ist die vorbeugende Schulwegsicherheit. Gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer können das Herannahen von Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit oft nicht richtig einschätzen und sind so im täglichen Straßenverkehr besonders gefährdet.“

Und: „Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer ergibt sich ein Anhalteweg von rund 18 Metern. Der Anhalteweg verlängert sich bei einer Geschwindigkeit von 40 Stundenkilometer bereits um zehn Meter auf etwa 28 Meter. Dieser längere Anhalteweg kann im Einzelfall schlimme Folgen haben.“

Alles beste Argumente, dass die Lokalpolitiker im Untergremium Verkehr des Kommunalparlaments den Antrag nochmals überdenken sollten. Zumal es einen Umkehrschluss gibt: Besteht nämlich ein Zebrastreifen und wird später eine Tempo-30-Zone eingeführt, bleibt der Zebrastreifen!